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Debatte um verschärfte Regeln in Tittmoning

„Denunziantentum und Bürokratiemonster“: Verbot von Plastikzäunen oder Schottergärten?

Schottergärten sollen aus Frankfurt verschwinden.
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Schottergarten (Symbolbild).

Schotterflächen in Vorgärten oder unschöne Plastikzäune gefallen bei weitem nicht allen - doch kann und sollte man sie auch verbieten? Wer kontrolliert? Und schwärzen sich Nachbarn dann gegenseitig an? Im Tittmoninger Stadtrat entbrannte dazu jüngst eine Debatte.

Tittmoning - Pflegeleichte „Gärten“, in denen nur dekorative Steine liegen, Zäune aus Plastik oder Sichtschutzfolien. „Wie kann man das verhindern?“, wollte Hans Glück (Ökologische Bürgerliste) in der jüngsten Stadtratssitzung Anfang März wissen. Das Erscheinungsbild der Stadt leide darunter und vor allem die Plastikzäune hätten zuletzt wieder Überhand genommen. „Ich bin auch nicht mit allem zufrieden, was so aus den Baumärkten kommt“, bekannte Bürgermeister Andreas Bratzdrum (CSU). Aber braucht es dagegen gleich eine Satzung?

Eine sogenannte Freiflächengestaltungssatzung lag dem Stadtrat jetzt zur Abstimmung vor. Dadurch könnte man beispielsweise vorschreiben, dass „unbebaute Flächen auf bebauten Grundstücken“ - gemeint sind in erster Linie Gärten - nur mit heimischen Gehölzen bepflanzt werden dürften. Oder, dass man zur Einzäunung Sichtschutzfolien oder Plastikzäune verbieten könnte. Laut Stadtverwaltung könnten dadurch aber auch Bauern betroffen sein. Und in der Bayerischen Bauordnung wäre schon jetzt einiges geregelt.

Das wäre doch ein zahnloser Tiger“, so Barbara Danninger (FW). Man solle im Fall der Fälle lieber das Gespräch mit den Eigentümern suchen, „oder das in Demut aushalten“. Annemarie Dandl (CSU) befürchtete ein „Bürokratiemonster“. Auch aus der Stadtverwaltung wurden Stimmen laut, dass Bauherren dann zusätzliche Vorschriften hätten. „Mit dem von allen gewünschten Bürokratieabbau hätte dies wenig zu tun.“ Und größere Schottergärten fände man in Tittmoning „ohnehin nur in äußerst geringer Anzahl“.

Außerdem stellte sich die Frage, wer kontrolliert und sanktioniert. Zuständig wäre genaugenommen nämlich nicht die Stadt, sondern das Landratsamt als Untere Bauaufsichtsbehörde. Die Traunsteiner Kreisbehörde habe dazu gar nicht die Kapazitäten, meinte Annemarie Dandl - und sah durch die „Freiflächengestaltungssatzung“ auch die Gefahr des Denunziantentums: „Damit dienen wir dem Frieden nicht.“ Auch Bürgermeister Bratzdrum befürchtete, Nachbarn könnten sich dann „gegenseitig hinhängen“.

Letztendlich war das Thema dann relativ schnell wieder vom Tisch. Für die Einführung einer solchen Satzung stimmte im Stadtrat nur Bärbel Forster (Ökologische Bürgerliste). In Nordrhein-Westfalen wurden Schottergärten oder Kunstrasen zuletzt bereits verboten, lokal auch in der Stadt Wasserburg.

xe

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