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Aus fürs Tracking?

Auf dem Holzweg? Wasserburger Experten bewerten umstrittenen Entwurf fürs Waldgesetz

Der Referentenentwurf des neuen Bundeswaldgesetzes sorgt für Aufregung. Würde der Entwurf als Gesetz verabschiedet werden, könnten die Rechte von zum Beispiel Mountainbikern in den Wäldern stark eingeschränkt werden. Ortholf von Crailsheim (rechts), Vorsitzender der Waldbesitzervereinigung Wasserburg-Haag, sieht den Entwurf differenziert.
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Der Referentenentwurf des neuen Bundeswaldgesetzes sorgt für Aufregung. Würde der Entwurf als Gesetz verabschiedet werden, könnten die Rechte von zum Beispiel Mountainbikern in den Wäldern stark eingeschränkt werden. Ortholf von Crailsheim (rechts), Vorsitzender der Waldbesitzervereinigung Wasserburg-Haag, sieht im Entwurf gute und schlechte Ansätze.

Die geplante Novellierung des Bundeswaldgesetzes sorgt für Ärger. Ist im Referenten-Entwurf der Rauswurf von Mountainbikern aus dem Wald vorgesehen? Wird Nutzern von Navi-Apps wie Komoot das Tracking im Forst verboten? Experten aus dem Wasserburger Land bewerten die geplante Gesetzesänderung.

Von Anna Weinfurtner und Heike Duczek

Wasserburg/Edling/Amerang– Das Bundeswaldgesetz ist veraltet. Knapp 50 Jahre besteht die derzeit noch gültige Fassung und gilt als nicht mehr zeitgemäß. Deswegen arbeitet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unter der Leitung von Cem Özdemir (Grüne) an einem neuen Rechtstext. Ein durchgesickerter Referentenentwurf hat nun für Aufregung gesorgt, nicht nur bei Waldbesitzern, die sich über noch mehr Reglementierung ärgern, sondern auch bei Wanderern und Radfahrern, die sich gerne im Wald aufhalten.

Die Deutsche Initiative Mountainbike (DIMB) befürchtet, dass ihre Rechte massiv eingeschränkt werden könnten. „Im Extremfall führt das zu einer Lösung wie in Österreich, dass Radfahren im Wald verboten ist, außer auf einzelnen dafür ausgewiesenen Wegen“, sagt Heiko Mittelstädt, der unter anderem für die politische Arbeit bei der DIMB verantwortlich ist, in einem Bericht des Ride-Magazins.

Aber nicht nur für die Mountainbiker könnte sich etwas ändern, sondern auch für Wander-Begeisterte – vor allem für diejenigen, die Tracking-Apps wie Komoot, Strava oder Outdoor-Active verwenden. So wie es im Referentenentwurf formuliert worden sei, könne jeder sehr schnell gegen das Gesetz verstoßen, „schon wenn er zu Fuß mit einer GPS-Uhr durch den Wald streift. Wer solche Tracking-Daten, oder nur schon ein Foto veröffentlicht, in dessen Meta-Daten die Position enthalten ist, an der es gemacht wurde, fällt unter den Verbotstatbestand“, erklärt Mittelstädt im Interview mit Ride.

Keine Verschlechterung

Diese Befürchtungen weist jedoch Heinz Utschig, Leiter des Forstbetriebes Wasserburg, zurück. „Der Entwurf enthält keine Verschlechterung zu vorher. Reiten und Radfahren ist auch im derzeit gültigen Gesetz nur auf Wegen erlaubt“, erklärt er. Der Referentenentwurf für die Überarbeitung regele lediglich das Konfliktfeld zwischen Waldeigentümer und Freizeitnutzer, erklärt Utschig. Der neue Entwurf stärke die Rechte der Waldbesitzer, betont der Leiter des Forstbetriebes Wasserburg.

