Gerangel um Fußballplatz hat Nachspiel
„Es geht nicht, glaubt‘s mir!“: Warum ein weiterer Verein in Zellereit nicht bauen darf
Kein Fußballplatz in Zellereit: Dieses kürzlich noch einmal vom Gemeinderat bestätigte Nein trifft nicht nur den SV Ramerberg, sondern einen weiteren Verein. Warum auch er nicht bauen darf.
Ramerberg – Zwei Vereine sind schon länger ansässig an der Pfaffinger Straße in Zellereit: der WSV mit seinen Tennisplätzen und die Stockschützen. Letztere betreiben hier vier Bahnen. Der Verein möchte sie gerne mit einer Halle überdachen. Geplant ist laut Antrag ein Gebäude mit einer Breite von 17, einer Länge von 32 und einer Wandhöhe von 3,5 Metern. So soll das Schießen wetterfest gemacht werden. Der Stockschützen-Club EC Zellereit-Sendling hat etwa 98 Mitglieder und richtet alljährlich auch das beliebte Gemeindepokalschießen aus.
Die Bauvoranfrage ist nicht ohne Brisanz: Denn an der Pfaffinger Straße in Zellereit möchte bekanntlich auch der SV Ramerberg einen neuen Fußballplatz errichten.
So ist die Gesetzeslage im Außenbereich
Sachbearbeiter Peter Pertl von der Verwaltungsgemeinschaft Rott-Ramerberg erklärte in öffentlicher Sitzung, warum es keine Möglichkeit für eine Überdachung der Stockschützenbahnen gebe. Das Grundstück liege im Außenbereich, hier sei eine Halle nicht genehmigungsfähig. Nur sogenannte privilegierte Bauvorhaben für die Landwirtschaft könnten hier bei entsprechenden Nachweisen realisiert werden. So stehe es im Baugesetzbuch. Bernd Stawiarski (parteilos) pochte jedoch darauf, dass die Gesetzeslage in Einzelfällen, etwa wenn die Erschließung gesichert sei und keine öffentlichen Belange dagegen ständen, Bauvorhaben wie jene der Stockschützen im Außenbereich ermögliche.
Das Landratsamt Rosenheim hatte 2004 für das Vorhaben sogar schon einmal eine Baugenehmigung erteilt. Warum ist heute nicht mehr zulässig, was damals genehmigt wurde?, fragten sich Mitglieder der NRL/FWR. Bauamtsleiter Peter Pertl von der Verwaltungsgemeinschaft Rott verwies darauf, dass das Landratsamt diesbezüglich „früher konzilianter“ gewesen sei.
„Es ginge was, wenn der Gemeinderat es wirklich wolle“
Die fachliche Bewertung habe sich in den vergangenen 20 Jahren verändert: Dem Erhalt des Landschaftsbilds werde eine größere Bedeutung beigemessen. Im Außenbereich seien Bestandsgebäude wie das Vereinsheim geschützt, bauliche Weiterentwicklungen jedoch nicht mehr erlaubt. „Es geht nicht, glaubt‘s mir!“, lautete Pertls dringender Appell, während sich Maximilian Jaroljmek (NRL/FWR) überzeugt zeigte: Es ginge was, wenn der Gemeinderat es wirklich wolle. Generell sei auch in diesem Fall eine Bauleitplanung notwendig, betonte Pertl.
Diese war jedoch 2021 vom Gemeinderat für einen Fußballplatz in Zellereit gestoppt worden. Dabei bleibt es auch. Der Antrag des Sportvereins auf Wiederaufnahme des Verfahrens wurde in gleicher Sitzung am Dienstag, 12. September, beim nächsten Tagesordnungspunkt abgelehnt.
Konrad Fuchs (NRL/FWR) hatte anfangs der öffentlichen Sitzung den Antrag gestellt, die Punkte 8 und 9 zu tauschen, also zuerst über den Antrag des SV Ramerberg zu entscheiden, die Planung für einen neuen Fußballplatz in Zellereit wieder aufzunehmen, dann über den Antrag der Stockschützen, ihre Bahnen zu überdachen. Dieses Ansinnen lehnte eine knappe Mehrheit der UWR mit sechs Nein- zu fünf Ja-Stimmen ab (Zur Erklärung: die neue Gemeinderätin Karin Baumann konnte noch nicht mitstimmen, weil diese Entscheidung vor ihrer Vereidigung fiel).
Stimmen-Patt: Was das bedeutet
Stimmenpatt gab es beim Beschlussvorschlag zum Antrag der Stockschützen: Die Verwaltung schlug dem Gemeinderat vor, die Bauvoranfrage für die Halle über den Bahnen abzulehnen, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen würden. Stimmenpatt heißt eigentlich, dass es keine Mehrheit für diesen ablehnenden Beschlussvorschlag gab. Doppelte Verneinung heißt jedoch nicht Ja. Durch ein Stimmenpatt werde nicht automatisch ein gemeindliches Einvernehmen erteilt, erklärt Helmut Helfer, Kämmerer der Verwaltungsgemeinschaft Rott, zu der Ramerberg gehört, auf Anfrage. Ein Antrag benötige eine Mehrheit. Somit dürfen auch die Stockschützen nicht bauen.