Tourismus am Chiemsee
Sonne tanken am Chiemsee? – Diese Regeln gilt es zu beachten
Betretungsverbot des Chiemseeufers? Der Vorschlag der Unteren Naturschutzbehörde hatte nach den Beratungen in den Gemeinden für Verwirrung gesorgt. Was es rund um den Chiemsee zu beachten gilt.
Chiemsee – Der Chiemsee als das „Bayerische Meer“ ist eines der beliebtesten deutschen Reiseziele. 97.000 Ankünfte für Übernachtungen verzeichnete alleine der Tourismus in der Marktgemeinde Prien im Jahr 2023. Auch in diesem Jahr wird mit einer guten Buchungslage gerechnet. „Wir können trotz der weiterhin krisengeschüttelten Weltlage einen konstanten Aufschwung im Tourismus verzeichnen und das ist für die Wirtschaftskraft der Marktgemeinde von großer Bedeutung“, erklärt der Leiter des Tourismusbüros Prien, Florian Tatzel. All diese Besucher sind nicht nur auf dem See, sondern vor allem in den Uferbereichen unterwegs. Dort gilt es allerdings ein paar Dinge zu beachten.
Nicht überall spazieren gehen
Die Bayerische Verfassung gewährt jedem weitreichende Betretungsmöglichkeiten in der freien Natur. Ein Spaziergang über Wiesen und Felder abseits vorhandener Wege ist jedoch nicht immer möglich. Neben dem Artenschutz, zum Beispiel dem Schutz der Gelege vor unbeabsichtigter Zerstörung, und dem Biotopschutz zur Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen auf Schilfflächen oder Nasswiesen, existieren auch Regelungen im landwirtschaftlichen Bereich. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nicht betreten werden. Die Nutzzeit ist dabei die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte oder bei Grünland die Zeit des Aufwuchses.
Um vor allem die Vögel zu schützen, die im Uferbereich des Sees brüten, hatte die Untere Naturschutzbehörde Rosenheim eine Allgemeinverfügung vorgeschlagen, die bestimmte Uferbereiche betroffen hat. Hier kam es nach den Abstimmungen in den Gemeinden zu Fragen, was denn nun gelte.
Allgemeinverfügung zum Schutz der Vogelwelt
Der erste Entwurf enthielt Vorschläge für ein Wegegebot für die Besucher sowie ein Anleingebot für Hunde auf den Flächen des Vogelschutzgebietes „Chiemseegebiet mit Alz“ im Landkreis Rosenheim. Die Gemeinderäte von Bernau, Prien, Rimsting, Breitbrunn, Gstadt und Chiemsee hatten sich mit dem Entwurf auseinandergesetzt. Es wurde jedoch deutlich, dass es kein einheitliches Meinungsbild zu diesem ersten Entwurf gibt. Für das Inkrafttreten der Allgemeinverfügung war die Zustimmung aller Gemeinderäte eine unbedingte Voraussetzung, um überall die gleichen Regeln zu gewährleisten. Der Diskussionsverlauf in einigen Gemeinderäten hat das Landratsamt dazu veranlasst, die Sachlage eingehend öffentlich darzulegen. Denn einige Äußerungen, wie das mutmaßliche Betretungsverbot für die Herreninsel, standen nie zur Debatte, heißt es in einer Pressemitteilung des Rosenheimer Landratsamtes.
Warum das Gebiet schützenswert ist
Auf und rund um den Chiemsee konnten bislang mehr als 325 Vogelarten nachgewiesen werden. Ungefähr 125 davon brüten hier jedes Jahr und im Winter finden sich teilweise bis zu 20.000 Wasservögel zeitgleich ein. Bayerns größter See und sein Umfeld sind wegen dieser Nachweise bereits in den 1970er Jahren als sogenanntes RAMSAR-Gebiet (Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung) unter Schutz gestellt worden. Im Umfeld befinden sich mehrere Naturschutzgebiete und seit 1986 ist der Chiemsee samt seinen Inseln und Ufergebieten in den Landkreisen Rosenheim und Traunstein als Landschaftsschutzgebiet geschützt. Unter Ornithologen ist der Chiemsee bekannt, kann man hier doch einige zum Teil sehr seltene Arten in freier Natur beobachten, wie zum Beispiel den Karmingimpel oder den Prachttaucher.
Chiemsee Ranger ab Mai unterwegs
Eine ähnliche Zielsetzung haben die Chiemsee Ranger, die in den Sommermonaten an den Wochenenden im Auftrag des Abwasser- und Umweltverbandes Chiemsee unterwegs sind. Das Projekt war an Pfingsten vergangenen Jahres gestartet. 2023 hatten sich sieben der insgesamt zehn Gemeinden im AUV Chiemsee beteiligt: Rimsting, Gstadt, Seeon-Seebruck, Chieming, Grabenstätt, Übersee und Bernau. In diesem Jahr wird sich auch Prien anschließen. „Die Ergebnisse des letzten Jahres haben überzeugt“, sagte Bürgermeister Andreas Friedrich. Zu den Aufgaben der Ranger gehören unter anderem, Gästen bei allgemeinen Fragen, zum Beispiel über Ortskenntnisse, beratend zur Seite zu stehen, oder auch aufzuklären, wie sich Besucher in bestimmten Bereichen zu verhalten haben.
„Zum Beispiel hatten wir es ganz oft in Chieming, dass Fahrradfahrer auf der Fußgängerpromenade unterwegs waren, die Ranger haben sie dann darauf angesprochen“, sagte die Projektleiterin Susanne Mühlbacher-Kreuzer. Somit würden Konflikte zwischen Fußgängern und Fahrradfahrern verhindert werden. Mit Erfolg: „Die Leute haben dann ihre Fahrräder geschoben.“ Aber auch Ruhezonen und Brutgebiete seien ein großes Thema. „Da ist es wichtig, zum Beispiel Hundebesitzer darauf hinzuweisen, dass die Hunde nicht kreuz und quer durch solche Gebiete laufen sollen“, betont Mühlbacher-Kreuzer. Auch hier habe der Einsatz der Ranger Wirkung gezeigt. Ab dem 1. Mai sind die Chiemsee-Ranger wieder unterwegs.
Einige Regeln gilt es zu beachten
Einem Besuch am Chiemseeufer steht nichts im Wege. Allerdings gibt es ein paar Verbote, die zu beachten sind. Am Chiemsee und in den Ufergebieten ist es nicht erlaubt zu zelten. Auch Feuer zu entzünden oder zu grillen ist nicht gestattet. Wer etwas mitbringt, sollte es auch wieder mitnehmen und keinen Müll hinterlassen und auch das Aufsteigen von Drohnen ist nicht erlaubt, um die Tiere im Uferbereich nicht zu stören.