Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Beide landen jetzt vor Gericht

Drogen-Lager und Aufzuchtanlage: Männer finanzieren eigene Sucht mit Drogenhandel

Marihuana und andere Drogen wie Kokain und Amphetamine verkauften zwei Freunde im großen Stil. Sie hatten sogar eine Aufzuchtanlage mit zwölf Cannabis-Pflanzen angelegt (Symbolfoto).
+
Marihuana und andere Drogen wie Kokain und Amphetamine verkauften zwei Freunde im großen Stil. Sie hatten sogar eine Aufzuchtanlage mit zwölf Cannabis-Pflanzen angelegt (Symbolfoto).

Ein 33-jähriger Mechatroniker und ein 34-jähriger Koch handeln mit harten und weichen Drogen. Fast die ganze Palette haben sie im Angebot. Jetzt landeten die beiden vor dem Schöffengericht. So fiel das Urteil gegen die Männer aus.

Prien/Bernau – Zwei Freunde aus Bubentagen beschlossen, ihre Drogenabhängigkeit dadurch zu finanzieren, indem sie selber zu Lieferanten wurden. Der 33-jährige Mechatroniker beschaffte Amphetamine, Kokain und Marihuana – die Quellen wollte er nicht preisgeben. Er befürchtete wohl Racheakte dieser Dealer. Der 34-jährige Koch beschaffte sich Cannabis, indem er selber solche Stauden heranzog.

Einer ihrer Kunden wurde bei einer Kontrolle mit Drogen erwischt – und schon erzählte er den Polizeibeamten, wo er diese herhatte. Schließlich erhoffte er sich mit Recht Strafnachlässe wegen der Kronzeugenregelung im Paragraf 31 des Betäubungsmittel-Gesetzes.

Großes Lager für Rauschmittel

Als daraufhin die Wohnungen der zwei Angeklagten durchsucht wurden, fand sich ein ganzes „Drogen-Lager“ mit Amphetamin, Kokain, Extasy-Tabletten, Marihuana und Cannabis in der einen, Haschisch, Amphetamin und Cannabis in der anderen Wohnung, wobei sich dort auch eine Aufzuchtanlage mit zwölf Cannabis-Pflanzen befand. Insgesamt über zwei Kilogramm harte und weiche Drogen.

Zunächst bat der Verteidiger Rechtsanwalt Harald Baumgärtl um ein Rechtsgespräch, dem sich weder das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Isabella Hubert, noch die Staatsanwaltschaft verschließen mochten.

Dabei kam eine Verständigung zustande, entsprechend der – ein umfassendes Geständnis beider Angeklagter vorausgesetzt – eine Bestrafung von maximal drei Jahren und neun Monaten gegen den Mechatroniker und von maximal drei Jahren und drei Monaten gegen den Koch verhängt werden würden.

Die Unterschiede in der Bestrafung rührten daher, dass der Mechatroniker hier wohl die führende Funktion innehatte. Er war Anstifter und Organisator in der unseligen Komplizenschaft. Dies wurde von beiden auch eingeräumt.

Beide wollten allerdings auch in den „Genuss“ einer Therapie im Maßregelvollzug kommen. Hier hatte jedoch der Gutachter, der forensische Psychiater und Oberarzt im Inn-Salzach-Klinikum Rainer Gerth, eine entscheidende Rolle. Zumal die Anwendung des Paragrafen 64 Strafgesetzbuch (Einweisung in eine geschlossene Therapie) seit Oktober 2023 eine deutliche Erschwerung erfahren hat.

Für den Mechatroniker stellte er fest, dass bei diesem fraglos eine hohe Abhängigkeit von harten Drogen besteht und dieser wirklich einer Therapie bedarf, um nicht erneut straffällig mit Betäubungsmitteln zu werden.

„Was glauben Sie, wie oft wir hinter dem Geld herlaufen mussten?“

Anders bei dem Koch. Der hatte sich selber mehrfach geäußert, dass er lediglich mit Cannabis hantiere und damit jederzeit aufhören könne. Damit war für den Gutachter der Umstand von „Abhängigkeits-Taten“ nicht gegeben und er konnte einen solchen Maßregelvollzug nicht befürworten. Zwar war dessen Verteidiger Rechtsanwalt Prof. Dr. Florian Eder bemüht, eine solche Milderung zu erreichen, konnte jedoch damit den Gutachter nicht umstimmen. Beide beteuerten, sie hätten den Drogenhandel nicht aus Gewinnsucht betrieben, sondern ausschließlich, um deren Eigenkonsum zu finanzieren. Der 33-Jährige: „Was glauben Sie, wie oft wir hinter dem Geld der Kundschaft herlaufen mussten?“

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft akzeptierte zwar die Geständnisse der Angeklagten, auch dass beide kaum, beziehungsweise gar nicht vorbestraft waren. Jedoch sei angesichts der großen aufgefundenen Drogenmenge eine deutliche Strafhaft vonnöten. Drei Jahre und neun Monate gegen den Mechatroniker und drei Jahre und drei Monate gegen den Koch, so lautete ihr Antrag. Dem Mechatroniker gestand sie – gemäß dem Gutachter – eine Therapie in einer geschlossenen Anstalt zu.

Alles im Angebot außer Kokain

Rechtsanwalt Harald Baumgärtl stellte fest, dass sein Mandant tatsächlich wohl alles außer Heroin in seinem Angebot hatte. Bat aber darum, dass das Gericht dessen Geständnis als echten Versuch zur Umkehr verstehen möge und beantragte eine Strafe von drei Jahren und sechs Monaten, dazu die Möglichkeit einer Therapie nach § 64 StGB. Der Anwalt des Kochs musste eingestehen, dass eine solche Drogentherapie wohl nicht zu bekommen sei, meinte aber, dass drei Jahre Haft ausreichend sein könnten, darüber hinaus eine Aufhebung der U-Haft möglich erscheine – zumal ein umfassendes Geständnis vorliege.

Echte Mittäterschaft

Das Schöffengericht verhängte drei Jahre und acht Monate gegen den Haupttäter, dem sie gemäß dem Gutachter auch eine Therapie zubilligte.

Drei Jahre Haft, so lautete das Urteil gegen den Mittäter. Hier handle es sich eben nicht lediglich um „Beihilfe“, sondern um echte Mittäterschaft. Deshalb sei auch bei der hohen Straferwartung eine Aufhebung der Untersuchungshaft nicht möglich.

Kommentare