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Menschenraub-Prozess gegen Burgkirchener

„Entführungsopfer“ fuchtelte wohl mit eigener Waffe herum: Große Zweifel an Glaubwürdigkeit

Noch immer wird am Landgericht Traunstein gegen drei Männer aus Burgkirchen wegen erpresserischer Entführung verhandelt
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Noch immer wird am Landgericht Traunstein gegen drei Männer aus Burgkirchen wegen erpresserischer Entführung verhandelt

Noch immer wird am Landgericht Traunstein gegen drei Männer aus Burgkirchen verhandelt: Ihnen wird erpresserischer Menschenraub und räuberische Erpressung vorgeworfen. Heute äußerte die Richterin jedoch Zweifel an den Aussagen des vermeintlichen Opfers. Möglicherweise war alles ‚ein wenig‘ anders ...

Traunstein; Burgkirchen – Vor genau einem Monat begann am Landgericht der Prozess gegen drei Männer aus Burgkirchen: Sie sollen im Oktober 2022 einen anderweitig verfolgten Mann mit Migrationshintergrund entführt, mit einer Schreckschusswaffe und einem Baseball-Schläger bedroht und mit einem Bunsenbrenner-Feuerzeug verbrannt haben. Außerdem müssen sich die drei Männer wegen der räuberischen Erpressung eines weiteren Mannes und wegen Diebstahls verantworten.

Am 10. November gab die Vorsitzende Richterin, Barbara Miller, nun zu Protokoll, dass die Schreckschusswaffe möglicherweise dem vermeintlichen Entführungsopfer gehörte. Die Kammer komme „möglicherweise zur Überzeugung, dass keine Bedrohung mit einem Baseballschläger und Bunsenbrenner erfolgte.“ Es sei möglich, dass das „Opfer“ nicht einmal geschlagen wurde.

„Opfer“ aktuell in Zeugenschutzprogramm

Der Mann, der von den Angeklagten entführt worden sein soll, befindet sich aktuell in einem Zeugenschutzprogramm. Er hatte ausgesagt, dass ihn die drei Männer vor der Wohnung seiner Freundin in Emmerting in ein Auto zwangen und ihn nach Burgkirchen „entführten“. Dort sei es dann in einer Wohnung zu den Schlägen und zum Ansengen seiner Hand gekommen. Seine Ex-Freundin habe ihn bei seinen Entführern mit Kokain im Wert von 1.000 Euro auslösen müssen. Zwar hatte das Mädchen weder Kontakt zu Dealern noch Erfahrung mit Geschäften dieser Art – dennoch brachte sie den Handel zustande und konnte ihren Freund erfolgreich auslösen. Das Geld sah sie nie wieder.

Einige Zeit später soll sich das „Entführungsopfer“ Hilfe suchend an den Bürgermeister von Kastl gewandt haben. Der sagte aus, dass der junge Mann in seiner Gemeinde Sozialstunden abgeleistet habe. Zitternd am ganzen Körper und mit eiskalten Händen sei er Anfang des Jahres zu ihm ins Büro gekommen: „Er hatte Angst, dass seiner Freundin was passiert, oder ihr und ihren Eltern etwas von seiner Vorgeschichte erzählt wird“, so der Bürgermeister. „Er hat erzählt, dass da etwas ‚bei denen‘ offen ist, das er begleichen muss. Er hat aber keinen Cent.“ Erhoffte sich der junge Mann etwa Geld vom Bürgermeister?

Bürgermeister von Kastl sage als Zeuge aus

Der Bürgermeister gab dem Mann zum Glück keines, auch wenn der angab, nicht zu wissen, wie er heimkommen solle. „Kennen Sie sich denn mit Drogenabhängigen aus?“, fragte Patrick Schladt, Rechtsanwalt des Angeklagten L. (37). Er spielte auf das Auftreten des zittrigen Mannes im Büro des Bürgermeisters an. Vor Gericht hatte das vermeintliche Entführungsopfer selbst ausgesagt, wegen seines Kokain-Konsums in große Probleme geschlittert zu sein. Er habe bei seinem Dealer und den Angeklagten L. und Z. hohe Schulden angesammelt.

Auch der weitere Zeuge, der von den Angeklagten L. und Z. in einem Container am Burgkirchener Bahnhof gefesselt und um Schutzgeld erpresst worden sein soll, scheint Drogenprobleme zu haben. Seine Mitbewohnerin konnte dies vor Gericht bestätigen. Er selbst hatte den Vorfall mit L. und Z. vor Gericht stark verharmlost, aber auch von Schulden bei den beiden gesprochen. Bezüglich der vermeintlichen „räuberischen Erpressung“ gab die Richterin also zu Protokoll, dass es sich „möglicherweise um die Eintreibung von Schulden aus Drogengeschäften“ handeln könne.

Von Unterbringung „mehr erhofft“

Dass die Angeklagten selbst Drogenprobleme haben, wurde während des Prozesses offensichtlich: Schon während der ersten Verhandlungstage zeigten sich bei L. und Z. deutliche Anzeichen von Entzugserscheinungen. Während dem 37-jährigen L. von Psychiater Dr. Stefan Gerl mögliche Chancen bei einer Entziehungstherapie zugesprochen wurden, sah er darin für F. (40) keinen Sinn. Der Angeklagte hatte sich schon vor dem Gutachten des Sachverständigen beschwert, dass er sich von einer Unterbringung „mehr erhofft“ habe.

Der Mann spricht aus Erfahrung: Bereits zwischen 2014 und 2018 musste er eine Freiheitsstrafe ableisten – und erst im September 2022 war er aus einer weiteren Haft entlassen worden. Das fordernde und latent aggressive Verhalten von F. fielen bereits zuvor negativ auf. Am 24. Oktober wird der Prozess nun schließlich zum Ende finden: Welches Urteil die Männer erwartet, bleibt bis dahin noch im Dunkeln.

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