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Große Zweifel am Erfolg der Bürgerbegehren

„Unsozial und sittenwidrig“: Heftige Kritik an Parkgebühren auf der Loretowiese in Rosenheim

In einem Brief an Oberbürgermeister Andreas März kritisiert ein Betroffener die kommenden Parkgebühren auf der Loretowies.
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In einem Brief an Oberbürgermeister Andreas März kritisiert ein Betroffener die kommenden Parkgebühren auf der Loretowiese.

Die Diskussionen um die Parkgebühren auf der Rosenheimer Loretowiese reißen nicht ab: In einem Brief greift ein Betroffener die Entscheidung und die Lokalpolitik massiv an. Die Rede ist von „unsozial“ und „sittenwidrig“. Warum das Bürgerbegehren dennoch scheitern wird.

Rosenheim – Felix Rappl ist sauer. So sauer, dass der Polizeibeamte aus Bruckmühl einen Brandbrief an Oberbürgermeister Andreas März und den Rosenheimer Stadtrat geschrieben hat. Darin kritisiert er die Einführung der Parkgebühren auf der Loretowiese. „Die Entscheidung ist sittenwidrig, unüberlegt und kommt viel zu kurzfristig“, sagt der 54-Jährige. Ihm zufolge wird diese „massiv negative Auswirkungen“ auf die Stadt haben – aber auch für zahlreiche Menschen.

Gebührenpflicht betrifft vor allem Arbeitnehmer

„Die Gebühren treffen in erster Linie die Menschen, die im Rosenheimer Umland leben, aber in der Stadt arbeiten“, sagt Rappl. Das seien meist Arbeitnehmer aus dem medizinischen, Pflege-, Gastronomie- oder geschäftlichen Bereich sowie der Polizei. Und die sind auf Parkplätze auf der Loretowiese angewiesen. Daher gehe es bei den Betroffenen „nicht um Urlauber oder Schicki-Micki-Mütter, die nachdem sie ihre Z-Generation-Kinder in die Schule gebracht haben noch einen Latte Macchiato oder Prosecco trinken wollen“, sondern um die, die das Leben und die Sicherheit in der Stadt aufrechterhalten, sagt der Bruckmühler.

Die Diskussionen rund um die Parkgebühren auf der Loretowiese erreichen die nächste Stufe.

Es mache einen Unterschied, ob jemand im Rahmen der Freizeit nach Rosenheim kommt und einen Parkplatz benötigt oder während der Arbeitszeit – besonders im Schichtdienst oder bei kurzfristigen Einsätzen. Das habe dann auch nichts mehr mit einer „Parkraumgerechtigkeit“ und „Gleichbehandlung aller Parker“ zu tun. „Das ist einfach nur unsozial“, findet Rappl.

Einführung zu kurzfristig

Auch, weil die Parkgebühren, die nach dem Herbstfest gelten sollen, zu kurzfristig eingeführt wurden. „Dadurch gibt es keine Möglichkeit, sich auf die Umstände einzustellen oder Alternativen zu schaffen“, sagt Rappl. Und andere Parkmöglichkeiten seien im Umfeld der Loretowiese jetzt schon rar. „Entweder sind es Anwohnerparkplätze oder es bleiben nur die Parkhäuser“, sagt der Polizist. Und die seien noch teurer als die künftigen Parkgebühren in Höhe von fünf Euro pro Tag auf der Loretowiese.

Die rund 120 Euro im Monat, die aufgrund der Parkgebühren vom Lohn weggehen werden, seien dennoch viel Geld für einen Normalbürger, sagt Rappl. Vor allem für Menschen aus den unteren Einkommensschichten und in Zeiten mit Inflation, hohen Lebenserhaltungskosten und der Energiekrise. Zudem glaube Rappl nicht, dass ein Ausgleich der Parkkosten durch die Arbeitgeber realistisch oder umsetzbar ist. „Das alles wirkt sich erheblich auf die Motivation aus in der Stadt zu arbeiten“, sagt der 54-Jährige. Er rate deshalb „jedem, der sich nach Rosenheim bewerben will, eine andere Örtlichkeit zu wählen“ oder den Arbeitsplatz zu wechseln. Denn das spüre über kurz oder lang auch die Stadt.

Stimmrecht für Landkreisbürger gefordert

Dass die Situation durch eines der gestarteten Bürgerbegehren nochmals verändert wird, glaubt Felix Rappl hingegen nicht. Das liege vor allem an einem Punkt: Es dürfen nur Menschen abstimmen, die in in Rosenheim gemeldet sind. Und da die Rosenheimer selbst wenig von der Entscheidung betroffen sind, sei es Rappl zufolge fraglich, ob die erforderlichen Stimmen zusammenkommen. „Das ist schon grotesk, dass die diejenigen, die am meisten unter den Parkgebühren leiden müssen, nicht mitbestimmen dürfen“, sagt der Bruckmühler. Daher brauche es dringend auch „ein Stimmrecht für die Landkreisbürger“.

Das sei gesetzlich aber nicht möglich, bestätigt Lisa Eberlein, Rechtsanwältin der Münchener Kanzlei Meisterernst. „Ein Bürgerbegehren beschränkt sich auf den eigenen Wirkungskreis einer Gemeinde“, erklärt die Anwältin. Das ist in Artikel 18a Absatz 1 der Gemeindeordnung klar geregelt. „Man muss sich nur die Konsequenzen vorstellen, wenn Bürger von außerhalb willkürlich über Angelegenheiten andere Städte abstimmen und somit auch beeinflussen können“, sagt Eberlein. Deshalb ist es der Anwältin zufolge zum Beispiel auch nicht möglich, den Bürgermeister einer anderen Gemeinde mitzuwählen.

Parkgebühren hinauszögern

Ob mit oder ohne erfolgreichem Bürgerbegehren, Felix Rappl zufolge sollte die Verwaltung die Einführung der Parkgebühren verzögern. „Dann kann man mit allen Beteiligten nochmal über die Höhe der Gebühren oder kostengünstigen Parkverträgen für Arbeitnehmer diskutieren.“ Ansonsten blieben die Werbeslogans der Stadt wie „Herzlich willkommen bei der Stadt Rosenheim“ leere Worte, sagt der 54-Jährige.

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