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Mehrere Fahrzeuge und Häuser gerammt

Wahnsinns-Flucht durch Rosenheim: Mann (22) rast mit Auto durch Innenstadt – das ist die Strafe

Weil er mit seinem Fahrzeug rücksichtslos durch Rosenheim raste, musste sich ein 22-Jähriger vor Gericht verantworten.
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Weil er mit seinem Fahrzeug rücksichtslos durch Rosenheim raste, musste sich ein 22-Jähriger vor Gericht verantworten.

Wilde Verfolgungsjagd durch Rosenheim: Ende April bretterte ein 22-Jähriger mit seinem Auto durch die Innenstadt – ohne Rücksicht auf rote Ampeln, Passanten oder Polizisten. Er rammte dabei mehrere Fahrzeuge und Häuser. Nun musste er sich vor Gericht verantworten.

Rosenheim – Als eine Polizeistreife am 22. April 2023 beobachtete, wie ein junger Mann während der Fahrt mit seinem Handy spielte, leitete sie eine Verkehrskontrolle ein, um das Fehlverhalten des Mannes zu unterbinden. Auf deren Aufforderung hielt dieser zunächst sein Fahrzeug auch an. Als die Beamten ausstiegen, gab dieser allerdings unvermittelt Gas und floh mit quietschenden Reifen stadtauswärts in Richtung Brückenberg. Jetzt musste sich der Mann vor dem Schöffengericht in Rosenheim verantworten.

Mehrere Termine vor Gericht notwendig

Noch bevor die Anklage verlesen wurde, erklärte der Angeklagte, dass er die vorgeworfenen Straftaten unter Drogeneinfluss begangen habe und erkenne, dass er dringend einer Therapie bedürfe, um solche Straftaten nicht mehr zu begehen. Das Gericht setzte daraufhin das Verfahren zunächst aus, um das zwingend notwendige Gutachten eines forensischen Psychiaters zu hören.

Im zweiten Termin wurde dann der ganze Umfang dieser Straftat deutlich, denn selbstverständlich verfolgten die Polizisten den Flüchtenden, der ungeachtet der roten Ampeln mit Geschwindigkeiten um die 80 bis 100 Kilometern pro Stunde durch den beginnenden Feierabendverkehr raste. Den Beamten gelang es dennoch zu beobachten, wie der Raser bei der Kreuzung Äußere Münchenerstraße/Am Gries nach links in die Finsterwalderstraße einbog. Dort rammte er sich zwischen einem Bus des Stadtverkehrs und einem geparkten Auto hindurch, wobei er die beiden anderen Fahrzeuge beschädigte. Dann verirrte er sich wohl innerhalb der Seitenstraße, erschreckte mit seiner Raserei im Wohngebiet Passanten, die sich nur noch in die Büsche am Straßenrand retten konnten. Sie konnten dafür der Polizeistreife Hinweise geben, wohin der rücksichtslose Flüchtige gefahren war.

Angeklagter fuhr auf Polizisten zu

Dort gestellt fuhr der Angeklagte dann auf die ausgestiegenen Beamten los, wobei er billigend in Kauf nahm, beide ernsthaft zu verletzen. Nur mit einem riskanten Sprung seitwärts konnten die zwei Polizisten verhindern, überfahren zu werden. Bei einem erneuten Fluchtversuch – trotz Einkreisung durch die Polizei – prallte das Fahrzeug des Mannes gegen eine Hausmauer. Der 22-Jährige verließ in Folge seinen Wagen und floh zu Fuß weiter. Schließlich konnte er von einem der Beamten gestellt, zu Boden gebracht und festgenommen werden.

Es stellte sich heraus, dass der Angeklagte bei dieser Aktion ein ganzes Bündel von Straftaten begangen hatte. Als Erstes hatte der 22-jährige Rumäne noch niemals einen Führerschein besessen, das Fahrzeug, das er unerlaubt benutzt hatte, gehörte seiner Freundin und war überhaupt nicht zugelassen. Nach der Festnahme stellte sich bei der Blutuntersuchung heraus, dass er eine erhebliche Menge an verschiedene Drogen intus hatte. Hinzu kamen die Straftaten in Folge seiner Flucht: Erhebliche Verkehrsgefährdung, Sachbeschädigung, mehrfache Unfallflucht und schließlich der schwerwiegendste Vorwurf – Angriff auf Beamte in Ausübung von deren Pflichten und versuchte Körperverletzung.

Viele Straftaten innerhalb weniger Minuten

Schweigend vernahm das Auditorium die Verlesung der Anklage durch die Staatsanwältin, denn selten handelte es sich um eine solche Summe an Straftaten und Vergehen binnen weniger Minuten. Dazu wurde bekannt, dass der Angeklagte bereits in Österreich schon als Jugendlicher straffällig geworden war. Auch in Deutschland, wo er seit zwei Jahren lebt, wurde er bereits zweimal verurteilt, wobei er in einem Falle noch dazu unter offener Bewährung steht.

Der Angeklagte war umfassend geständig. Der beigezogene Gutachter Dr. Josef Eberl, Oberarzt an der Klinik in Gabersee erklärte, dass eine strafrechtlich wesentliche Minderung der Einsichtsfähigkeit des Angeklagten nicht gegeben sei, jedoch eine Maßregel-Therapie nach Paragraf 64 StGB in einer geschlossenen Anstalt wohl angemessen und von Aussicht auf Erfolg sei. Zumal der Angeklagte eine solche selber anstrebe.

Enorme Gefährdung für Menschen

Die Staatsanwältin zeigte sich beeindruckt von der eigenen Anklage. Selten gebe es eine solche Vielzahl an Straftaten, die einheitlich begangen werden. Auch wenn der Angeklagte wirklich reuig und geständig sei, so müsse doch die enorme Gefährdung seiner Mitmenschen, die enorme Rückfallgeschwindigkeit und die ausstehende offene Bewährung aus vorheriger Verurteilung gesehen werden. Sie beantragte eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten, dazu den Maßregelvollzug wie vom Gutachter befürwortet. Die Verteidigerin Rechtsanwältin Gabriele Sachse stimmte inhaltlich der Staatsanwältin zu, wollte aber beachtet wissen, dass ihr Mandant geständig sei und, dass er sein Hauptproblem, die Drogensucht, bereits offensiv bekämpfen wolle. Sie hielt ein Strafmaß von drei Jahren für ausreichend und befürwortete ebenfalls eine Therapie im Maßregelvollzug.

Die Vorsitzende Richterin Isabella Hubert war nach wie vor fassungslos über diese gefährliche Rücksichtslosigkeit und verglich das Verhalten des Angeklagten mit einer Amokfahrt. „Es hätte durchaus auch eine Anklage wegen Tötungsabsicht beim Landgericht werden können!“ Eine solche Verantwortungslosigkeit müsse eine entsprechende Strafe nach sich ziehen. Eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten sei hier angemessen. Dazu auch die angeratene Unterbringung zur Therapie, damit es für den Verurteilten wenigstens die Chance gebe, eine solche Tat nie mehr zu wiederholen. Nicht immer könnten er und andere betroffene Bürger das Glück haben, ohne Verletzungen davonzukommen.

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