Muss das Weingartnerhäusl einem Neubau weichen?
Aufregung um mögliches Bauprojekt in Breitbrunn – Das steckt wirklich dahinter
Es prägt das Ortsbild in Breitbrunn: Das Weingartnerhäusl in der Ortsmitte. Gerüchten zufolge soll es allerdings abgerissen und durch ein Mehrfamilienhaus ersetzt werden. Was ist dran? Was der Bürgermeister dazu sagt.
Breitbrunn – Ist das Weingartnerhäusl in der Rimstinger Straße Breitbrunn bald Geschichte? In jüngster Zeit wurden in der Gemeinde verschiedene Stimmen laut. Es ging dabei um einen Bauantrag, den der Besitzer des Weingartnerhäusls im vergangenen Juni eingereicht hat. „Abbruch des bestehenden Einfamilienhauses und Errichtung eines Mehrfamilienhauses“, heißt es darin.
In der Gemeinderatssitzung am 1. August sprachen dann einige Mitglieder an, besorgte Bürger seien bezüglich des Weingartnerhäusls auf sie zugekommen. Diese klagten unter anderem, dass ein Neubau dem Ortsbild von Breitbrunn schaden könnte. Das OVB haben auch Leserbriefe zu diesem Thema erreicht.
Bauantrag wies Unstimmigkeiten auf
Doch die Besorgnis ist unbegründet, erklärt Breitbrunns Bürgermeister Anton Baumgartner gegenüber dem OVB. Denn im Bauantrag, den der Eigentümer in der Juni-Sitzung einreichte, gab es Abweichungen zum festgelegten Bebauungsplan. So habe er in seinem Antrag die zulässige Wandhöhe des neuen Gebäudes deutlich überschritten, weitere Abweichungen gab es bei der Gestaltung der Dachgauben oder der Fenster-Gliederung. „Deswegen konnten wir den Antrag keinesfalls so genehmigen“, betont Baumgartner. Somit ist der Abriss des Weingartnerhäusls, zumindest derzeit, vom Tisch. Das ist auch in der VG-Zeitung der Verwaltungsgemeinschaft Breitbrunn für Juli kommuniziert worden.
Auszug aus der VG-Zeitung (nachzulesen auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Breitbrunn)
„Der Bauantrag zum Abbruch des bestehenden Gebäudes und Errichtung eines Mehrfamilienhauses an der Rimstinger Straße 1 ist abgelehnt worden, da nach Ansicht des Gemeinderates die Festsetzungen des Bebauungsplanes in Bezug auf die max. zulässige Wandhöhe sowie die Größe und Anordnung der Dachgauben nicht eingehalten sind.“
Der besagte Bebauungsplan wurde im Juli 2022 rechtskräftig. Zuvor bemühte sich die Gemeinde vier Jahre lang diesen zu erstellen. Denn beim Bereich, auf dem sich das Weingartnerhäusl befindet, handele es sich um einen „unbeplanten Innenbereich laut Paragraph 34 des Baugesetzbuch“, erklärt Baumgartner. Darin heißt es: „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.“
Zusammengefasst: Ein Neubau muss zur umliegenden Umgebung passen und darf das Ortsbild nicht beeinträchtigen. Im Fall von Breitbrunn müsse sich das neue Gebäude also ins Bild der Malerkapelle und der Pfarrkirche St. Johannes einfügen, die sich in unmittelbarer Nähe befinden.
Gebäude nicht unter Denkmalschutz
Hätte der Grundstückseigentümer den Antrag ohne geltenden Bebauungsplan eingereicht, dann hätte die Gemeinde keinen gestalterischen Einfluss gehabt, betont Baumgartner. „Eine Genehmigung wäre daher viel wahrscheinlicher gewesen.“ Dem Gemeinderat war es darum wichtig den Plan aufzustellen. Im Zuge dieser Maßnahme habe die Gemeinde Breitbrunn bereits sehr frühzeitig alle betroffenen Eigentümer beteiligt. Der Plan wurde auch öffentlich ausgelegt, so „konnte jeder dazu eine Stellungnahme abgeben und im Gemeinderat wurde besprochen, welche Meinungen und Wünsche wir berücksichtigen können“.
Obwohl das Gebäude selbst nicht unter Denkmalschutz steht, ist für den Bau dennoch eine Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Rosenheim erforderlich. Der Grund: Die Nähe zur Kirche St. Johannes sowie der Malerkapelle, die beide unter Denkmalschutz stehen. Wie Anton Baumgartner berichtet, sei der Bauantrag – nach der Ablehnung durch den Gemeinderat – bereits an das Landratsamt Rosenheim weitergeleitet worden.
Von der Behörde liegt auch bereits eine Antwort vor. So erklärt Pressesprecherin Tanja Pfeffer, dass die Untere Denkmalschutzbehörde den Bauantrag nicht genehmigen werde, da der Neubau die besonders schutzwürdige unmittelbare Umgebung beeinträchtigen würde. Das sei dem Eigentümer des Grundstücks bereits mitgeteilt worden. „Ihm wurde jedoch Gelegenheit gegeben, in Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde eine neue Planung einzureichen“, so Pfeffer. Das sei bisher aber noch nicht der Fall gewesen.
