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Neue Hauptverhandlung in Traunstein

Mordfall Hanna W. aus Aschau: Diese Fragen stehen im Zentrum vor Neuauflage des Prozesses

Polizisten suchen im Mordfall Hanna W. die Prien nach Spuren ab. Sind die Verletzungen durchs Treiben im Fluss entstanden?
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Polizisten suchen im Mordfall Hanna W. die Prien nach Spuren ab. Sind die Verletzungen durchs Treiben im Fluss entstanden?

Im Fall um die im Oktober 2022 zu Tode gekommene Hanna W. aus Aschau wird die Neuauflage des Prozesses am Landgericht Traunstein vorbereitet. Wann die Hauptverhandlung startet, womit sich die Verteidiger Regina Rick und Dr. Yves Georg aktuell beschäftigen und wann der Antrag auf Haftprüfung kommt.

Aschau im Chiemgau – Die Neuauflage des Prozesses um den gewaltsamen Tod von Hanna W. in Aschau im Chiemgau soll um den 15. September 2025 herum beginnen. Doch die Vorbereitungen haben längst begonnen. Die erste Jugendkammer muss Termine für Zeugen, Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gutachter koordinieren. Gleichzeitig laufen Nachforschungen, die Licht in die frühen Morgenstunden des 3. Oktober 2022 bringen könnten. So sollen Experten wichtige Fragen beleuchten, noch bevor die Hauptverhandlung erneut eröffnet wird.

Die Verteidigung zum Beispiel hat Experten hinzugezogen, die sich den Fall nochmals genau ansehen sollen. Hanna W. hatte am 3. Oktober 2022 gegen halb drei Uhr morgens den Club „Eiskeller“ in Aschau verlassen, war aber nie zu Hause angekommen – irgendwo auf den 800 Metern Heimweg zu ihrem Elternhaus widerfuhr Hanna Schlimmes.

Gutachten im Fall Hanna: „Ganz klar entlastend“

Am Nachmittag desselben Tages entdeckte ein Spaziergänger die Leiche der Medizinstudentin, in der Prien treibend, gut zwölf Kilometer von Aschau entfernt. Sie war ertrunken. Die Gerichtsmediziner entdeckten schwere Verletzungen unter anderem am Kopf und legten sich auf ein Gewaltverbrechen fest. Als dringend tatverdächtig nahm die Polizei am 19. November 2022 Sebastian T. fest. Zu Unrecht? Gab es überhaupt ein Verbrechen? Oder fiel Hanna W. einem Unfall zum Opfer? „Ich habe weitere Gutachten in Auftrag gegeben, und die sind ganz klar entlastend“, sagte Sebastian T.s Verteidigerin Regina Rick dem OVB.

Regina Rick war stets von einem Unfall ausgegangen. Demnach war Hanna ohne Fremdverschulden in den Bärbach gestürzt. Das Bächlein, normal ein Rinnsal, war nach langem Regen mutmaßlich zu einem reißenden Wasserlauf angeschwollen. Dort oder später in der Prien könnten beim Aufprall auf Felsen oder andere Hindernisse Hannas Verletzungen entstanden sein. So weit die Annahme der Verteidigung. Im ersten Prozess hatten die Gutachter Verletzungen durchs Treiben nicht vollkommen ausschließen wollen, sie aber als unwahrscheinlich erachtet.

Staatsanwaltschaft geht von Angriff auf Hanna aus

Anderer Meinung ist die Staatsanwaltschaft. Sebastian T. war an jenem frühen Morgen des 3. Oktober 2022 von verschiedenen Zeugen gesehen worden, wie er durch das nächtliche Aschau joggte. Zunächst nur als Zeuge befragt, soll er laut Polizei Details erwähnt haben, die sich für die befragenden Beamten verdächtig nach Täterwissen anhörten. Eine Schulfreundin von Sebastian T. wusste zudem zu erzählen, dass ihr Sebastian T. schon am Abend des 3. Oktober 2022 berichtet habe, dass eine junge Frau in Aschau umgebracht worden sei – was zu diesem Zeitpunkt nur ein Täter hätte wissen können. Allerdings erwiesen sich die Aussagen der Zeugin als weitgehend unzuverlässig.

Der Prozess stand damit nach wenigen Verhandlungstagen auf Messers Schneide. Da meldete sich ein weiterer Zeuge bei der Staatsanwaltschaft: ein Mithäftling T.s aus der JVA Traunstein. Er sagte aus, Sebastian T. habe ihm gegenüber die Tat gestanden. Für Gericht und Staatsanwalt reichte das. Die Aussage des JVA-Zeugen wurde zum Dreh- und Angelpunkt des Prozesses, der mit der Verurteilung Sebastian T.s zu neun Jahren Haft endete.

Haftprüfung für Sebastian T.: Demnächst Antrag

Über seine Anwälte ließ T. Revision einlegen. Wegen der Ablehnung des Befangenheitsantrags, den Regina Rick im Februar 2024 gegen Richterin Aßbichler gestellt hatte. Weil der Bundesgerichtshof in Karlsruhe diese Ablehnung als rechtsfehlerhaft beurteilte, muss der Prozess vor dem Landgericht Traunstein neu aufgerollt werden. Der Angeklagte Sebastian T., im November 2022 als dringend tatverdächtig festgenommen, hat seine eigentliche Haftstrafe damit nie angetreten – er sitzt seit zweieinhalb Jahren in U-Haft. Regina Rick und ihr Kollege Dr. Yves Georg aus Hamburg werden daher einen Antrag auf Haftprüfung einreichen – im Laufe des nächsten Monats, wie Yves Georg sagte. Sebastian T. könnte demnächst auf freien Fuß gelangen.

Nicht mehr im Team der Verteidigung: Dr. Markus Frank und Harald Baumgärtl. Die beiden angesehenen Juristen hatten Sebastian T. als Pflichtverteidiger vertreten, Mitte Mai wurden sie vom Landgericht entpflichtet. Ein üblicher Vorgang, wie Yves Georg sagte. Die Vertretung des Angeklagten sei durch die Wahlverteidigung gesichert, die Entpflichtung entspreche voll „dem normalen Sachverhalt“. Harald Baumgärtl sieht es genauso: „Wenn die Wahlverteidigung gesichert ist, entspricht es der gängigen Rechtspraxis, dass die Pflichtverteidigung aufzuheben sei, keine Frage.“

Unter anderem sollen mit einer solchen Entpflichtung auch die Kosten für Angeklagte nicht unnötig in die Höhe getrieben werden. Pflichtverteidiger werden, anders als manchmal angenommen, nicht vom Staat bezahlt. Regina Rick und später Yves Georg waren von der Familie T. hinzugezogen worden.

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