Lebensmittel aus dem Gefängnis wurden untersucht
Nach Vorwürfen über verdorbenen Fisch in der JVA-Bernau: Nun gibt es Klarheit – Wie es weitergeht
Wurden in der JVA-Bernau verdorbene Lebensmittel an die Insassen ausgegeben? Diese Anschuldigungen kommen von einer anonymen Quelle. Die Einrichtung weist die Vorwürfe zurück, dennoch wurde bereits ein zweites Gutachten durchgeführt. Es ist nicht die letzte Prüfung.
Bernau – Es sind schwere Vorwürfe: Ende Juli wurden an das OVB und das Landratsamt Rosenheim anonyme Informationen weitergegeben, die Justizvollzugsanstalt (JVA) Bernau soll verdorbene Lebensmittel mit Fischprodukten an ihre Insassen ausgegeben haben. Diese waren mit dem Hinweis „mindestens haltbar bis: 29.04.2024“ gekennzeichnet. Die anonyme Quelle warf der JVA Bernau außerdem vor, dass die Fischprodukte minderwertig und ungenießbar seien und „mit bereits Maden in dem Behältnis und gewölbten Deckel“ ausgegeben wurden.
Damit aber noch nicht genug: Der Mitteiler ließ der Redaktion der Chiemgau-Zeitung Bilder zukommen, die neben dem Fischprodukt im Glas auch ein seit März 2022 abgelaufenes Getränkepulver zeigen. Solche finden laut Sandro Nitsche, Stellvertretender Leiter der Justizvollzugsanstalten Bernau, Traunstein und Bad Reichenhall, in den Arbeitsbetrieben der Anstalt zur Herstellung von Kaltgetränken Verwendung. Das Mindesthaltbarkeitsdatum der momentan im Umlauf befindlichen Chargen datiere jedoch auf den 20. Oktober 2025, sagte Nitsche. Bei dem abgebildeten Karton auf dem Bild handle es sich auch „sicher nicht um die Verpackung des derzeit hier (in Bernau) verwendeten Produktes.“ Dieses würde eine ganz andere Farbe aufweisen.
Etikettierungsmaschine sorgt für Verwirrung
Auch die Fisch-Anschuldigungen wiesen Nitsche und Jürgen Burghardt, Anstaltsleiter der JVA, zurück. Es seien keine verdorbenen Lebensmittel ausgegeben worden. Bei der Kontrolle sei das überschrittene MHD bereits bemerkt worden, „eine Nachfrage bei der Firma ergab, dass die dortige Etikettierungsmaschine fälschlicherweise das Produktionsdatum als Mindesthaltbarkeitsdatum auswies“, erklärte Burghardt. Das Produkt sei somit am 29. April 2024 hergestellt worden, das Mindesthaltbarkeitsdatum datierte nach Mitteilung der Firma auf den 29. Oktober 2024. „Ein Verzehr war daher aufgrund dieser Angaben unproblematisch möglich. Den Inhaftierten wurde diese Information zugänglich gemacht“, teilte Burghardt weiter mit. Das neue MHD wurde nachträglich mit einem Aufkleber am Deckel ergänzt.
Burghardt zufolge werden die eingehenden Waren darüber hinaus den lebensmittelrechtlichen und -technischen Anforderungen entsprechend kontrolliert und überwacht. „Zudem erfolgt vor jeder Kostausgabe eine sogenannte Kostprobe durch Bedienstete der Anstalt, die vorliegend auch keine Auffälligkeiten ergab.“
Dennoch wurden die noch vorhandenen Lebensmittel in der JVA Bernau am 31. Juli laut Landratsamt Rosenheim „versiegelt und vorübergehend sichergestellt“. Zusätzlich wurden amtliche Proben entnommen und an das Bayerische Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Gesundheit (LGL) versendet.
Das Ergebnis: Die Anschuldigungen bestätigen sich laut Landratsamt Rosenheim nicht. „Bisher deutet nichts darauf hin, dass die Lebensmittel nicht oder nicht mehr für den Verzehr geeignet waren“, sagte Sibylle Gaßner-Nickl, Sprecherin des Landratsamtes. Die begutachtende Stelle habe jedoch zur Sicherheit ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben, um dieses erste Ergebnis einwandfrei abzusichern.
Zwei Gläser führen zu weiteren Ermittlungen
Nun liegt die abschließende Beurteilung der Proben vor. Untersucht wurden demnach 18 Gläser des Fischprodukts, bei keinem davon wurden von den Gutachtern sensorische Abweichungen festgestellt. „Die Untersuchung ergab keine Beanstandung durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit“, erklärt Michael Fischer, Pressesprecher im Landratsamt Rosenheim. Auch, dass aufgrund eines Fehldrucks, ein neues Etikett aufgeklebt wurde, sei „als fachlich nachvollziehbar angesehen und nicht beanstandet“ worden.
Drei der 18 Gläser konnten allerdings sehr leicht geöffnet werden, ohne ein hörbares „Ploppen“ beim Öffnen. Zwei dieser drei Gläser wurden daraufhin einer mikrobiologischen Untersuchung unterzogen. Dabei wurden ungewöhnlich hohe Gehalte an Hefen und säureliebenden Keimen festgestellt. Dieser mikrobiologische Befund erfordert nun weitere Ermittlungen in der Herstellerfirma im Hinblick auf die Herstellungs- und Hygienepraxis. Die zuständige Behörde wurde bereits informiert.

