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Prozess gegen mutmaßliche Entführer aus Burgkirchen

Video der mutmaßlichen Entführer zeigt: Angeklagter zog Waffe aus der Hosentasche

Drei Männer aus Burgkirchen stehen wegen erpresserischem Menschenraub vor dem Landgericht Traunstein.
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Drei Männer aus Burgkirchen stehen wegen erpresserischem Menschenraub vor dem Landgericht Traunstein.

Drei Männer aus Burgkirchen stehen aktuell wegen Erpressung, Menschenraub und Diebstahl vor dem Landgericht Traunstein. Während sich die Aussagen der Angeklagten decken, mussten ihre vermeintlichen Opfer eindringlich darauf hingewiesen werden die Wahrheit zu sagen.

Das Wichtigste in Kürze:

Update, 11.30 Uhr: Angeklagter zog Waffe

Nach einer kurzen Pause wird ein Überwachungsvideo von der vermeintlichen Entführungsnacht (23. November 2022) gezeigt. Die Kamera befand sich am Hauseingang zur Wohnung der Freundin des vermeintlichen Entführungsopfers. Zu sehen sind zwei der Angeklagten, L. und F., sowie das vermeintliche Opfer als sie die Wohnung betreten. Auf einer der Sequenzen ist zu sehen, wie F. die besagte Schreckschusswaffe aus der Hosentasche zieht. Beim Verlassen der Wohnung sagt F.: „Pass auf, dass sie keinen Stress machen. Das Handy bleibt hier.“

Aufnahme des Notrufs wird vorgespielt

Auch die Aufnahme eines Notrufes bei der Polizei von diesem Abend wird vorgespielt: Laut den Aussagen des Entführungsopfers hatte die Schwester seiner Freundin dort angerufen. Die Aufnahmen bestätigen diese Aussage und man hört im Hintergrund auch die Stimme des Entführungsopfers. Er sagt, dass sich zwei Männer im Haus befänden, die ihn geschlagen hätten. Der Polizeibeamte nimmt die Adresse auf und fordert weitere Informationen, die aber sehr dürftig ausfallen.

Laut der Vorsitzenden Richterin ist die Beweislage nun erschöpft. Am nächsten Verhandlungstag sollen demnach die Verteidiger ihre Plädoyers vortragen. Vermutlich wird dann auch das Urteil der Kammer gefällt. Der Termin wurde auf den 23. Oktober, um 13 Uhr festgesetzt.

+++ innsalzach24.de berichtet auch dann wieder live aus dem Gerichtssaal+++

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Update, 11 Uhr: Zeuge entschärft Vorwürfe durch Aussage

Der dritte Verhandlungstag im Prozess gegen drei Männer aus Burgkirchen beginnt mit etwas Verspätung. Erneut wurde der Zeuge aus Altötting geladen, der laut Anklageschrift von den Beschuldigten L. und Z. für 30 bis 60 Minuten mit Klebeband gefesselt und in einem abgedunkelten Container am Burgkirchener Bahnhof zurückgelassen worden sein soll. 

In seiner Aussage am zweiten Verhandlungstag hatte der Zeuge angegeben, dass er nur kurz „eine Minute“ gefesselt war, und das Klebeband leicht und bloß einmal um seine Handgelenke geklebt wurde. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Männern vor, Schutzgeld in Höhe von 400 Euro von dem Zeugen erpresst zu haben. Auch dem widerspricht der Zeuge und sagt, es habe sich um 50 Euro gehandelt, die er den beiden Angeklagten wegen Ausgaben in der Spielothek geschuldet habe.

Massiver Widerstand gegen Polizeibeamte

Dann wird ein Polizeibeamter in den Saal gerufen, der wegen der Vorwürfe gegen den dritten Angeklagten, dem 40-jährigen F., befragt wird. Ihm wird Widerstand gegen Polizeibeamte und Beleidigung vorgeworfen. Der Zeuge sagt aus, man habe F. am frühen Neujahrsmorgen 2023 mit Blutspuren auf seiner Kleidung und volltrunken aufgefunden. Der Beschuldigte soll sich massiv und aggressiv gegen alle Maßnahmen gewehrt und sich auch nach einer Nacht in Gewahrsam weiterhin aggressiv verhalten haben. 

