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Ende nach fast 10 Jahren in Sicht?

Pallinger Dauerstreit wieder vor Gericht: Wie sich Kläger und Angeklagter einigen sollen

Großes Bild: Mehrere Baumstämme wurden vor einem Solarpark in Palling aufgerichtet. Sie sollten den Streit zwischen Besitzer Rudolf Trinkberger junior (rechts unten) und dem Nachbarn beenden. Rechts oben: Rechtsanwalt Udo Volpert. Er vertritt den Nachbarn.
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Der Holzwall war nicht das Ende des Pallinger Dauerstreits. Rudolf Trinkberger junior (rechts unten) und der Nachbarskläger, vertreten durch Rechtsanwalt Udo Volpert (rechts oben), waren jetzt erneut vor Gericht.

Er tobt seit knapp zehn Jahren: Der Streit zwischen Unternehmer Rudolf Trinkberger junior und dem Anwohner seines Solarparks. Dieser klagt, er werde von Trinkbergers Anlage geblendet. Doch das Kriegsbeil könnte bald begraben werden.

Palling – Er war wieder einmal Thema vor Gericht: Der Dauerstreit zwischen Rudolf Trinkberger junior und einem anderen Pallinger (Name liegt der Redaktion vor), der in der Nähe von Trinkbergers Solarpark wohnt. Wie berichtet, klagt dieser Nachbar darüber, dass er von der Anlage geblendet werde. Die Folge: Ein Streit, der sich bereits knapp 10 Jahre zieht.

Am 10. Oktober stand der Fall auf der Agenda des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Der Nachbarkläger wandte sich gegen die Baugenehmigung der PV-Anlage, welche das Traunsteiner Landratsamt erteilt hatte, erklärt Dr. Jörg Singer, Pressesprecher am Verwaltungsgerichtshof. Denn die Rechtmäßigkeit dieser Genehmigung hängt davon ab, ob der Nachbar durch die PV-Anlage beeinträchtigt wird. Somit stand auch die Blendung im Vordergrund. Um zu klären, wie stark der Nachbar belastet wird, holte das Gericht ein Gutachten ein.

Gutachten stellt „Absolutblendung“ fest

Das Ergebnis: Der Gutachter stellte eine sogenannte „Absolutblendung“ fest. Hier handelt es sich um die stärkste Form der Blendung, bei der es zu einer physischen Beeinträchtigung des Augenlichts kommt, sagt Rechtsanwalt Udo Volpert. Er vertritt den Nachbarn. Auch die zulässige Zeit, wie lange dieser geblendet wird, liege über den Richtwerten.

In der etwa sechsstündigen Verhandlung wurde daher über mögliche Maßnahmen diskutiert, wie der Nachbar nicht mehr geblendet wird. „Mit denen war der Kläger aber nicht einverstanden“, sagt Trinkberger junior gegenüber dem OVB. Über weitere Alternativen wurde nicht gesprochen, die Sitzung stattdessen vertagt. Der Gerichtstermin endete somit ohne Urteil, wie Pressesprecher Singer bestätigt.

Behörden überlegen dauerhafte Lösung

Wie geht‘s weiter? „Das Gericht und das Landratsamt Traunstein überlegen sich gemeinsam eine dauerhafte Lösung gegen die Blendung“, sagt Trinkberger. Diese soll dann dem Kläger vorgelegt werden, im Anschluss Trinkberger. Sollten beide nicht mit dem Vorschlag einverstanden sein und sich einigen können, werde ein richterliches Urteil gefällt.

Trinkberger junior ließ den Solarpark in Palling bauen, um damit sein Hotel mit Gasthaus sowie seine Metzgerei mit Strom zu versorgen. Gut vier Hektar ist die Anlage groß. Mit der Fertigstellung begann auch der besagte Streit. Um festzustellen, inwiefern die Platten blenden, hatte Trinkberger ein Gutachten erstellen lassen. Das Ergebnis: Keine Blendung. Der Nachbarkläger und sein Anwalt bemängelten dieses Gutachten jedoch. Volpert nennt als Grund, dass falsche Höhendaten verwendet wurden. Es folgten private Gutachten von Seiten des Klägers, letztendlich ging der Fall vor das Landgericht Traunstein. Dieses fällte das Urteil: Trinkberger junior muss schnell Abhilfe schaffen, so dass der Kläger nicht mehr geblendet wird. Eine Frist für die Umsetzung sei vom Gericht nicht genannt worden.

Lösung muss „realisierbar“ sein

Diese Abhilfe bestand aus einem Tausch: Trinkberger tauschte ein eigenes Feld mit dem Besitzer des Feldes, das sich zwischen Solarpark und Kläger befand. Somit war es in Trinkbergers Besitz und er pflanzte Weiden. „Die hätten dann in etwa zwei Jahren die richtige Höhe erreicht und es wär mit Sicherheit Ruhe gewesen“, so Trinkberger.

Rudolf Trinkberger junior vor dem Anfang des errichteten Holzwalls bei seinem Solarpark in Palling

Doch die Maßnahme wurde vor dem Landgericht beanstandet. Ein neues Urteil lautete: Zum 1. Juni dieses Jahres muss eine Alternative her. Deshalb errichtete Trinkberger einen Holzwall mit etwa 50 Metern Länge und einer Höhe von gut fünf Metern, der aus Stämmen und Ästen besteht. Das sei jedoch nur als Übergangslösung gedacht, erklärt Trinkberger gegenüber dem OVB. Solange, bis seine Weiden hoch genug sind.

Doch wie erwähnt, hängt jetzt alles von den Vorschlägen der Behörden ab, und wie sich Trinkberger junior und der Kläger einigen. Für Trinkberger ist wichtig, dass der Lösungsvorschlag der Behörden „realisierbar“ ist. „Wenn sie sagen, ich muss ein paar Bäume pflanzen, dann geht das in Ordnung. Aber nicht, wenn es plötzlich heißt 40 oder 50 Stück“, sagt Trinkberger. Die Gespräche zwischen den Beteiligten sollen in Kürze stattfinden.

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