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Zehn tote Rinder auf Hof entdeckt

Nach Tier-Skandal in Bad Aibling: Wie konnten die Missstände nicht auffallen? – Demo am 3. Mai

Auch AfD-Landtagsabgeordneter Andreas Winhart meldete sich kürzlich zu dem Thema zu Wort.
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Auch AfD-Landtagsabgeordneter Andreas Winhart meldete sich kürzlich zu dem Thema zu Wort.

Das Drama um zehn tote Rinder auf einem Bad Aiblinger Hof sorgt weiter für Fassungslosigkeit. Für Samstag (3. Mai) ist eine Demo auf dem Marienplatz angekündigt. Warum wurde der Landwirt nicht früher kontrolliert? In welche Abläufe das Veterinäramt eingebunden war.

Bad Aibling – Die Tragödien auf mehreren landwirtschaftlichen Höfen in der Region liefern weiter Gesprächsstoff. Zuletzt hatten Mitarbeiter des Veterinäramtes am Mittwoch (9. April) in einem Aiblinger Stall neun tote Rinder – ein weiteres musste noch vor Ort eingeschläfert werden – entdeckt. Seitdem laufen Ermittlungen gegen den jungen Landwirt. Kontrolliert wurde der Betrieb zuvor im August 2022. Doch hätten die Behörden nicht schon früher durch andere Aspekte auf die Zustände aufmerksam werden können?

Immerhin müssen Landwirte etwa Geburten, Verkäufe oder Todesfälle ihrer Tiere binnen sieben Tagen melden. Und kommen womöglich noch weitere Meldeverpflichtungen hinzu, die etwa den Vertrieb von Milch oder Fleisch betreffen? „Landwirte müssen bezogen auf die jeweilige Tierart unter anderem auch die Nutzungsart, zum Beispiel Milcherzeugung, Mutterkuhhaltung, den Standort der Tierhaltung oder Altersgruppen (bei Schafen) melden“, erklärt hierzu Sibylle Gaßner-Nickl, Pressesprecherin des Landratsamtes Rosenheim, zu dem das Veterinäramt gehört.

Was ein Landwirt nicht melden muss

Darüber hinaus bestehe für Landwirte die Verpflichtung, jede Änderung der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Könnte es den Behörden nicht also auffallen, wenn Landwirte etwa über einen längeren Zeitraum nichts mehr verkaufen beziehungsweise dies nicht mehr melden? Dazu stellt Gaßner-Nickl gegenüber dem OVB klar: „Grundsätzlich sprechen fehlende Meldungen über einen längeren Zeitraum nicht für sonstige Auffälligkeiten in einem landwirtschaftlichen Betrieb.“

Und klar ist auch: Die Milchabgabe an eine Molkerei muss ein Landwirt dem zuständigen Veterinäramt nicht melden, so die Behörde. Wenn ein Landwirt also über einen längeren Zeitraum beispielsweise keine Milch verkauft, bekommt das Veterinäramt davon gar nichts mit.

Demo am Samstag in Bad Aibling

Stellt sich diesbezüglich jedoch die Frage, ob landwirtschaftliche Höfe, die Milchviehwirtschaft betreiben, grundsätzlich anders oder häufiger durch das Veterinäramt kontrolliert werden als Betriebe ohne Milchviehwirtschaft? „Milchliefernde landwirtschaftliche Betriebe werden grundsätzlich nicht anders oder vermehrt durch das zuständige Veterinäramt kontrolliert“, stellt Gaßner-Nickl klar.

Indes bleibt das Drama um die toten Tiere vor allem in Bad Aibling Gesprächsthema. Unter dem Motto „Tierschutzskandal – Wir werden laut!“ hat der Veranstalter „Animal Action“, eine Gruppe von Aktivisten, die sich für Tierrechte und den Klimaschutz einsetzen, für diesen Samstag, 3. Mai, um 14 Uhr, eine Demonstration auf dem Aiblinger Marienplatz angekündigt. Diese richtet sich „gegen Tierquälerei, Behördenversagen und systemische Ausbeutung von Tieren“.

AfD-Landtagsabgeordneter Winhart: „Liegt einiges im Argen“

Kürzlich hatte sich auch der Aiblinger Stadtrat und AfD-Landtagsabgeordneter Andreas Winhart mit einer Anfrage an die Staatsregierung im Rahmen des parlamentarischen Kontrollrechts zu dem Thema geäußert. Er wollte hinsichtlich der Kontrolle von landwirtschaftlichen Betrieben in der Region nach den Tierschutzskandalen wissen, wie häufig in der Vergangenheit kontrolliert wurde und ob bestimmte Betriebe, wie er aus Kreisen der Landwirtschaft zu erfahren sei, überproportional kontrolliert werden. In einer AfD-Pressemitteilung zeigte sich Winhart jedoch enttäuscht über die „lapidare Antwort der Staatsregierung“, da man ihm hierzu keine Auskunft geben könne. So seien etwa die Dokumentationssysteme der Veterinärämter nicht auf statistische Auswertungen ausgelegt.

Doch Winharts Frage, etwa wie viele Personen bei den Veterinärämtern mit den Kontrollen beschäftigt seien, hatte zuletzt die Rosenheimer Behörde auf OVB-Anfrage bereits beantwortet. Demnach stehen beim Rosenheimer Veterinäramt zur Wahrnehmung der Aufgaben, zu denen eben auch die Überwachung von über 2.300 landwirtschaftlichen tierhaltenden Betrieben (davon ca. 1.900 Milchkuhbetriebe) gehören, insgesamt neun Stellen für Amtstierärzte sowie 10,5 Stellen für weitere Beschäftigte (beispielsweise Verwaltungspersonal) zur Verfügung. Winhart jedenfalls vermutet, dass bei den Behörden „einiges im Argen liegt“.

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