Spezielle Untersuchungen notwendig
Verdorbener Fisch für Insassen in JVA Bernau? – Ermittlungen führen bis nach Rostock
Eine Kontrolle jagte die nächste. In der JVA Bernau sollen verdorbene Lebensmittel an die Insassen ausgegeben worden sein. Mittlerweile laufen Untersuchungen bei Behörden in Rostock – mit diesen Ergebnissen.
Bernau a. Chiemsee – Es waren mehrere Kontrollen notwendig, zuletzt gingen die Ermittlungen bis nach Rostock. Jetzt scheint die Frage geklärt zu sein, ob in der Justizvollzugsanstalt in Bernau abgelaufene Lebensmittel an die Insassen ausgegeben wurden.
Ende Juli haben das OVB und das Landratsamt Rosenheim solche Anschuldigungen erreicht. Fischprodukte waren mit dem Hinweis „mindestens haltbar bis: 29.04.2024“ gekennzeichnet. Die anonyme Quelle, die sich bei der Redaktion gemeldet hat, warf der JVA Bernau außerdem vor, dass die Fischprodukte minderwertig und ungenießbar seien und „mit bereits Maden in dem Behältnis und gewölbten Deckel“ ausgegeben wurden.
„Wenn Gefahr ausgehe, wäre dies bereits gemeldet worden.”
Auch Fotos wurden mitgeschickt. Der Mitteiler ließ der Redaktion ebenso Bilder zukommen, die ein seit März 2022 abgelaufenes Getränkepulver zeigen. Hier hieß es aber vonseiten der JVA, dass dieses Produkt nicht in Bernau verwendet wird.
Ein Thema war somit abgeschlossen. Aber der Fisch? Auch diese Anschuldigungen wies die JVA zurück. Eine Nachfrage bei der Firma des Fischprodukts habe laut Anstaltsleiter Jürgen Burghardt ergeben, dass die Etikettierungsmaschine fälschlicherweise das Produktionsdatum als Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) aufgedruckt hat. Das richtige MHD datierte nach Mitteilung der Firma auf den 29. Oktober 2024. Diese Information sei auch die Insassen übermittelt worden und auf das Fischprodukt kam ein neuer Aufkleber drauf. Auch hierzu haben die Redaktion Fotos erreicht.
Doch damit war noch nicht Schluss: Die noch vorhandenen Lebensmittel in der JVA Bernau wurden am 31. Juli laut Landratsamt Rosenheim „versiegelt und vorübergehend sichergestellt“. Zusätzlich wurden amtliche Proben entnommen und an das Bayerische Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Gesundheit (LGL) versendet. Zwei Gutachten wurden in Auftrag gegeben, in denen 18 Gläser des Fischprodukts untersucht wurden. Aber: bei keinem davon stellten die Prüfer sensorische Abweichungen und somit auch keine Beanstandungen fest.
Drei der 18 Gläser konnten jedoch sehr leicht geöffnet werden, ohne ein hörbares „Ploppen“ beim Öffnen, teilte Michael Fischer mit, Pressesprecher im Landratsamt Rosenheim. Zwei dieser drei Gläser sind aus diesem Grund einer mikrobiologischen Untersuchung unterzogen worden. Das Ergebnis: ungewöhnlich hohe Gehalte an Hefen und säureliebenden Keimen.
Weiter erklärte Fischer, dass wegen des mikrobiologischen Befundes weitere Ermittlungen in der Herstellerfirma nötig sind. Dabei muss die zuständige Behörde die Herstellungs- und Hygienepraxis im Unternehmen prüfen. Bei der zuständigen Behörde handelt es sich um das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Rostock. Denn die Firma, die das Fischprodukt herstellt, hat ihren Sitz dort.
Eine Landratsamtsprecherin teilt mit, dass noch kein Befund vorliegt. Das sei nicht ungewöhnlich, da Proben für nicht alltägliche Untersuchungen in spezialisierte Labore geschickt werden. Die Sprecherin betont aber auch: „Wenn von den Lebensmitteln eine Gefahr ausgehen würde, wäre dies bereits gemeldet worden.”
Lebensmittelhändler in Bernau werden regelmäßig gewechselt
Weitere Anschuldigen bezüglich Mängeln an Lebensmitteln habe es seither nicht gegeben, teilt Jürgen Burghardt mit. Und er fügt hinzu: „Die im Rahmen der Verpflegung der Gefangenen ausgegebenen Produkte stammen regelmäßig von unterschiedlichen Händlern.“
Nach Art. 23 Satz 1 des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) werden Zusammensetzung und Nährwert der Anstaltsverpflegung ärztlich überwacht, sagt Michael Biber, Pressesprecher im Bayerischen Justizministerium. Burghardt fügt hinzu, dass vor jeder Kostausgabe auch eine sogenannte Kostprobe durch Bedienstete der Anstalt erfolgt. Im Beispiel des Fischprodukts habe es auch keine Auffälligkeiten gegeben.

