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Ein Blick auf die Zahlen

Immer öfter Fahrerflucht in der Rosenheimer Region: Welche Strafen drohen – und was die Polizei rät

Immer mehr Autofahrer entfernen sich unerlaubt vom Unfallort, nachdem sie einen Sachschaden verursacht haben.
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Immer mehr Autofahrer entfernen sich unerlaubt vom Unfallort, nachdem sie einen Sachschaden verursacht haben.

Immer mehr Autofahrer entfernen sich unerlaubt vom Unfallort, nachdem sie einen Blechschaden verursacht haben. Für die Opfer bedeutet das, dass sie meist auf hohen Kosten sitzen bleiben. Die Verursacher müssen mit harten Konsequenzen rechnen. So ist die Lage in der Region Rosenheim.

Rosenheim – Damit gerechnet hatte die 44-jährige Frau aus Rosenheim nicht. Als sie am Montagabend (10. März) zurück zu ihrem Auto kam, das sie an der Königstraße geparkt hatte, musste sie feststellen, dass ihr Außenspiegel beschädigt war. Von dem Verursacher fehlte jede Spur, auch ein Zettel mit einer Telefonnummer hatte niemand hinterlassen.

71-Jährige rammt anderes Auto

Das Glück der 44-Jährigen: Zeugen hatte eine 71-Jährige dabei beobachtet, wie sie mit dem Außenspiegel ihres Autos den der 44-Jährigen touchierte. Statt anzuhalten und sich den Schaden genauer anzusehen, setzte sie ihre Fahrt unbeirrt fort. „Über das Kennzeichnen konnten wir die Fahrerin ermitteln“, sagt Polizeihauptkommissar Robert Maurer. Gegen sie wurde ein Verfahren wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet.

Es war nicht die einzige Unfallflucht an diesem Tag. Nur wenige Stunden zuvor wurde die Polizei über einen anderen Fall informiert. Gegen 16.30 befuhr eine 50-jährige Rosenheimerin mit ihrem VW Polo die Happinger-Au-Straße. Verkehrsbedingt musste sie bremsen. Der Autofahrer hinter ihr konnte nicht mehr rechtzeitig und stieß mit seinem Fahrzeug gegen das Heck des VWs.

Einfach Abgehauen

Die beiden Beteiligten stiegen aus und vereinbarten einen Treffpunkt, um sich über die weiteren Schritte auszutauschen. Aus dem Blickwinkel konnte die 50-Jährige dann feststellen, dass der Beteiligte einfach weiterfuhr. Gegen den bislang unbekannten Mann wurde ebenfalls ein Ermittlungsverfahren wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet.

„Die Gründe, warum Menschen vom Unfallort flüchten, können vielseitig sein“, sagt ein Sprecher des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs (ADAC). Bei manchen sei es der Zeitdruck, bei anderen die Überforderung mit der Situation.

Eine Übersicht über die Unfallfluchten im Dienstbereich der Polizeiinspektion Rosenheim.

Fest steht: Wer eine Unfallstelle unerlaubt verlässt, begeht Unfallflucht – und muss mit harten Konsequenzen rechnen. So müssen Unfallflüchtige – je nach Schwere der Tat – mit einer hohen Geldstrafe, Punkten in Flensburg, Fahrverbot, Führerscheinentzug oder sogar Haft rechnen.

Abschrecken scheinen die hohen Strafen jedoch nur die wenigsten. Denn allein im vergangenen Jahr hat es insgesamt 742 Unfallfluchten im Dienstbereich der Polizeiinspektion Rosenheim gegeben, 292 davon konnten aufgeklärt werden. 2023 gab es insgesamt 727 Menschen, die sich unerlaubt vom Unfallort entfernt haben, aufgeklärt wurden 229 Fälle. „Seit Anfang des Jahres hat es 57 Fälle gegeben“, fügt Hauptkommissar Robert Maurer hinzu. In 22 Fällen konnten die Täter ausfindig gemacht werden.

Zettel mit Kontaktdaten reicht nicht aus

Maurer fordert die Verkehrsteilnehmer deshalb dazu auf, auf jeden Fall am Unfallort zu bleiben und sofort die Polizei zu verständigen. Dass es in der Regel auch nicht reicht, einen Zettel mit seinen Kontaktdaten zu hinterlassen, unterstreicht der ADAC-Sprecher. „Wer heute nach einem Parkrempler einen Zettel mit seinen Daten hinterlässt und sich anschließend vom Unfallort entfernt, wird zwingend als Straftäter verfolgt“, sagt er auf OVB-Anfrage.

Das geht aus Sicht des ADAC an der Realität vorbei. „Nach Ansicht des ADAC würde die Einstufung der Unfallflucht mit Sachschaden als bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit einen Anreiz für Unfallflüchtige schaffen, sich ohne Sanktionsdruck der Verantwortung zu stellen“, sagt der Sprecher.

Schutz vor finanziellen Schaden

Eine daraus folgende Zunahme der freiwilligen Nachmeldungen – beispielsweise über eine Online-Meldestelle – käme insbesondere dem Opferschutz zugute und bewahre den geschädigten Unfallbeteiligten vor finanziellen Schaden. „Verbunden mit einer unbürokratischen Meldepflicht innerhalb eines strafbefreienden Zeitraums nach dem Unfall erhält der Geschädigte zeitnah alle für die Schadenregulierung relevanten Daten“, sagt der ADAC-Sprecher.

Kritik von Gewerkschaft der Polizei

Zumindest die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte diesen Vorschlag in der Vergangenheit scharf kritisiert. „Für uns als Gewerkschaft der Polizei Bayern ist es völlig unverständlich, wie man auf diese Idee überhaupt nur kommen kann“, sagte Jan Pfeil, stellvertretender Vorsitzender der GdP Bayern gegenüber anderen Medien. Seine Befürchtung: Eine Zunahme von Unfallfluchten.

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