Fronten vor Gericht verhärtet
Starkregen und Sturm verhagelten Traumhochzeit in Amerang: Ehepaar fordert Schadenersatz
Der wichtigste Tag im Leben, eine Hochzeit auf Schloss Amerang, fiel buchstäblich ins Wasser: ein Ehepaar fordert Schadenersatz vom Eigentümer. Denn die Plane zur Überdachung des Innenhofs hielt dem Unwetter nicht Stand. Am Landgericht zeigte nun auch die Richterin Verständnis für das Paar - doch eine Lösung steht noch immer aus.
Traunstein/Amerang - „Absolut regensicher“, so wurde der Innenhof von Schloss Amerang beworben und darauf hat sich auch ein Ehepaar aus dem Landkreis Traunstein verlassen. Doch am 7. August 2021 sollte es anders kommen. Ein extremes Unwetter zog über die Region nördlich des Chiemsees hinweg, die Plane über dem Schloss riss, ein Wasserstrahl ergoss sich in den Renaissance-Arkadenhof. Am Montag (27. November) wurde deshalb am Landgericht Traunstein wieder verhandelt: Das Ehepaar fordert vom Schloss-Eigentümer Schadenersatz.
Seit 1966 Hochzeiten im Schloss Amerang: „So einen Fall hatte ich noch nie“
Ursprünglich wollte man 23.000 Euro. Bei der ersten Verhandlung zu Jahresbeginn schlug das Gericht einen Vergleich vor - doch der Schlossherr stimmte dem Kompromissbetrag von 11.533 Euro ebenfalls nicht zu. „Wir machen seit 1966 Hochzeiten. Das war das erste Mal, dass die Kunststoffplane gerissen ist. So einen Fall hatte ich noch nie“, so der Eigentümer vor Gericht. Wie schlimm war also das Unwetter am Hochzeitstag? Das Gericht lud zur Klärung dieser Frage zwei Feuerwehrler.
Von einem „extremen“ Unwetter sprach ein Ameranger Feuerwehrler. Er selbst hatte an jenem 7. August 2021 mit überfluteten Straßen, vollgelaufenen Kellern und umgestürzten Bäumen zu kämpfen. Bis zu 17 Liter Regen pro Quadratmeter wurden in Pfaffing, gut 15 Kilometer vom Schloss Amerang entfernt, gemessen. Trotzdem passierten solche Unwetter inzwischen „immer wieder“. Auch Rosenheims Kreisbrandrat Richard Schrank sagte aus. In seinen Augen war es ebenfalls ein „außergewöhnliches Gewitter“. Vorhersagen würden immer schwieriger. Das Schadensbild im Landkreis habe einem Unwetter der schlimmsten Stufe entsprochen.
Richterin verständnisvoll: „Hochzeit hat man nur einmal im Leben“
60 Gäste waren es, die mit dem Brautpaar im Schloss feierten. Im Innenhof sollte das Abendessen stattfinden, doch wegen des ganzen Chaos wurde das Rinderfilet schließlich anderthalb Stunden später kalt in einem Nebenraum des Schlosses serviert. „Ich hätte auch versucht, mit der Braut zu reden, aber sie hat nur geweint“, so der Eigentümer. Verständlich, meinte auch Richterin Melanie Bartschat: „Auch wenn die Hochzeit nicht abgebrochen werden musste, das war nicht das, was man gebucht hatte. Und eine Hochzeit hat man schließlich nur einmal im Leben.“
„Würden Sie überhaupt was zahlen wollen?“, fragte Klägeranwalt Nils Dreier. Der Schlosseigentümer zeigte sich offen - doch er steht auch noch in Auseinandersetzung mit seiner Versicherung, inwieweit sie für Schäden aufkommen könnte. Nun soll das Gericht einen weiteren Vergleich vorschlagen. Doch womöglich wird auch noch ein Gutachten angefordert, ob die Dachkonstruktion dem Starkregen und Sturm standhalten hätte können oder nicht - schließlich wurde der Innenhof als „absolut regensicher“ angepriesen. Die Verhandlung wird am 18. Dezember fortgesetzt.
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