Marktgemeinde Prien
„Fader Beigeschmack“: Bundesverwaltungsgericht trifft Entscheidung zu Ortsumgehung Prutdorf
Die geplante Ortsumgehung Prutdorf hält Prien mit seinen Ortsteilen Prutdorf, Siggenham und Bachham, aber auch die Bewohner des Rimstinger Ortsteils Sankt Salvator seit Jahren auf Trab. Nun traf das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Entscheidung. Ob sie Ruhe reinbringt, ist jedoch fraglich.
Prien – Die beiden Prutdorfer Dr. Andreas Müller und Johann Katterloher hatten beim Verwaltungsgericht München 2021 Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Prutdorf eingereicht. Nach Aussage des Klägers Dr. Andreas Müller wurde in der Klage vor allem die inhaltliche Richtigkeit des Beschlusses angezweifelt.
Kritisiert wurde und wird, dass eine bloße Ortsumgehung für Prutdorf nicht dem 7. Ausbauplan für Staatsstraßen in Bayern entsprechen würde. Dieser sieht eine dringlicher eingestufte und deutlich weitläufigere Ortsumgehung für den Markt Prien und Rimsting vor. Die Ortsumgehung Prutdorf sei eine Insellösung und er frage sich, so Dr. Müller im Gespräch mit der OVB-Redaktion, was denn mit den Folgeortschaften Richtung Prien, also Bachham, Siggenham und Sankt Salvator sei.
Denn Dr. Müller befürchtet speziell durch die Ortsumgehung eine Zunahme des Verkehrs: „Gute Straßen ziehen mehr Verkehr an.“ Es gehe aber auch um Umweltschutz, wie Johann Katterloher erläutert. So würde unterhalb der geplanten Trasse ein Grundwasserschutzgebiet aufgelöst, „und das in Zeiten, wo der Grundwasserspiegel sinkt“.
Eine inhaltliche Prüfung und Stellungnahme zu diesen und weiteren Fragen nahm nun jedoch weder das Leipziger Bundesverwaltungsgericht noch der Münchner Verwaltungsgerichtshof vor. Eine Entscheidung gibt es dennoch.
Ein Verfahrensfehler und seine Folgen
Denn die Frist für die Einreichung der Klagebegründung beim Landesverwaltungsgericht wurde überschritten. Wie es dazu kam, kann sich Dr. Müller nur schwer erklären, denn es habe sich um eine renommierte Kanzlei gehandelt: „Fehler passieren, doch dieser kann nicht geheilt werden. Wenn die Straße erst mal gebaut ist, sind Fakten geschaffen.“
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
Verhandelt wurde demnach nicht die Klage, sondern nur das festgestellte Fristversäumnis. Die Klage wurde abgewiesen – ein Rechtsmittel gegen diesen Beschluss sei zudem nicht zulässig, so das Gericht. Daraufhin legten die Kläger eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein, die zunächst vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen und zur Entscheidung ans Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abgegeben wurde. Von dort kam nun Antwort: Die Nichtzulassung der Revision ist rechtens.
Damit wird es keine Einschätzung der inhaltlichen Richtigkeit des vorliegenden Planfeststellungsbeschlusses durch die Verwaltungsgerichte geben.
Rechtsmittel werden geprüft
„Für mich als juristischen Laien ist es unsäglich, dass man bei so einem wichtigen Thema aufgrund eines Verfahrensfehlers kein Gehör und letztlich kein Urteil bekommt. Aber so ist es gängig und Anwälte müssen sich dieses Versäumnis anrechnen lassen“, fasst Dr. Andreas Müller die Situation zusammen. Aktuell würden die Anwälte prüfen, ob nun alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Für beide Seiten wäre es besser gewesen, so Dr. Müller, wenn die Klage im November 2022 verhandelt worden wäre – egal mit welchem Ausgang.
Fader Beigeschmack und etwas Hoffnung
Für den Prutdorfer bleibt ein „fader Beigeschmack“. Sein Glaube an die Effizienz des Systems sei erschüttert. Doch Müller hat noch Hoffnung – und zwar die, dass sich nun vielleicht doch „die anderen Anrainer auf die Hinterfüße stellen“.
Solide Lösung statt Schildbürgerstreich
Und dass sich der Petitionsausschuss des bayerischen Landtags inhaltlich gründlich mit der eingereichten Petition befasst. „Wenn das Land Bayern etwas mit 90 Prozent bezuschusst, ist meine Erwartung, dass kein Schildbürgerstreich gebaut wird, sondern eine solide Lösung für die Region.“

