Historie gegen Moderne
„Gemeinde muss unbedingt tätig werden“: Wie Breitbrunn seine Ortsmitte schützen kann
Wie kann Breitbrunn das historische Ortsbild bewahren? Dieses Thema beschäftigt die Gemeinde schon seit Längerem. Im Gemeinderat wurde nun über mögliche Vorgehensweisen informiert. Diese Schritte wären möglich.
Breitbrunn – Künftige Neubauten sollen auch optisch dem Charakter von Breitbrunn entsprechen. Das ist ein wichtiges Anliegen von Gemeinderat und Gemeinde, mit dem sie sich bereits seit mehreren Jahren beschäftigen. Allem voran die ortsplanerische Gestaltung der Grundstücke am Dorfweiher. Ein Objekt, das dabei für viele Diskussionen sorgt: das sogenannte Weingartnerhäusl, das am Dorfweiher zwischen der Malerkapelle und der Pfarrkirche steht.
Bei der jüngsten Gemeinderatssitzung am Dienstag (12. März) lud das Gremium daher den Rosenheimer Kreisbaumeister Rupert Seeholzer ein. Zu Beginn veranschaulichte er die Entwicklung Breitbrunns anhand von zwei Karten. Die erste zeigte die Bebauung von 1808 bis in die 1860er Jahre. Die Zweite eine aktuelle Ansicht, auf der deutlich zu sehen war, wie Breitbrunn aus einem kleinen Bauerndorf heraus gewachsen war.
Seeholzer zeigt Negativbeispiele in Breitbrunn
Seeholzer machte dabei deutlich, wie wichtig es sei, ältere Gebäude und deren Charme zu bewahren. Anschließend zeigte er modernere Neubauten in Breitbrunn als Negativbeispiele. „Diese Häuser wirken eher städtisch und machen nicht den Eindruck, man ist am Chiemsee“, sagte Seeholzer.
Ein Problem sei, dass oft Menschen von außerhalb ein Haus am Chiemsee bauen wollen, über den Charakter der Gegend würden sie jedoch wenig wissen. „Wir als Bauamt bekommen dann einen Antrag, der zwar baurechtlich in Ordnung ist, aber das heißt nicht, dass er auch gestalterisch in den Ort passt“, sagte Seeholzer.
Bei dem nächsten Objekt handelte es sich um das besagte Weingartnerhäusl. Der Besitzer plant, es abzureißen und durch ein Mehrfamilienhaus zu ersetzen. Viele Bürger befürchten, dass das dem Ortsbild schaden werde. Zuvor hatte sich die Gemeinde jahrelang bemüht, einen Bebauungsplan zu erstellen. Darin wurde festgelegt, dass sich ein neues Gebäude in der Umgebung einfügen muss. Rechtskräftig wurde der Plan Mitte 2022.
Juni 2023 reichte der Besitzer seinen Bauantrag ein, da es Abweichungen zum festgelegten Bebauungsplan gab, lehnte ihn der Gemeinderat jedoch ab. Die Gemeinde leitete den Antrag an das Landratsamt Rosenheim weiter, welches auch die Untere Denkmalschutzbehörde mit einbezog. Das Gebäude selbst stehe zwar nicht unter Denkmalschutz, allerdings spiele hier die Nähe zur Kirche St. Johannes sowie der Malerkapelle eine bedeutende Rolle, hieß es dazu auf Nachfrage vom Landratsamt. Diese seien geschützt und weil der Bau, wie er geplant ist, die Umgebung beeinträchtigen würde, lehnte auch die Behörde ab.
Gestaltungssatzung oder Bebauungsplan-Änderung als Schutz
Aber was, wenn die Mängel behoben werden und baurechtlich im Antrag alles in Ordnung ist? Hier will sich die Gemeinde schützen und auch bei zukünftigen Bauvorhaben vorsorgen, dass diese ins Ortsbild passen. Kreisbaumeister Rupert Seeholzer informierte das Gremium, welche Möglichkeiten zur Verfügung stehen.
Zum Einen der Erlass einer Gestaltungssatzung. So eine gibt es nicht in Breitbrunn. Die Gemeinde kann darin einzelne Regeln für den Bau von Gebäuden festlegen. So zum Beispiel die Dach- oder Fensterformen, die Materialien und Farben, ebenso die Gestaltung von Freibereichen.
Wichtig sei es aber, dass die Kriterien verhältnismäßig sein und für alle Bürger verständlich. Für die Aufstellung soll sich die Gemeinde auch einen Juristen zur Seite holen, um die Punkte klar und lückenlos zu definieren. „Die muss auf den Ort maßgeschneidert sein“, sagte Seeholzer.
Er betonte aber, dass eine Gestaltungssatzung nur in Bereichen aufgestellt werden kann, wo es noch keinen Bebauungsplan gibt. „In den Plänen sind ja auch bereits Kriterien der Gestaltung enthalten.“ Im Fall des Weingartnerhäusls müsse daher der geltende Plan genauer untersucht und konkretisiert werden.
Seeholzer betonte am Ende seines Vortrags: „Die Gemeinde muss unbedingt tätig werden, vor allem in sensiblen Bereichen, und sich klar werden, wo es welche Maßnahmen braucht.“ Der Gemeinderat will in den nächsten Sitzungen über das weitere Vorgehen diskutieren, sich die Gebiete von Breitbrunn näher anschauen, und ebenso gültige Bebauungspläne genauer untersuchen, da einige aus den 1960er Jahren stammen.