„Buben hingeleitet, wie man sich selbst befriedigt“
Cam-Sex mit Kindern: Gericht steckt Burghauser Wiederholungstäter (23) ins Gefängnis
Traunstein/Burghausen - Mit teils perfiden Methoden soll ein Burghauser eine ganze Reihe von Kindern zu Videoanrufen getrieben haben - um sich dann vor ihnen selbstzubefriedigen. Jetzt wird ihm vor dem Traunsteiner Landgericht der Prozess gemacht.
Update, 17.14 Uhr - Gericht steckt Burghauser Wiederholungstäter (23) ins Gefängnis
Er lernte Buben im Alter zwischen acht und 13 Jahren im Internet kennen und drängte sie zum gemeinsamen Onanieren vor der Online-Cam. Ein 23 Jahre alter Mann aus Burghausen wurde deshalb jetzt am Landgericht Traunstein schuldig gesprochen. Das Urteil lautet auf sexuellen Missbrauch von Kindern (ohne Körperkontakt). Außerdem besaß der Angeklagte Kinderpornos.
Der Mann wird also im Gefängnis bleiben müssen. Er ist bereits einschlägig vorbestraft und stand unter offener Bewährung. Weil ein Teil der jetzt angeklagten Taten vor diesem ersten Urteil passierte – und der Burghauser noch nicht vorbestraft war – muss das Gericht zwei getrennte Urteile fällen: zwei Jahre Haft für die früheren Taten und zweieinhalb Jahre Haft für die aktuelleren.
„Kinder, die noch nicht mal wissen, um was es geht, wurden vom Angeklagten hingeleitet, wie man sich selbst befriedigt“, brachte es der Vorsitzende Richter Ralf Burkhard auf den Punkt. Auch wenn sich der Burghauser einsichtig zeigte, müsse er sich später erst noch beweisen. Vor allem sein Geständnis sei aber „intensiv“ für den Mann zu werden. Den Kindern wurde durch eine erneute Aussage vor Gericht eine „Retraumatisierung“ erspart.
Sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch die Verteidigung akzeptieren das Urteil und legen keine Rechtsmittel ein. Es ist damit rechtskräftig.
Update, 16.53 Uhr - „Keinerlei Einsicht“ bei Cam-Sex mit jungen Buben: Plädoyers gegen Burghauser
Wie also soll der 23-jährige Burghauser für seine Sex-Videotelefonate mit Kindern bestraft werden? Staatsanwältin Helena Neumeier betont in ihrem Plädoyer vor allem, dass der Mann „unter offener, einschlägiger Bewährung“ stand. „Keinerlei Einsicht“ habe er gezeigt. Denn 2021 wurde er wegen eines ganz ähnlichen Delikts schon einmal bestraft.
Um zum gemeinsamen Onanieren vor die Kamera zu kommen, habe der Burghauser Druck auf die Kinder ausgeübt und auch die „Online-Sphäre“ verlassen. Denn er machte manchen der Kinder Geschenke, die er mit der Post schickte. Der jüngste Bub sei außerdem gerade mal acht Jahre alt gewesen.
Weil ein Teil der angeklagten Taten passierte, bevor der Burghauser schon einmal verurteilt wurde, und damals noch nicht vorbestraft war, müssen Staatsanwaltschaft und Verteidigung zwei getrennte Strafen vorschlagen. Das Plädoyer von Staatsanwältin Neumeier: zweieinhalb Jahre und dreieinhalb Jahre Haft.
Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt und Kinderpornographie, an diesen Straftatbeständen rüttelt auch Verteidiger Erhard Frank nicht: „Keine Frage, das war eine Vielzahl von Straftaten.“ Frank betont aber das schnelle und uneingeschränkte Geständnis des 23-Jährigen. Den Kindern blieb damit eine nochmalige Aussage erspart und dem Gericht ein langer Prozess.
Das Plädoyer des Verteidigers: Ein Jahr und neun Monate sowie zwei Jahre und drei Monate Haft. Klar ist, dass der Burghauser im Gefängnis bleibt und nicht auf Bewährung herauskommt. „Und mein Mandant ist therapiefähig“, betont der Rechtsanwalt. In seinen „letzten Worten“ scheint der 23-Jährige das bestätigen zu wollen: „Ich hätte es früher einsehen können. Kinder müssen geschützt werden!“
Nun fehlt nur noch das Urteil des Traunsteiner Landgerichts.
