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24-jähriger Mühldorfer räumte alle Vorwürfe ein

Cam-Sex mit jungen Mädchen: „Knast-Zeuge“ aus dem „Hanna-Prozess“ jetzt selbst verurteilt

Kinder in der digitalen Welt
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Kind am Handy (Symbolbild).

Traunstein/Mühldorf – Etliche junge Mädchen soll er am Handy zum Cam-Sex überredet haben - inklusive Druck auf perfide Art und Weise. Jetzt ist vor dem Landgericht Traunstein das Urteil gegen den 24-jährigen Mühldorfer ist gefallen.

Update, 16.52 Uhr - Mühldorfer räumte alle Vorwürfe ein

Das Urteil gegen einen 24-jährigen Mühldorfer ist gefallen. Er ist schuldig, weil er mit zehn- bis 13-jährigen Mädchen Sex-Chats auch per Video führte. Für vier Jahre und vier Monate muss er ins Gefängnis. Die lange Untersuchungshaft von knapp 18 Monaten wird ihm aber angerechnet.

Verurteilt wurde der Mann, der als einer der Hauptbelastungszeugen gegen Sebastian T. im „Hanna-Prozess“ aussagte, wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt. Der Vorsitzende Richter Ralf Burghard geht auch in der Urteilsbegründung nochmal darauf ein. „Wenn man einen Mitinsassen ‚hinhängt‘ hat man in JVAs nicht unbedingt ein besseres Leben.“ Der Angeklagte sagte im „Hanna-Prozess“ aus, dass Sebastian T. ihm die Tat im Gefängnis gestanden hatte. Für den Schuldspruch gegen Sebastian T. war das mit ausschlaggebend.

Verurteilt wurde der 24-Jährige auch wegen Kinderpornographie und Nötigung. Denn, um zu seinem Ziel zu kommen, sich vor den Mädchen selbstzubefriedigen, und die Kinder selbst soweit zu bringen, übte er massiv Druck aus. Er drohte mit der Veröffentlichung von intimen Bildern im Internet oder versuchte Mitleid zu erregen, er habe Krebs im Endstadium. Richter Burghard lobte dagegen das volle Geständnis und ein kooperatives Verhalten vor Gericht.

Update, 16.25 Uhr - Hartes Plädoyer der Staatsanwältin gegen Mühldorfer

Jetzt ist der psychiatrische Gutachter an der Reihe. Die frühe Biographie des Angeklagten in der Kindheit sei „wüst“ und schwer belastet gewesen. Bereits einige Mal sei der 24-Jährige in Psychotherapie gewesen. In den persönlichen Gesprächen im Gefängnis habe der Mühldorfer aber einen stabilen Eindruck gemacht. Und: Auf eine Kernpädophilie gibt es beim Angeklagten keine Hinweise. Die „psychosexuelle Entwicklung“ sei aber gestört.

Ohne Unterbrechung geht es an die Plädoyers. Staatsanwältin Helena Neumeier fordert fünf Jahre und sechs Monate Haft für den 24-Jährigen. Er habe aus sexuellem Interesse gehandelt, Macht und Kontrolle über die Mädchen ausüben wollen „und sie in eine Opferrolle drängen wollen, aus der er selbst entkommen wollte.“ Die jungen Mädchen seien eine „leichte Beute gewesen“.

Schuldig wegen „Sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt“ sieht ihn auch Verteidiger Michael Vogel. Das Geständnis seines Mandanten sei viel wert gewesen. Sonst hätten „bundesweit junge Mädels durch die Gegend gefahren werden müssen“, um in Traunstein auszusagen. Und der 24-Jährige habe bereits in seiner fast 18-monatigen U-Haft begonnen, sein Leben neu zu ordnen und aktiv an seinen Problemen gearbeitet. Er fordert maximal drei Jahre Haft.

„Ich habe die Mädels beleidigt und fertiggemacht. Das ist durch nichts zu rechtfertigen“, so der Angeklagte in seinem „letzten Wort“. Im Laufe des Nachmittags wird auch das Urteil noch gesprochen.  

Update, 15.34 Uhr - Hilft „Knast-Zeugen“ seine Aussage gegen Sebastian T. doch noch?

Könnte dem 24-jährigen Angeklagten seine Aussage im „Hanna-Prozess“ gegen Sebastian T. vielleicht doch noch zugutekommen?

