Streit mit Bundeswehr und Justiz vorm Amtsgericht
„Er wurde immer extremer“: Nächstes Urteil gegen Unterwössener Oberfeldwebel Andreas O.
Er heizte in Uniform Corona-Demos an, wurde bereits verurteilt - und stand jetzt wegen zwei weiterer Straftatbestände erneut vor Gericht: Andreas O. aus Unterwössen, zuletzt als Oberfeldwebel in Bad Reichenhall stationiert, musste seine nächste Verurteilung hinnehmen. Worum es ging und wie der Prozess ablief.
Traunstein/Unterwössen/Bad Reichenhall - Ein Befangenheitsantrag gegen die Richterin, ein Dutzend Beweisanträge, ein politisches Plädoyer seitens Andreas O. und seines Verteidigers - doch es half alles nichts. Am Ende machte Richterin Verena Zehetmaier am Donnerstag (19. Oktober) kurzen Prozess: Andreas O., der Oberfeldwebel aus Unterwössen, wurde am Traunsteiner Amtsgericht erneut verurteilt. Zuletzt war er in Bad Reichenhall stationiert.
Andreas O. und die Bundeswehr: Ab 2020 eskalierte es
Gehorsamsverweigerung und Verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen lautete das Urteil. 6050 Euro Strafe hat der Soldat zu zahlen. „Sie waren gehorsamspflichtig und der Befehl lautete: beim Sanitätsdienst der Bundeswehr vorstellig werden“, so Zehetmaier. Im Dezember 2021 war das und es ging um die Corona-Impfung. Andreas O. stellte sich ein ums andere Mal quer. „Er wurde immer extremer“, beschrieb es sein Vorgesetzter, ein Major, als Zeuge. Genau zu jener Zeit fiel der Angeklagte auch schon als Scharfmacher bei Corona-Demos auf: „Eure Leichen wird man auf den Feldern verstreuen. Ihr werdet sicherlich nicht wie die tapferen Soldaten in tiefem Grund liegen“, richtete er sich auf einer Kundgebung in Rosenheim an die Politiker.
2017 kam Andreas O. als Quereinsteiger zum Militär. Schon 2020 sei er dann „mit politischen Äußerungen aufgefallen“, wie es der Major ausdrückte, ohne ins Details zu gehen. „Er zwang einem die Gespräche auf, aber die Kameraden wollten es nicht und hatten dafür dann keinen Nerv mehr.“ Als die Maskenpflicht die Kasernen erreichte, die erste Befehlsverweigerung des Unterwösseners. Mehrstündige Gespräche halfen nichts. „Und er wollte Druck auf die Soldaten ausüben“, berichtet der Zeuge. Nachdem Andreas O. davon sprach, Politiker gehörten vor ein Militärgericht, wurde er im Juli 2021 vom Dienst entfernt. Trotzdem galt die Impfpflicht bei der Bundeswehr auch für ihn.
Kann überhaupt von einem Befehl gesprochen werden, wenn er nur mündlich erfolgte? Und gar keine exakte Uhrzeit und kein exakter Impfstoff genannt wurden? Und überhaupt hätte die Corona-Impfung ja „ganze Mannschaften der Bundeswehr krank gemacht“. Die Argumente von Verteidiger Edgar Siemund prallten am Gericht ab. „Die Wahrheit kommt langsam zutage“, prophezeite er - und forderte selbstredend einen Freispruch für Andreas O. Rund 25 seiner mutmaßlichen Gesinnungsgenossen, die als Zuhörer dabei waren, sahen es wohl gleich. Ganz anders die Staatsanwaltschaft, die 9000 Euro Geldstrafe beantragte.
Auch in Magdeburg wurde Andreas O. schon verurteilt
Mit der Befehlsverweigerung allein war es aber nicht getan. Denn als die Ermittlungen dazu liefen, postete Andreas O. auch einen Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts München in eine Telegram-Gruppe. Am 9. Februar war das und die Gruppe hatte tausende Mitglieder. Auch wenn es den Angeklagten selbst betraf: Das Teilen solch gerichtlicher Unterlagen vor Prozessbeginn gilt als Verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen. Das Traunsteiner Urteil vom Donnerstag, wenn auch noch nicht rechtskräftig, war jetzt schon das zweite gegen den Unterwössener. Bereits im Februar vorigen Jahres wurde er in Magdeburg wegen Missbrauchs von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen schuldig gesprochen.
xe