Update, 15.45 Uhr - Wie es zum Cam-Sex-Elend kommen konnte
Warum onaniert ein erwachsener Mann vor dem Bildschirm vor Buben? Und drängt sie dazu, es ihm nachzumachen? Der psychiatrische Gutachter Rupert Müller gibt jetzt Antworten im Fall des angeklagten Burghausers. „Er sagte mir, es sei ihm mehr um die Aufmerksamkeit und um die Zuwendung durch die Kinder gegangen, weniger um die Sexualität“, so Müller. Trotzdem attestiert er dem Angeklagten einen pädophilen Charakter und empfiehlt eine Therapie für Sexualstraftäter.
Der Sachverständige beschreibt den Angeklagten als „einzelgängerisch, mit unsicheren sexuellen Erwartungen“. Auch die Kinder, die dem Mann virtuell gegenübersaßen, schätzt er als eher einsam und bedürftig ein. Die „Beziehungen“ zu den Kindern habe der Angeklagte intensiv erfahren, habe sich mit ihnen auch gestritten und wieder versöhnt. Alles aber online. Das Alter der Buben – acht bis 13 Jahre – sei dem Burghauser zwar bewusst gewesen, aber er habe nicht darüber nachgedacht.
Welche Strafe kann der Angeklagte – er ist einschlägig vorbestraft – also heute erwarten? Gleich werden die Plädoyers gehalten, auch das Urteil soll heute noch fallen.
Update, 15.25 Uhr - Wie der Burghauser Ermittlungen gegen sich selbst ins Rollen brachte
Nun berichtet ein Zeuge der Kripo Mühldorf. Spannend vor allem: wie man dem Burghauser auf die Spur kam. Denn die Fährte legte er quasi selbst. Einem der Kinder schickte er ein neues iPhone, weit über 1000 Euro wert. Die Eltern des Buben wurden stutzig, gingen zuerst von Diebstahl aus, dann klärte sich das ganze – und sie erstatteten Anzeige bei der Polizei in Gütersloh. Der nächste Schritt war dann ein Durchsuchungsbeschluss gegen den Burghauser.
Seitenweise trägt der Polizist vor, was der 23-Jährige mit den Kindern im Internet schrieb – zum Teil richtige „Handlungsanweisungen“ bei den ersten Schritten zur Selbstbefriedigung. Außerdem habe er den Buben im Alter zwischen acht und 13 Jahren Krankheitsgeschichten vorgeschwindelt, Mitleid erregen wollen oder mit Suizid gedroht. Während der Kripo-Beamte spricht, schaut der Angeklagte immer wieder skeptisch, schüttelt mit dem Kopf oder reagiert überrascht und erstaunt.
„Die Kinder haben sich oft geschämt“, wurde dem Polizisten von deren Vernehmungen berichtet. Beim Austausch der Penis-Fotos hätten sie sich im Zugzwang gefühlt. Und aus dem Schriftverkehr geht hervor, dass er die Kinder auch immer wieder aufforderte, die Chats zu löschen.
Als sich der Angeklagte heute zu seinen Motiven äußerte, wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Doch gleich ist der psychiatrische Gutachter an der Reihe, der ebenfalls mit dem Burghauser sprach – und der wird kein Blatt vor den Mund nehmen.
Update, 12.49 Uhr - Burghauser einschlägig vorbestraft - und unter offener Bewährung
Jetzt ist der Angeklagte am Zug – doch sein Verteidiger Erhard Frank beantragt, die Öffentlichkeit auszuschließen. „Mein Mandant wird sich jedenfalls äußern.“ Das Gericht stimmt zu, denn bei der Aussage des Burghausers seien „persönliche Umstände aus dem Lebensbereich des Angeklagten betroffen“.
Als sich einige Zeit später die Türen des Gerichtssaals wieder öffnen, verkündet Richter Ralf Burkhard: „Der Angeklagte hat die Taten vollumfänglich eingeräumt.“ Was den 23-Jährigen aber zu den Taten trieb, wird zum jetzigen Zeitpunkt jedenfalls noch nicht bekannt.