Ein Traunsteiner Oberstaatsanwalt wird jetzt als Zeuge geladen. Er soll kurz Stellung zu seiner Rolle in dem Mord-Prozess beziehen – und hält sich sachlich zurück: „Die Verurteilung wurde auch mit der Aussage des Angeklagten begründet“, so der Oberstaatsanwalt.

Der Vorsitzende Richter Burghard stellt in Aussicht, dass diese wichtige Zeugenaussage im Strafrahmen berücksichtigt werden könnte. Schließlich habe er sich damals als Häftling in der JVA „exponiert“ und gleichzeitig auch seine Bürgerpflichten erfüllt. Ansonsten werde die wichtige Rolle des 24-Jährigen im damaligen Prozess gegen Sebastian T. aber heute keine Bedeutung mehr haben.

Es folgt das psychiatrische Gutachten über den Mühldorfer. Danach geht es an die Plädoyers. Auch das Urteil könnte heute noch fallen.  

Update, 15.07 Uhr - Mütter drohten mit Anzeigen

Jetzt sagt die Kripo-Sachbearbeiterin aus Mühldorf aus, wie man dem 24-Jährigen auf die Schliche kam. Die Mutter eines der Mädchen erstattete Anzeige und über die Telefonnummer konnte er schnell ausfindig gemacht werden. Insgesamt chattete er mit rund 50 verschiedenen Personen, die meisten jünger als 14 Jahre alt. „Sie waren über ganz Deutschland verteilt“, so die Kriminalpolizistin.

Der nächste Zeuge ist ein Datenforensiker, der Handy und PC des Angeklagten durchleuchtete. Einige Monate vor den dokumentierten Taten setzte der Mann sein Handy wohl auf die Werkseinstellungen zurück, darum konnten nur einige Monate untersucht werden. Er berichtet, dass sich in die Chats manchmal sogar Mütter einschalteten und dem 24-Jährigen mit Anzeigen bei der Polizei drohten. Davon ließ sich der Angeklagte wohl nicht abschrecken.

Das weitere Surfverhalten des Mühldorfers, auch im Porno-Bereich, habe aber auf nichts Illegales hingedeutet. Und jetzt scheint die Zeugen-Aussage des Mühldorfers im „Hanna-Prozess“ doch noch eine Rolle zu spielen. Ein Traunsteiner Oberstaatsanwalt soll als Zeuge geladen werden.  

Update, 13.45 Uhr – Angeklagter räumt Sex-Chats und Drohungen ein

Ich will ein umfassendes Geständnis ablegen“, beginnt der Angeklagte. Er räumt alle Sex-Chats mit den Kindern ein. Genauso wie die Drohungen, die er währenddessen aussprach. „Gedroht habe ich, in der Hoffnung, dass ‚was passiert‘. Aber wenn ich gemerkt hab, da geht nichts, hab ich die Nummer gelöscht und auch nicht online veröffentlicht.“

Bereits seit November 2022 sitzt der Mühldorfer in Untersuchungshaft. Er war es, der in jener Zeit auch Kontakt mit Sebastian T. hatte, dem Mörder von Hanna aus Aschau. T. erzählte ihm im Gefängnis von der Tötung Hannas – und der 24-jährige Mühldorfer wandte sich damit dann an seinen Anwalt. Im „Hanna-Prozess“ spielte der heutige Angeklagte dadurch eine entscheidende Rolle. Auf seine Zeugenaussage konnte sich das Landgericht im Urteilsspruch stützen.

Von T.s Verteidigerin Regina Rick wurde der Mühldorfer als „notorischer Lügner“ hingestellt. So wirkt er heute nicht. Er ist von Anfang an geständig, berichtet umfangreich, macht es sich mit seiner Aussage nicht leicht. Denn: Heute, als Angeklagter, dürfte er lügen. Als Zeuge im Hanna-Prozess durfte er es nicht. Seine Rolle im Mord-Prozess spielt in der heutigen Verhandlung aber keine Rolle. 

Angeklagter berichtet von schwerer Kindheit

Der Mühldorfer berichtet von einer schweren Kindheit, fügt aber gleich hinzu: „Das rechtfertigt natürlich nichts.“ Von der Mutter sei er misshandelt und missbraucht worden, wurde dann in Heimen groß und auch mit 17 letztmals sexuell missbraucht. „Was mich genau zu den Chats getrieben hat, weiß ich nicht. Das Sexuelle war eigentlich nicht der Grund. Aber drum hätte ich es besser wissen müssen.“

„Und warum haben Sie das dann nur bei Mädchen gemacht?“, will Staatsanwältin Neumeier wissen. Nach langem Überlegen sagt der 24-Jährige: „Ich kann es mir am ehesten dadurch erklären, weil mich meine Mutter schon missbrauchte.“ Und bei besonders jungen Mädchen sei es umso leichter gewesen, mit ihnen in intimen Kontakt zu kommen.