Der Angeklagte selbst gibt an, sich nicht an die Vorfälle erinnern zu können und erklärt, dass er am nächsten Morgen überzeugt war, von den Polizisten „vermöbelt worden zu sein.“ Die Haltung des Angeklagten verrät wenig Einsicht – er wirkt genervt. Ein weiterer Polizeibeamter bestätigt die Aussagen seines Kollegen: Insgesamt fünf Beamte seien dabei gewesen, als der Angeklagte in die Zelle „gezwungen“ werden musste. Die extreme Aggressivität des Angeklagten F. sei auffällig gewesen, in der Hosentasche habe F. eine Geringstmenge Marihuana bei sich getragen. 

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Die Erstmeldung:

Traunstein; Burgkirchen – Am Montag, den 16. Oktober wird am Landgericht Traunstein der Prozess gegen drei Männer aus dem Landkreis Altötting fortgesetzt. Die Angeklagten, zwei gebürtige Kasachen und ein Russe zwischen 36 und 40 Jahren, sollen im Zeitraum zwischen Oktober 2022 und Januar 2023 schwere Verbrechen begangen haben – darunter räuberische Erpressung und erpresserischer Menschenraub. Doch während sich die Geständnisse der Beschuldigten wie Puzzlestücke aneinander fügten, warfen die Aussagen ihrer vermeintlichen Opfer Zweifel auf.

Geständnisse ergänzten sich

So gestand der Angeklagte L., seinen Nachbarn A., der ihm wegen Drogengeschäften Geld schuldete, anhand eines Scheinkaufs in einen Hinterhof in Emmerting gelockt zu haben. L. gab an, dass A. sofort seine Waffe zog, als er L. erblickte. Der wiederum konnte A. die Waffe aber aus der Hand schlagen und A. zu Boden ringen. Daraufhin habe L. den kleineren A. festgehalten und ihn zur Wohnung von A.s Freundin geführt, wo L. die Übergabe des Geldes oder der Drogen gefordert habe. Weil das nicht glückte, habe der Angeklagte A. in sein Auto verfrachtet, das der weitere Beschuldigte Z. fuhr.

Entführungsopfer postete wohl Bild von Waffe

Geschlossen gaben die Angeklagten an, mit A. im Auto nach Burgkirchen gefahren zu sein. Während aber A. aussagte, im Auto mit einem Baseballschläger bedroht worden zu sein, wussten L. und Z. von einem Schläger nichts. A. hatte auch angegeben, keine Waffe besessen zu haben – doch die Aussagen einer Zeugin und der drei Angeklagten deckten sich diesbezüglich: Das vermeintliche Entführungsopfer hatte wohl Fotos der Waffe auf seinem Instagram-Profil gepostet, und diese häufig und auch in geladenem Zustand bei sich getragen. A. berichtete auch von einer Art Folter: L. soll ihm die Haut zwischen seinem Daumen und Zeigefinger mit einem Bunsenbrennerfeuerzeug angesengt haben. Doch L. weiß davon nichts und auch A.s Freundin gibt an, keine derartige Verletzung wahrgenommen zu haben.

Zweites „Opfer“ spielt Vorfall herunter

Sind die Aussagen des mutmaßlichen Entführungsopfers A. denn überhaupt als glaubwürdig einzustufen? Immerhin hatte A. auch seine Freundin hinters Licht geführt. Doch nicht nur A.s Aussagen warfen Zweifel auf: Auch die Glaubwürdigkeit der Aussage eines weiteren vermeintlichen Opfers musste infrage gestellt werden. L. und Z. wurden nämlich auch wegen der Fesselung und Erpressung eines weiteren Mannes in Burgkirchen angeklagt. Vor Gericht spielte das Opfer die Tat aber stark herunter. Ob dem Zeugen vorgegeben wurde, was er auszusagen habe, oder ob die Vorwürfe wirklich vernachlässigbar sind, wird sich jedoch nicht feststellen lassen. Es bleibt spannend, welche Aussagen in dem Prozess noch Licht ins Dunkel bringen werden.

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