Ausschnitt aus dem Paragraf 29 des Referentenentwurfs

„Das Reiten, das Fahren mit Kutschen und Gespannen sowie das Fahren mit betriebserlaubnisfreien Fahrrädern und sonstigen betriebserlaubnisfreien Fahrzeugen im Wald ist nur auf Straßen und dafür geeigneten Wegen zulässig. Keine geeigneten Wege sind Feinerschließungslinien, wie Rückegassen, Zugänge zu forstlichen und jagdlichen Infrastrukturen, Wildwechsel und Pirschpfade.“

Und auch den Komoot-Paragrafen schätzt Utschig als positiv ein. Der dortige erste Absatz besage, dass „das Anlegen oder Eröffnen von neuen Wegen, Fußpfaden, Trails oder Fahrspuren im Wald durch Dritte“ nur mit Zustimmung des Waldbesitzenden zulässig ist. Somit werde neben einer behördlichen Genehmigung nun auch das Einverständnis des Eigentümers gebraucht und räume letzterem mehr Recht ein, erklärt der Forstbetriebsleiter. Laut ihm würden auch hier Nutzungskonflikte gelöst werden. „Es gibt Bereiche, da ist es super, wenn der Wald als Erlebnis zugänglich gemacht wird, bei anderen aber nicht“, sagt Utschig.

Die große Mehrzahl der Mountainbiker hält sich an die Regeln, betont Robert Franzisi aus Edling. Nach seiner Erfahrung gibt es nur einige wenige schwarze Schafe, die jetzt Anlass für eine Einschränkung seien. Der leidenschaftliche Mountainbiker ist nach eigenen Angaben oft mit dem Rad im Wald unterwegs. Er fahre etwa 6.000 Kilometer im Jahr und halte sich dabei aber ausschließlich auf Forststraßen auf, da er weder Wild noch Pflanzen stören wolle. „Auch das Fahren auf Wegen macht immer Spaß und man entdeckt neue Routen“, betont der Edlinger. Am Bundeswaldgesetz von 1975 kritisiert Franzisi, dass Waldbesitzer bei Stürzen von Radlern unter Umständen zur Verantwortung gezogen werden könnten. „Ich kann verstehen, dass der Entwurf den Waldeigentümern mehr Rechte einräumt. Mich nervt es jedoch, dass alles gesetzlich geregelt werden muss“, sagt der 73-Jährige.

Viele Regelungen und Vorschriften

Ausufernde Bürokratie ärgert auch Ortholf von Crailsheim, Vorsitzender der Waldbesitzervereinigung Wasserburg-Haag (WBV). Er kritisiert, dass das Waldgesetz, so wie es sich im Referentenentwurf derzeit darstelle, aufgebläht werde („von elf auf 58 Seiten“). Viele weitere Regelungen und Vorschriften sowie detaillierte Vorgaben zur Waldbewirtschaftung kämen hinzu, was einer Überregulierung gleichkomme und die Freiheiten der Waldbesitzer weiter einschränke.

Doch es gebe trotz aller Kritik auch gute Vorstöße: Von Crailsheim findet, dass das allgemeine Betretungsrecht im Wald, das auch im neuen Entwurf nicht eingeschränkt werden solle, manchmal zu Auswüchsen führt. Beispiel Mountainbiker: Der Ameranger Schlossherr hat schon erlebt, dass die Sportler in seinem Wald einen ganzen Parcours aufgebaut hatten: mit Hügel und Rampen. „Das schaute richtig offiziell aus, war aber nicht genehmigt“, berichtet er. Er begrüßt auch, dass Wanderrouten, die per Tracking-Apps wie Komoot markiert würden und sich außerhalb von offiziellen Wegen befänden, laut Referentenentwurf nicht mehr ohne Zustimmung des Waldeigentümers registriert werden können.

Das Wandern im Wald sei weiterhin möglich, betont von Crailsheim. „Schwammerl suchen, Brombeeren pflücken: alles erlaubt. Das wird auch so bleiben“, ist er überzeugt.

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