Menschenraub-Prozess gegen drei Burgkirchener
Gold und Parfüm: Mutmaßliche Entführer sollen auch Burghauser Juwelierin bestohlen haben
Am Landgericht Traunstein wird aktuell gegen drei Männer aus Burgkirchen verhandelt, die einen Mann entführt, einen weiteren erpresst und mehrere Drogerien und Juweliere beklaut haben sollen.
Traunstein; Burgkirchen a. d. Alz – Der Prozess gegen die drei mutmaßlichen Entführer aus Burgkirchen neigt sich dem Ende zu. Von insgesamt sechs Verhandlungstagen fand am 23. Oktober der vierte statt. Thematisch ging es dieses Mal um die Diebstähle, die Zweien der drei angeklagten Männer vorgeworfen werden.
L. (37) und Z. (35) sollen demnach allein am 22. Dezember 2022 fünf Diebstähle in Oberösterreich begangen haben. Ihnen wird vorgeworfen, aus einer Mattighofener Trafik Feuerzeuge, Pfeifen und Schlüsselanhänger im Wert von etwa 1.500 Euro und einer Bipa-Filiale Parfums im Wert von etwa 500 Euro gestohlen zu haben. Danach sollen sie aus einem Juweliergeschäft am Stadtplatz Goldschmuck im Wert von etwa 5.000 Euro und einer weiteren Bipa-Filiale in Braunau Parfums im Wert von etwa 2.000 Euro entwendet haben.
Diebesgut im Wert von rund 12.000 Euro
Außerdem sollen die beiden Angeklagten am 28. Dezember 2022 eine Juwelierin am Burghauser Stadtplatz beklaut haben. Die Inhaberin gab an, dass die beiden Männer sie mit Gesprächen ablenkten und dabei Schmuck im Wert von etwa 4.000 Euro aus der Vitrine entwendeten. Ein weiterer Diebstahl hat sich wohl am 11. Februar 2023 in der Bipa-Filiale am Braunauer Stadtplatz zugetragen. Insgesamt sollen die Männer Waren im Wert von rund 12.000 Euro erbeutet und anschließend zur Hälfte des Wertes veräußert haben. Anhand von Videos aus Überwachungskameras konnte zuerst L. von der österreichischen Polizei identifiziert werden und mit Hilfe aus Deutschland auch sein Komplize Z.
Entführungsopfer im Zeugenschutz
Während der ersten zwei Verhandlungstage war wegen schwererer Delikte der drei Angeklagten verhandelt worden. So hat auch das mutmaßliche Entführungsopfer der Männer bereits ausgesagt. Der Zeuge befindet sich aktuell in einem Schutzprogramm, verwickelte sich aber in Widersprüche wegen einer Schreckschusswaffe, mit der er von den Angeklagten bedroht worden sein will. Der Besitz des Revolvers konnte am Ende durch eine Zeugin und Fotos auf seinem Instagram-Profil ihm selbst zugeordnet werden.
Von einem weiteren Mann aus Burgkirchen sollen L. und Z. Schutzgeld erpresst haben. Bei seiner eigenen Aussage vor Gericht hatte er die Angelegenheit so stark entschärft, dass seitens der Strafkammer Zweifel aufkamen, ob der Mann bezüglich seiner Aussage unter Druck gesetzt wurde. Auch die Befragung eines Polizeibeamten bezüglich dieser mutmaßlichen Erpressung brachte keine weiteren Erkenntnisse. Am 10. November wird die Verhandlung gegen die drei Angeklagten fortgesetzt.