Es ist „verdächtig ruhig“ geworden
Ist der Holzwall die endgültige Lösung? – Das sagt der Kläger zur Maßnahme am Solarpark Palling
Es ist ein langes hin und her: Ein Anwohner des Solarparks in Palling streitet seit Jahren mit dem Betreiber. Er behauptet, von den Platten geblendet zu werden. Als Lösung wurde ein Holzwall aufgestellt. Reicht das dem Kläger? Oder nimmt der Streit weiter Fahrt auf?
Palling – Blenden sie oder nicht? Das ist hier die Frage. Zumindest in einem Streitfall, bei dem es um die Platten eines Solarparks in Palling geht. Rudolf Trinkberger junior hat ihn auf einer alten Kiesgrube gebaut, die sich in Familienbesitz befand. Trinkberger betreibt den Park, um seine Gastwirtschaft mit Hotel sowie seine Metzgerei mit Strom zu versorgen. Einem Anwohner (Name liegt der Redaktion vor) ist die Anlage jedoch ein Dorn im Auge. Er klagt darüber, dass er von den Platten geblendet wird. Aus diesem Grund befinden sich die beiden im rechtlichen Disput.
Um dem Ganzen ein Ende zu bereiten, hat Trinkberger vor einigen Wochen einen Holzwall aus Stämmen und Ästen aufgerichtet. Er misst eine Länge von rund 50 Metern und eine Höhe von gut fünf Metern. Das aufgerichtete Holz nutzt er auch für ein Hackschnitzelheizwerk, mit dem er ebenfalls seine Einrichtungen versorgt.
Ist das die endgültige Lösung? Trinkberger sagt „Ja“, weil er somit den Auflagen eines Gerichtsurteils am Landgericht Traunstein nachkommt. Das besagt, dass er bis zum ersten Juni diesen Jahres Abhilfe schaffen musste, dass der Kläger geblendet wird. Ansonsten würden zahlreiche Platten abmontiert werden. Und: Trinkberger hätte die Kosten dafür tragen müssen. Er weist zudem darauf hin, dass der aufgerichtete Haufen fristgerecht seit dem ersten Juni steht.
Jeder Bau ist mit Risiken verbunden
Ob die Maßnahme auch für den Kläger ausreichend ist, darüber will sich dieser nicht selbst gegenüber dem OVB äußern und verweist auf seinen Rechtsanwalt Udo Volpert. Dieser erklärt dazu: „Wir bleiben bei unserer Meinung, dass von Trinkberger junior bisher keine vernünftigen Vorschläge gekommen sind.“
Zudem betont er, dass Trinkberger von den Risiken wusste, die mit dem Bau des Solarparks verbunden sind. „Das ist wie bei jedem anderen Bau auch.“
Falsche Werte im ersten Gutachten?
Seit der Errichtung des Solarparks vor rund neun Jahren ist der Streit im Gange. Um festzustellen, inwiefern die Platten blenden, hat Trinkberger 2014 ein Gutachten erstellen lassen. Das Ergebnis: Keine Blendung. Von Klägerseite wurde dieses Resultat jedoch bemängelt und zurückgewiesen. Als Grund nennt Volpert, dass falsche Höhendaten verwendet wurden.
Daher hat der Kläger unmittelbar danach ein eigenes Gutachten von einem renommierten Sachverständigen eingeholt und im Verfahren vorgelegt. Die Ergebnisse dieses Gutachtens haben sich im Zivilprozess laut Volpert bestätigt. „Der vom Gericht beauftragte Gutachter hat ebenfalls die ganz erhebliche und weit über die Grenzwerte hinausgehende Blendung festgestellt.“ Der Klage seines Mandanten wurde somit stattgegeben.
Aktuelle Lage: „Verdächtig ruhig“
Seitdem der Holzwall steht, ist es „verdächtig ruhig, so Trinkberger. Er fügt hinzu, dass Anfang Juli ein Termin beim Oberlandesgericht München angesetzt war, in dem es darum gehen sollte, ob die Maßnahme ausreichend ist, und um die Klage von Volperts Mandanten gegen die Baugenehmigung für den Solarpark. Die Verhandlung wurde laut Trinkberger aber auf Oktober diesen Jahres verschoben.
Dass es „verdächtig ruhig“ geworden wäre, kann Volpert nicht bestätigen und weist darauf hin, dass Trinkberger – neben anderen gegen seinen Mandanten gerichteten Aktionen – auch einen „völlig unbegründeten und teilweise verfristeten“ Befangenheitsantrag gegen die Richterin gestellt hat, der inzwischen abgelehnt wurde.
Ob und inwiefern Volpert und sein Mandant in dieser Sache noch weiter vorgehen werden, darüber will der Rechtsanwalt aber nichts sagen. „Einschätzungen oder Spekulationen zum derzeit laufenden Zwangsvollstreckungsverfahren und deren Ausgang wollen wir nicht abgeben“, sagt Volpert.