Außerdem wird klar: Der Burghauser stand unter offener Bewährung – denn er ist einschlägig vorbestraft. Das Amtsgericht Altötting verhängte gegen den Mann bereits einen Haftbefehl, weil er 2021 schon mal mit einem 13-Jährigen chattete, ihn zur Selbstbefriedigung aufforderte und entsprechende Fotos verschickte. Sechs Monate auf Bewährung, lautete der Richterspruch, dazu 1350 Euro Strafe. Nun sind Gutachter an der Reihe.
Update, 10.51 Uhr - Prozess gegen Burghauser eröffnet
Der Prozess gegen einen 23-jährigen Burghauser ist eröffnet. Er steht heute wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vor Gericht. Staatsanwältin Helena Neumeier erhebt sich zur Verlesung der Anklageschrift – und präsentiert damit all die Vorwürfe, die gegen den jungen Mann erhoben werden.
Ab 2019 soll der Burghauser immer wieder mit jüngeren Buben gechattet – und sie bei Video-Chats dann sexuell missbraucht haben. Freilich ohne Körperkontakt, aber der Angeklagte habe sich vor den Kindern immer wieder selbstbefriedigt und auch entsprechende Fotos und Videos an seine Chat-Partner verschickt. Von manchen Kindern habe er auch verlangt, dass sie sich selbstbefriedigten.
Buben im Alter zwischen acht und 13 Jahre alt
Die Buben waren alle im Alter zwischen acht und 13 Jahre. „Für die Video-Anrufe und die Bilder hatte der Angeklagte dem Geschädigten Geld geboten und angedroht, Suizid zu begehen, sofern dieser nicht mit ihm telefoniere“, geht Staatsanwältin Neumeier in einem Fall auf seine mutmaßliche Masche ein. Einem Elfjährigen soll er auch Geschenke, wie zum Beispiel ein iPhone, per Post geschickt haben.
Woher die geschädigten Kinder stammen, wird durch die Anklage nicht bekannt. Deren Namen kennt man aber. Gechattet wurde über Whatsapp, Snapchat, Discord oder das Online-Spiel Fortnite. Die letzten Sex-Chats listet die Staatsanwaltschaft für 6. Dezember 2022 auf. Einen Tag später wurde dann die Wohnung des Angeklagten in Burghausen durchsucht. Auf seinen vier Handys fanden die Ermittler wieder Kinder- und Jugendpornos. Alle Details, was darauf zu sehen ist, müssen verlesen werden.
Staatsanwältin Neumeier wertet die Vorwürfe als sexuellen Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt. Man geht von 20 Fällen auf. Nun liegt es am 23-Jährigen, sich dazu zu äußern.
Erstmeldung, 5.59 Uhr - Burghauser wegen Missbrauchs angeklagt
Die mutmaßlichen Opfer sind allesamt Buben, im Alter von gerade mal acht bis 13 Jahren: ein Burghauser soll sich übers Handy sexuell an ihnen vergangen haben. Nach längeren Chats lockte der 24-Jährige die Kinder in Videoanrufe, bei denen er sich immer wieder selbstbefriedigte - die Buben wurden so zum Zuschauen genötigt, so die Staatsanwaltschaft. Am heutigen Donnerstag (15. Februar) ab 9.30 Uhr steht der Burghauser deswegen vor dem Landgericht Traunstein.
Wenn die Kinder keine Lust auf seine Videoanrufe hatten, habe er mit Selbstmord gedroht, heißt es in der Anklage. Einen Zehnjährigen habe er gefügig gemacht, indem er ihm Geschenke schickte. Alles soll im Jahr 2019 begonnen haben, Anfang Dezember 2022 war Schluss. Dann rückte die Polizei zu einer Wohnungsdurchsuchung an - und fand danach auf den Handys des 24-Jährigen auch Kinderpornos.
Insgesamt sieben Kinder habe er auf die Art missbraucht. Die Anklage lautet auf sexuellen Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt.
innsalzach24.de wird aktuell vom Prozess berichten.
xe