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Cannabis-Verfahren

Diese Strafe muss ein Ameranger für zwei Joints zahlen - oder muss er doch nicht?

Bei einer Durchsuchung wegen eines anderen Verdachts fand die Polizei in einer Schublade zwei Cannabis-Zigaretten, eine davon bereits angeraucht.
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Bei einer Durchsuchung wegen eines anderen Verdachts fand die Polizei in einer Schublade zwei Cannabis-Zigaretten, eine davon bereits angeraucht.

Zwei Cannabis-Joints bringen einen Ameranger (52) vor Gericht. Aber muss er tatsächlich eine Geldstrafe zahlen?

Amerang – Gegen den 52-Jährigen Angeklagten aus Amerang wurde wegen Betrugs an Geldspielautomaten ermittelt. Daher durchsuchte die Polizei im Mai 2022 dessen Wohnung. Anhaltspunkte für den Ursprungsverdacht fanden die Beamten in der Wohnung nicht, jedo ch zwei Cannabis-Joints.

Noch nie Drogen genommen

Weil der Mann vor Jahren bereits wegen Handels mit Betäubungsmitteln verurteilt worden war, erhob die Staatsanwaltschaft Anklage, auch wenn es sich nur um eine wirklich geringe Menge an strafbarem Besitz handelte. Der Arbeitslose erklärte die zwei Joints damit, dass er am Vorabend etliche Freunde zu Besuch hatte und einer von diesen wohl die Cannabis-Zigaretten, eine bereits angeraucht, zurückgelassen habe. Er selber habe in seinem ganzen Leben noch nie Drogen genommen. Die Joints will er mit der Absicht, sie dem Nutzer zurückzugeben, in eine Schublade gelegt haben. Wer der Haschischraucher in der Gruppe gewesen sei, könne er heute nicht mehr sagen.

Er wisse nach fast zwei Jahren nicht einmal mehr, wer damals überhaupt zu Besuch gewesen sei. Auf die Frage des Staatsanwaltes, warum er das denn damals nicht der Polizei gemeldet habe, antwortete der Angeklagte: „Ich sage zur Polizei aus Prinzip gar nichts!“ Er habe die Joints vor allem deshalb weggeräumt, so der arbeitslose Bauarbeiter, weil er diese vor seinem zweijährigen Kind sicherstellen wollte. Auf die Frage der vorsitzenden Richterin Dr. Deborah Fries, warum er die Drogen nicht einfach weggeworfen habe, beharrte der Mann darauf, dass er diese eben zurückgeben wollte.

Der Staatsanwalt hielt in seinem Schlussvortrag die Erklärung des Angeklagten für eine „wild erfundene Geschichte“. Er hätte die Joints problemlos wegwerfen können. Dass der Angeklagte subjektiv schuldlos sei, wollte er nicht akzeptieren. Weil es sich jedoch um eine relativ geringe Menge und dazu um eine sogenannte „weiche Droge“ handelte, solle eine Geldstrafe von 450 Euro ausreichen.

Verteidiger Rechtsanwalt Harald Baumgärtl hielt das ganze Verfahren für unnötig. Es sei kein Besitzwille zu belegen, auch ein Vorsatz sei nicht nachzuweisen, weshalb nur ein Freispruch das angemessene Urteil sei.

Einstellung wahrscheinlich

Die Richterin glaubte dem Angeklagten nicht und folgte dem Antrag des Staatsanwaltes. Der Verteidiger legte Berufung ein. Bis zum Verfahren beim Landgericht müsste die anstehende Gesetzesänderung im Falle des Besitzes von geringen Mengen erfolgt sein, was – so der Anwalt – eine Einstellung des Verfahrens zur Folge haben dürfte.

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