„Abgelaufenes“ Essen für Gefangene?
Fehlerhaft datierte Lebensmittel in der JVA Bernau gesichert – jetzt liegen erste Ergebnisse vor
Anonyme Anschuldigungen: Der JVA Bernau wird vorgeworfen, ungenießbare Lebensmittel an die Insassen ausgegeben zu haben. Das Bayerische Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Gesundheit hat bereits Proben entnommen. Noch bevor abschließende Ergebnisse vorliegen, folgen weitere Vorwürfe.
Bernau – Ein Whistleblower, eine Justizvollzugsanstalt, das Bayerische Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Gesundheit – und eine Firma, die schweigt: Am 30. Juli wurde bekannt, dass in der JVA Bernau Lebensmittel mit Fischprodukten an die Insassen ausgegeben wurden, die mit „mindestens haltbar bis: 29.04.2024“ gekennzeichnet waren. Im Zuge der Recherchen der Chiemgau-Zeitung wurden die noch vorhandenen Lebensmittel in der JVA Bernau am 31. Juli laut Landratsamt Rosenheim „versiegelt und vorübergehend sichergestellt“. Zusätzlich wurden amtliche Proben entnommen, obwohl die Amtsleitung der JVA zuvor versicherte, dass ein „Verzehr unproblematisch möglich“ sei. Jetzt liegen erste Ergebnisse der Proben vor, und ein weiterer Fall wurde bekannt.
Bayerisches Landesamt testet die Fischprodukte
Die entnommenen Proben des Fischproduktes wurden an das Bayerische Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Gesundheit (LGL) versendet. „Die Lebensmittelhygiene bedient sich einer ganzen Reihe von Methoden, um die Qualität von Lebensmitteln zu überprüfen und damit einen möglichst hohen gesundheitlichen Verbraucherschutz zu gewährleisten“, sagt Katrin Grimmer, Sprecherin des LGL. Neben der Sensorik, also dem Aussehen, Geruch und Geschmack, seien bei Bedarf etwa auch mikrobiologische Analysemethoden wichtige Instrumente einer lebensmittelhygienischen Untersuchung.
Nach Angaben der JVA Bernau sei bei der Kontrolle der damals eingehenden Ware festgestellt worden, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum laut Aufdruck bereits überschritten war. „Eine Nachfrage bei der Firma ergab, dass die dortige Etikettierungsmaschine fälschlicherweise das Produktionsdatum als Mindesthaltbarkeitsdatum auswies“, sagt Jürgen Burghardt, Anstaltsleiter der Justizvollzugsanstalt Bernau. Aufgrund dieser Angaben sei das Fischprodukt im Glas an die Häftlinge ausgegeben worden.
Herstellerfirma schweigt
Auf Anfragen der Chiemgau-Zeitung reagiert die Herstellerfirma bisher nicht. Fraglich ist der Umstand, weshalb der Firma nicht bei einer abschließenden Kontrolle der Fehler in der Datierung aufgefallen ist. Die JVA wurde laut eigenen Angaben nicht vorab darüber informiert. Erst aufgrund deren Nachfrage wurde nachträglich das aufgedruckte Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) mit einem neuen MHD durch einen einfachen Aufkleber am Deckel ergänzt.
Gemäß Lebensmittelinformations-Verordnung sei die Angabe des MHD bei Lebensmitteln verpflichtend, teilt das LGL auf Anfrage mit. „Die Festlegung des MHD obliegt jedoch der Verantwortung des Herstellers des Lebensmittels selbst“, sagt Katrin Grimmer. „Das MHD besagt zudem nicht, dass nach Ablauf des angegebenen Datums das Lebensmittel wertgemindert, zum Verzehr nicht geeignet oder gesundheitsschädlich ist. Es stellt also kein Verfallsdatum dar.“ Demnach sei auch der Verkauf mit fehlerhaftem MHD möglich.
„Maden“ im Glas
Die anonyme Quelle warf der JVA Bernau vor, dass die Fischprodukte minderwertig und ungenießbar seien und „mit bereits Maden in dem Behältnis und gewölbten Deckel“ ausgegeben wurden. Diese Anschuldigungen bestätigen sich nach einem ersten Gutachten laut Landratsamt Rosenheim nicht. „Bisher deutet nichts darauf hin, dass die Lebensmittel nicht oder nicht mehr für den Verzehr geeignet waren“, sagt Sibylle Gaßner-Nickl, Sprecherin des Landratsamtes. Die begutachtende Stelle habe aber aufgrund der diffizilen Angelegenheit zur Sicherheit ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben, um dieses erste Ergebnis einwandfrei abzusichern.
Obwohl noch kein abschließendes Ergebnis vorliegt, seien die ausgegebenen Fischprodukte von den Gefangenen nicht wieder eingesammelt worden. „Die am 26. Juli 2024 an die Gefangenen bereits ausgegebenen Fischkonserven wurden von Bediensteten der Anstalt weder wieder eingesammelt noch vernichtet“, teilt Dr. Sandro Nitsche, Stellvertretender Leiter der Justizvollzugsanstalten Bernau, Traunstein und Bad Reichenhall, mit.
Ausnahmen erlaubt
„In den bayerischen Justizvollzugsanstalten werden grundsätzlich nur Lebensmittel ausgegeben, bei denen das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht überschritten ist“, sagt Michael Bieber vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz auf Anfrage der Chiemgau-Zeitung. Nur nach eingehender Prüfung könne ein Lebensmittel ausnahmsweise auch nach Überschreitung des MHDs ausgegeben werden. „Die Entscheidung obliegt im Einzelfall den verantwortlichen Bediensteten“, führt Bieber aus.
Laut Staatsministerium werde die Zusammensetzung und der Nährwert der Anstaltsverpflegung ärztlich überwacht. „Zudem erfolgen in den Justizvollzugsanstalten tägliche Kostproben durch Bedienstete“, sagt Michael Bieber, sowie eine amtliche Lebensmittelüberwachung. Trotz der strengen Auflagen soll in der JVA Bernau ein weiteres fragliches Lebensmittel verwendet werden.
Noch ein abgelaufenes Produkt?
Der Whistleblower aus den Reihen der JVA Bernau ließ der Chiemgau-Zeitung Bilder zukommen, die neben dem Fischprodukt im Glas auch ein seit März 2022 abgelaufenes Getränkepulver zeigen. Getränkepulver finden laut Sandro Nitsche in den Arbeitsbetrieben der Anstalt zur Herstellung von Kaltgetränken Verwendung. „Das Mindesthaltbarkeitsdatum der momentan im Umlauf befindlichen Chargen datiert auf den 20. Oktober 2025“, sagt Nitsche und widerspricht so den Anschuldigungen. Bei dem abgebildeten Karton auf dem Bild handle es sich „sicher nicht um die Verpackung des derzeit hier verwendeten Produktes.“

