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Urteil wegen Entführung, Erpressung und Diebstahl

„Haben ihn ein bisschen gefoltert“: Insgesamt 16 Jahre Haft für drei Männer aus Burgkirchen

Aktenberge auf dem Richtertisch am Landgericht Traunstein.
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Aktenberge auf dem Richtertisch am Landgericht Traunstein.

Im Prozess gegen drei Männer aus Burgkirchen wurde das Urteil gefällt: Es erwarten sie mehrere Jahre Haft wegen Entführung, Erpressung, mehrerer Diebstähle und wegen Widerstandes gegen Polizeibeamte.

Traunstein; Burgkirchen a. d. Alz – Im Prozess gegen drei Männer aus Burgkirchen wurde am 24. November das Urteil gefällt. Die beiden Angeklagten L. (37) und Z. (36) wurden wegen erpresserischem Menschenraubs, räuberischer Erpressung, mehreren Diebstählen und dem Besitz und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt.

Sie erwartet eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach drei Jahren und zwei Monaten der abzuleistenden Haftstrafe. Der Angeklagte F. (40) wurde wegen Beihilfe zu Menschenraub und Erpressung sowie wegen Widerstands gegen Polizeibeamte und vorsätzliche Körperverletzung zu zwei Jahren und elf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Allein die Verlesung der Vorstrafen der Angeklagten nahm eine Menge Zeit in Anspruch. Der älteste der drei Männer, F. (40) hatte am meisten vorzuweisen: Insgesamt 23 Delikte gehen auf seine Kappe. Den Angeklagten Z. (36) waren insgesamt 19 und L.(37) 14 Vorstrafen verhängt worden. Zwei der Angeklagten sind bereits Väter, wobei sie ihren Kindern wenig zu bieten haben dürften: Ihre Leben sind von Kriminalität, Drogensucht und Phasen von Arbeitslosigkeit und Freiheitsstrafen gezeichnet.

Entführungsopfer „durchaus aktiv“ als Dealer

Das Entführungsopfer, ein etwa 25-jähriger Syrer, der sich aktuell in Zeugenschutz befindet, bewegte sich bereits seit Jahren im Rauschgiftmilieu und war der Kriminalpolizei auch als „Dealer“ bekannt. Bei seiner Verurteilung am Amtsgericht Altötting hatte der junge Mann bereits eine Bewährungsstrafe kassiert. Ein Kripo-Beamter aus Mühldorf, der den Syrer zu seiner Entführung durch die russisch-stämmigen Männer vernommen hatte, sagte, dass die Aussagen des zierlichen Mannes für weitere Ermittlungen im Rauschgiftmilieu „durchaus wertig“ gewesen seien.

Die Aussagen zu seiner „Entführung“ waren aber nicht frei von Widersprüchen: Vor allem, wenn es um den eigenen Konsum oder den An- und Verkauf von Betäubungsmitteln ging. Der Beamte sagte, der Zeuge sei im Jahr 2021 „durchaus aktiv“ in seiner Rolle als Rauschgifthändler in Burgkirchen gewesen. Der Syrer selbst sagte vor Gericht, dass er „Probleme“ wegen seines gestiegenen Konsums von Kokain bekommen habe. Er soll so viel konsumiert haben, dass er Schulden bei seinen Dealern anhäufte – unter anderem bei den Angeklagten Z. und L. Die beiden Männer hatten vor Gericht ebenfalls bestätigt, dass der Syrer etwa 3.000 Euro Drogenschulden bei ihnen hatte.

Widersprüche zur Herkunft des Revolvers

Auch bezüglich einer Schreckschusswaffe gab es Widersprüche: Ein Überwachungsvideo, das am Abend der Entführung vor der Haustür der Freundin des Syrers in Emmerting aufgenommen wurde, zeigte Ausschnitte des Geschehens. Unter anderem war zu sehen, wie F. kurz eine Waffe aus seiner Hosentasche zieht. Der Angeklagte hatte selbst ausgesagt, dass die Waffe dem Syrer gehöre, der diese immer bei sich getragen habe. Eine weitere Zeugin konnte dies bestätigen und erwähnte auch, dass der Syrer Fotos von dem Revolver auf Instagram gepostet haben soll. Der Syrer selbst wollte aber nichts von dem Waffenbesitz wissen.

Auch die Aussage eines Geschädigten zur räuberischen Erpressung durch die Angeklagten Z. und L. warf Fragen auf. Der Mann, der laut seiner Mitbewohnerin selbst Drogen konsumiert haben soll, hatte außerdem angegeben, den beiden Angeklagten Geld geschuldet zu haben. In der Anklage war aber die Rede von Schutzgelderpressung. Die beiden Männer sollen den Geschädigten laut eigener Angabe aber „nur kurz gefesselt“ haben und so in einem Container gegenüber des Burgkirchener Bahnhofs fotografiert haben. Er habe ihnen dann 50 Euro zurückgezahlt.

„Wir haben ihn gecatcht und ein bisschen gefoltert“

In seiner Version vom Abend der vermeintlichen Entführung ging Staatsanwalt Nils Wewer davon aus, dass die Angeklagten dem Syrer seine Waffe aus der Hand schlugen. Gegen seinen Willen hätten sie ihn in die Wohnung nach Burgkirchen verbracht. Entgegen der Anklageschrift sah Wewer weder eine Bedrohung des Geschädigten mit einem Baseballschläger oder Bunsenbrennerfeuerzeug noch, dass dieser geschlagen oder getreten worden sei. Der Staatsanwalt betonte Ungereimtheiten in den Aussagen des „Entführungsopfers“. Angesichts der vielen Vorstrafen, stellte Wewer fest, dass die Angeklagten keine Kinder von Traurigkeit seien, wenn es um den Einsatz der Gewalt ginge.

Bezüglich der räuberischen Erpressung des weiteren Geschädigten zitierte Wewer aus den Nachrichten der Angeklagten: „Wir haben ihn gecatcht und ein bisschen gefoltert“, hieß es da, und weiter: „Wir haben ihn eine Stunde festgemacht.“ Für L.(37) und Z. (36) forderte der Staatsanwalt eine Gesamtstrafe von acht Jahren und acht Monaten für F. (40) eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und einem Monat. Bei L. sah Wewer eine Unterbringung in einer Entzugsanstalt, bei Z. dagegen nicht. F. hatte selbst angegeben, keine Unterbringung zu wollen.

Verteidiger fordern Teilfreisprüche

Der Verteidiger des Angeklagten L. (37), Patrick Schladt aus Landshut, betonte, dass es sich bei dem „Menschenraub“ wegen des Fehlens bestimmter Bedrohungselemente nur um eine Erpressung gehandelt habe. Er forderte für seinen Mandanten eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten.

Michael Vogel aus Traunstein, der Anwalt von Z. (36) schloss sich der Strafforderung von Schladt an. Er habe angesichts der Tatvorwürfe und der Berücksichtigung der Einlassungen „Bauch- und Kopfschmerzen“. Bezüglich der Glaubwürdigkeit des Entführungsopfers sagte er: „Ich glaube ihm nicht. Ich glaube, dass er sich wegen einer ganz anderen Sache in Zeugenschutz befindet.“

Die Verteidigerin von F. (40), Alexandra Gutmeyr aus Augsburg, bezweifelt die vom Staatsanwalt vorgeworfene „Beihilfe“ ihres Mandanten zum erpresserischen Menschenraub. Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten für den Angeklagten.

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