Justiz-Drama am Landgericht Traunstein
Prozess um Tod von Hanna W.: Paukenschlag im Team der Verteidiger – so geht es nun weiter
Erneut eine überraschende Wendung im Prozess um den gewaltsamen Tod von Hanna W. in Aschau im Chiemgau: Es tut sich was im Team der Verteidiger. Wie es nun weitergeht. Und ob es bei einer Neuauflage des Mammutprozesses vor dem Landgericht Traunstein bleibt.
Aschau im Chiemgau – Nächste überraschende Wendung im Prozess um den gewaltsamen Tod von Hanna W. In Aschau im Chiemgau: Die beiden Rosenheimer Pflichtverteidiger Harald Baumgärtl und Dr. Markus Frank sind von ihrer Aufgabe nunmehr entbunden. Das Landgericht Traunstein hat die beiden Rechtsanwälte entpflichtet.
Angeklagter Sebastian T.: Zwei erfahrene Anwälte sind genug
Frank und Baumgärtl wandten sich nach der Entscheidung des Gerichts mit einer Erklärung an die Öffentlichkeit, in der sie die Entscheidung des Gerichts bestätigten. In Regina Rick und Dr. Yves Georg habe der Angeklagte seit November 2023, beziehungsweise seit Juli 2024 zwei erfahrene Verteidiger. Der Angeklagte sei damit hervorragend vertreten.
Kühles Verhältnis zwischen Anwälten und Angeklagtem
Über die Hintergründe kann lediglich spekuliert werden, die Beteiligten halten Stillschweigen. Allerdings war für Prozessbeobachter schon während der Hauptverhandlung sichtbar gewesen, wie schwer es die beiden Pflichtverteidiger hatten, zur Familie des Angeklagten durchzudringen. Das Verhältnis konnte man als kühl bezeichnen.
Regina Rick stieß früh zum Eiskeller-Prozess
Seit dem Schuldspruch für den Angeklagten Sebastian T. im März 2024 und der Revision, der der Bundesgerichtshof in Karlsruhe schließlich im April 2025 stattgab, hat sich der Schwerpunkt des Aufsehen erregenden Prozesses verschoben. Bereits im November 2023, wenige Verhandlungstage nach Beginn des Prozesses, hatten die Eltern des Angeklagten Sebastian T. Regina Rick zum Prozess hinzugezogen. Als Wahlverteidigerin mit dem Ruf besonderer Beharrlichkeit: Rick hatte durch den Freispruch für Manfred Genditzki Aufsehen erregt.
Befangenheitsantrag als Dreh- und Angelpunkt
An der Neuauflage des Prozesses hat Regina Rick entscheidenden Anteil. Die Revision war erfolgreich, weil der BGH in der Ablehnung des Befangenheitsantrags gegen Richterin Jacqueline Aßbichler im Februar 2024 tatsächlich einen Verfahrensfehler erkannte.
Und diesen Befangenheitsantrag hatte Rick auf den Weg gebracht. Sie war beim Studium der Ermittlungsakten auf einen E-Mailaustausch zwischen Staatsanwalt Wolfgang Fiedler und Richterin Jacqueline Aßbichler gestoßen. In diesem Austausch einigten sich Richterin und Staatsanwalt darauf, von einem gegenüber der Anklageschrift geänderten Tatverlauf auszugehen: auf gefährliche Körperverletzung plus Mord.
Eine Verabredung an Verteidigung vorbei?
Jacqueline Aßbichler unterrichtete die Prozessparteien kurz darauf in einem rechtlichen Hinweis von der wichtigen Änderung beim Tatvorwurf, das schon. Doch der E-Mail-Austausch war an der Verteidigung vorbei geführt worden. Und das veranlasste Regina Rick zum Ablehnungsantrag. Die Erste Jugendkammer unter Heike Will lehnte diesen Antrag ab. Eine Entscheidung, die der BGH als Verfahrensfehler rügte.
Hanna-Prozess: Warum die Revision durchging
Damit drang die Revision durch, der BGH verwies den Fall zurück ans Landgericht Traunstein. Mitte September soll der Prozess von Neuem beginnen, diesmal vor der Ersten Jugendkammer unter dem Vorsitz von Heike Will. Im Gespräch mit dem OVB hat der zweite Anwalt im Team des Angeklagten, Dr. Yves Georg, bereits mitgeteilt, dass man nach Stand der Dinge keinen Befangenheitsantrag stellen werde.