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Verhandlung im Amtsgericht

Jeden Tag brannte ein Container in Rosenheim: Erster Täter vor Gericht - was ihm nun droht

Erneut haben bislang unbekannte Täter in Rosenheim drei Altpapier-Container in Brand gesetzt.
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Anfang des Jahres ist es in Rosenheim zu zahlreichen Containerbränden gekommen. Jetzt musste sich einer der Brandstifter vor Gericht verantworten.

Die Aufregung in der Stadt war groß: Innerhalb von 40 Tagen wurden 23 Container in Brand gesetzt. Gesamtschaden: rund 155.000 Euro. Nach wochenlangen Ermittlungen konnten die mutmaßlichen Täter gefasst werden. Einer von ihnen stand jetzt vor Gericht. Wie es für den Mann ausging.

Rosenheim - Der Angeklagte fiel den Rosenheimer Polizisten bereits Mitte Januar auf. Er habe sich an einem Altpapiercontainer an der Georg-Aicher-Straße aufgehalten. Nur wenige Sekunden nachdem sich der Mann vom Container entfernt hatte, stand dieser in Flammen. So jedenfalls schilderte es Polizeihauptkommissar Robert Maurer Anfang des Jahres.

Vor dem Rosenheimer Amtsgericht verantworten

Am 27. Januar wurde der Mann festgenommen, saß anschließend im Gefängnis. Erst in der Justizvollzugsanstalt in Traunstein, später in Bernau am Chiemsee. Jetzt musste sich der Mann vor dem Rosenheimer Amtsgericht verantworten. Er soll – so steht es in der Anklageschrift – in der Zeit vom 7. Januar bis zum 21. Januar, mehrere Container in Brand gesteckt haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, unter anderem für die Brände in der Herzog-Otto-Straße, in der Stollstraße, in der Eduard-Rüber-Straße, in der Grubholzerstraße, in der Finsterwalderstraße sowie in der Kranzhornstraße verantwortlich zu sein. Insgesamt soll dadurch ein Schaden in Höhe von 14.000 Euro entstanden sein.

Eine Übersicht über die Brände, für die der Angeklagte verantwortlich ist.

Dem Mann wurde zudem vorgeworfen, Anfang Dezember 2024 einen Schlüsselbund im Wert von 500 Euro aus den Räumen eines Bordells entwendet zu haben. Vor Gericht musste er sich also nicht nur wegen Sachbeschädigung in vier Fällen sowie zwei versuchten Sachbeschädigungen verantworten, sondern auch wegen Diebstahls.

Angeklagte war geständig

„Er war vollumfänglich geständig“, berichtet Stefan Tillmann, Pressesprecher des Amtsgerichts Rosenheim, kurz nach der Verhandlung. Der Mann wurde ihm zufolge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. „Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig“, sagt Tillmann auf OVB-Anfrage.

Der Mann agierte jedoch nicht alleine. So gingen in der Nacht auf Samstag (18. Januar) bei der Rosenheimer Polizei gleich mehrere Notrufe ein. „Anwohner schilderten, dass im Bereich der Brixstraße, mehrere Altpapiercontainer brennen und die Flammen auf einen angrenzenden Baum übergegriffen haben“, erinnert sich Hauptkommissar Robert Maurer.

Andere Täter ebenfalls bekannt

Zeugen schilderten der Polizei, dass sie, kurz bevor das Feuer ausbrach, mehrere Personen an der Wertstoffinsel beobachten konnten, die sich verdächtig verhielten. „Im Rahmen der Fahndung konnten vier Personen angetroffen und festgenommen werden“, sagt Maurer. Laut dem Hauptkommissar handelt es sich um vier Personen aus dem Stadtgebiet beziehungsweise mit Wohnsitz im Landkreis Rosenheim.

Unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein - Zweigstelle Rosenheim sei gegen die vier Personen ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung durch Brandlegung eingeleitet wurden. „Das sieht eine Geld- beziehungsweise Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor“, sagt Maurer.

Schon kurz nach den Taten meldete sich die Stadt Rosenheim zu Wort und sprach davon, dass ein Schaden dieses Ausmaßes bislang noch nie dagewesen sei. „Im Rahmen der strafrechtlichen Verfolgung kann theoretisch angeordnet werden, dass sich der Täter um eine Schadenswiedergutmachung bemühen muss“, sagte Oberstaatsanwalt Gunther Scharbert in der Vergangenheit. Das mache jedoch nur dann Sinn, wenn der Täter ein ausreichendes Einkommen hat.

Wiedergutmachung des Schadens geplant

Vonseiten des Rosenheimer Amtsgerichts um deren Pressesprecher Stefan Tillmann heißt es dazu: „Die Wiedergutmachung des Schadens ist vom Angeklagten beabsichtigt, konnte aber noch nicht erfolgen.“

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