Opfer aufgelauert, geschlagen und getreten
Nach brutaler Prügel-Attacke vor Hotel in Wasserburg: So hat das Gericht entschieden
Ein Besuch bei einer Geburtstagsfeier in Wasserburg endete vor genau einem Jahr für einen jungen Mann schlimm: Er wurde brutal verprügelt. Jetzt standen die Angreifer vor dem Schöffengericht Rosenheim. So hat es entschieden.
Wasserburg – Exakt nach einem Jahr fanden sich drei Wasserburger als Angeklagte vor dem Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Isabella Hubert wieder. Sie sollen einen Mann, der zu Besuch in Wasserburg war, vor seinem Hotel brutal verprügelt haben.
Am 3. September 2023 war ein 29-jährige Berater zusammen mit einem Freund aus Frankfurt am Main zu einer Geburtstagsfeier nach Wasserburg gekommen. Im Anschluss an diese Feier wollten sie in einer Bar in der Altstadt noch einen Absacker nehmen. Hier soll unter den Anwesenden eine trunkene, aggressive Stimmung geherrscht haben, die sich auch gegen die Neuankömmlinge gerichtet habe, hieß es vor Gericht. Den beiden neuen Gästen sei unterstellt worden, sie wären “verdeckte Ermittler“ einer Behörde, sie seien sogar nach „Mikrofon-Verkabelung“ durchsucht worden
Vor Wasserburger Bar: Hieben ins Gesicht ausgewichen
Von einem nicht mehr zu ermittelndem Gast erlitt der 29-Jährige im Lokal zwei Schläge ins Gesicht. Als er zum Rauchen und den Aggressionen ausweichend vor das Lokal ging, begann der angeklagte 52-jährige Berufskraftfahrer, ebenfalls ins Gesicht zu schlagen. Dessen Hieben konnte er aber ausweichen, hieß es vor Gericht. Kurz darauf verließen die beiden Gäste die Gaststätte, um ihr Hotel aufzusuchen.
Bevor er sich schlafen legte, wollte das Tatopfer vor dem Hotel noch eine Zigarette rauchen. Dort überraschten ihn dann die beiden anderen Angeklagten. Beide schlugen ohne Vorwarnung auf ihn ein und traten ihn am Boden liegend noch mit den Füßen. Auf dem Großbildschirm im Saal 21 des Amtsgerichtes belegten Bilder der Verletzungen, Abschürfungen und Hämatome deutlich die Brutalität dieses Angriffes. Aufgrund der Täterbeschreibung konnten die Angeklagten umgehend ermittelt werden. Es waren ein 25-jähriger gelernter Bürokaufmann und ein 30-jähriger Molkereiarbeiter.
Verteidiger bittet um Rechtsgespräch
Der Verteidiger des 25-Jährigen, Rechtsanwalt Raphael Botor, bat gleich zu Beginn des Verfahrens um ein Rechtsgespräch, um die Gegebenheiten und Möglichkeiten für die Angeklagten auszuloten. Dabei kündigten die Verteidiger umfassende Geständnisse an, in der Hoffnung, dass das Gericht Strafen aufwerfen würde, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden könnten.
In einem solchen Falle wollte sich auch die Staatsanwaltschaft einem solchen Ansinnen nicht verweigern. So kam es zu einer entsprechenden Verständigung. Es wurde dann nur noch zur Verifizierung der Geständnisse das Tatopfer als Zeuge gehört, der zu diesem Zweck aus Lahnstein/Rhein anreisen musste. Dabei wurden alle genannten Umstände bestätigt. Die Angeklagten unterstrichen, dass sie sich in sehr betrunkenem Zustand derart aufgeführt hatten und baten das Tatopfer um Entschuldigung.
Gute Sozialprognosen
Weil die Sozialprognosen bei allen drei Tätern positiv beurteilt werden konnten, beantragte der Staatsanwalt in seinem Schlussvortrag gegen beide Haupttäter eine Haftstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt werden könnte. Der Dritte könne wegen des Versuches mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 15 Euro davonkommen
Die Rechtsanwälte Raphael Botor und Alexis Leiss beantragten jeweils 18 Monate Haft mit Bewährung. Für den dritten Angeklagten, bei dem es bei einem Versuch der Körperverletzung blieb, beantragte dessen Verteidigerin ebenfalls eine Geldstrafe, diese aber bei 40 Tagessätzen zu zehn Euro zu belassen.
So urteilt das Schöffengericht Rosenheim
Das Schöffengericht hielt eine Haftstrafe von 21 Monaten gegen die Haupttäter für angemessen, setzte diese auch wie angekündigt zur Bewährung aus. Unterstellte beide aber der Überwachung durch einen Bewährungshelfer. Der dritte Angeklagte wurde mit einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 15 Euro verurteilt. Weil dem Urteil eine Verständigung vorausgegangen war, konnten die Verurteilten dieses nicht sofort annehmen. In solchen Fällen sieht der Gesetzgeber vor, dass die Verurteilten zu einer Überdenkung des Schuldspruches gezwungen sind.