Den Erstkontakt zu den Kindern stellte der Mann meist über Snapchat her, wechselte dann zu Whatsapp. Überhaupt habe seine Freizeit vor allem aus Computerspielen bestanden. Geschicklichkeitsspiele, Ballerspiele, Rollenspiele. „Aufstehen, zocken bis tief in die Nacht, schlafen“, so beschreibt er seinen früheren Alltag. Auch gekocht wurde nicht, nur Essen bestellt. Froh sei er, dass er nun schon einige Zeit im Gefängnis sitzt, so der Mühldorfer. Denn so habe er sein Leben neu regeln können.

Nun werden Zeugen der Kripo und Sachverständige erwartet.  

Update, 11.22 Uhr – Kontakt mit 15 Mädchen

Der Vorsitzende Richter Ralf Burghard eröffnet die Verhandlung und Staatsanwältin Helena Neumeier wiederholt noch einmal die Vorwürfe gegen den 24-jährigen Mühldorfer. Mit 15 verschiedenen Mädchen habe der Mann im Internet und über Apps gechattet. Immer wieder ging es um Sex und Selbstbefriedigung, obwohl die Mädchen gerade mal zehn bis 13 Jahre alt waren.

„Baby, willst Du meine heiße, kleine, versaute Braut sein?“, habe beispielsweise ein Chat begonnen. Er habe sich selbstbefriedigt und sich über Video und Fotos so den Mädchen gezeigt – und der Mühldorfer verlangte, dass sie es ihm gleichtun.

Außerdem berichtet die Staatsanwältin, welch perfiden Druck der Mann auf die Kinder ausübte, um zu bekommen, was er wollte: Er habe Krebs im Endstadium und würde bald sterben, er gestand den Mädchen seine „Liebe“ oder er drohte, intime Fotos oder Telefonnummern der Kinder zu veröffentlichen. Dazu habe er öfter auch einen „Countdown“ heruntergezählt, um den Druck zu erhöhen.

Nun ist es am Angeklagten selbst, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Erschienen ist er mit seinem Verteidiger Michael Vogel.  

Erstmeldung

Insgesamt 15 Mädchen hat die Staatsanwaltschaft ausfindig gemacht, die Opfer eines Mannes aus Mühldorf geworden sein sollen. Zuerst habe er mit ihnen gechattet und sich dann per Video bei der Selbstbefriedigung gezeigt. Außerdem habe er immer wieder entsprechende Video-Chats oder Fotos von den Mädchen gefordert und oft auch bekommen. Die Geschädigten seien zwischen zehn und 13 Jahre alt gewesen.

Staatsanwaltschaft: Wenn Mädchen nicht wollten, übte er massiven Druck aus

Ab heutigem Donnerstag (18. April) steht der 24-Jährige aus Mühldorf deshalb vor dem Landgericht Traunstein. Die Verhandlung beginnt um 10 Uhr. Laut Staatsanwaltschaft kommt hinzu: Wenn er nicht bekam, was er wollte, habe er Druck auf die Mädchen ausgeübt. Mal habe er gedroht, intime Fotos, die er schon bekam, im Internet zu veröffentlichen. Mal habe er mit Schlägen durch „Freunde“ gedroht. Und immer wieder habe der 24-Jährige behauptet, er habe Krebs im Endstadium - und der Cam-Sex sei sein „letzter Wunsch“. Oder er gab sich von vornherein als gleichaltriges Mädchen aus...

Die ersten angeklagten Taten dokumentierte die Staatsanwaltschaft im April 2022. Im November 2022 dann die Wohnungsdurchsuchung in Mühldorf. Auf dem Handy des Angeklagten seien zwei weitere Bilder und ein weiteres Video mit kinder- bzw. jugendpornographischen Inhalten gefunden worden. Angeklagt ist der Mann wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt, Nötigung und Besitzes von Kinderpornos. Für den 25. April ist ein weiterer Verhandlungstag vorgesehen.

Erst im Februar wurde ein 23-jähriger Burghauser wegen ganz ähnlicher Vorwürfe verurteilt.

innsalzach24.de wird aktuell vom Prozess berichten.

xe

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