Der Vatermord von Raubling
Nach Neapel mit Leiche des Vaters im Kofferraum – Was trieb Tobias A. zur Bluttat?
Die Wahnsinnsfahrt mit einer Leiche im Kofferraum machte Schlagzeilen: Die Motive und Ursachen des Vatermords von Raubling müssen aber noch geklärt werden. Zum Prozess könnte es noch in diesem Winter kommen.
Raubling – Die Geschichte klingt nach Drehbuch für einen ziemlich überdrehten Krimi-Roadmovie. Doch hinter dieser Story verbirgt sich eine Tragödie mit fatalem Ende. Tobias A. soll im August 2024 in Raubling seinen Vater umgebracht haben. Mit einem Messer. So sehen es die Ermittler. Hinter den Motiven stehen auch vier Monate danach noch Fragezeichen.
Von Raubling nach Neapel mit Leiche im Gepäck
Was hingegen feststeht: Tobias A. machte sich kurz danach auf eine schier unglaubliche Fahrt. Denn er wurde weit entfernt von Raubling festgenommen – italienische Polizeibeamte erwischten den 31-Jährigen im Süden ihres Landes.
Die Italiener hatten Tobias A., nachdem er in Bayern international zur Fahndung ausgeschrieben worden war, zunächst durch Überwachungskameras bei der Fahrt gen Süden orten können. Schließlich orteten sie sein Auto in Pomigliano d‘Arco, einem Vorort von Neapel. Verlassen, mit einer Leiche im Kofferraum – der Leiche des Vaters. Tobias A. nahmen sie kurz darauf fest. Als er gerade versuchte, in eine Wohnung einzubrechen.
Was geschah in Raubling? Ermittler schweigen
Was war geschehen in einer Raublinger Wohnung, die Vater Hans A. und sein Sohn Tobias gemeinsam bewohnten? Zeugen beschrieben das Verhältnis als gut. Der Vater hatte seinen Sohn offenbar aus Fürsorge aufgenommen, weil der immer wieder mit Depressionen zu kämpfen hatte. „Ein freundlicher, hilfsbereiter Mann“ sei Hans A. gewesen, sagte der Vermieter. Der sagte auch, dass er nie etwas von Streitereien mitbekommen habe.
Könnte der 31-Jährige im Wahn gehandelt haben? Davon gehen die Ermittler offenbar aus. Sie halten aber Stillschweigen. Schließlich sollen die Ermittlungen nicht gestört werden. Etwa indem Fakten an die Öffentlichkeit gelangen, die eigentlich nur ein Täter wissen kann. Aufsschlussreich ist, dass Tobias A. die U-Haft nicht in einer Justivollzugsanstalt, sondern in einer forensischen Einrichtung verbringt. Das psychiatrische Gutachten liege mittlerweile vor, sagt sein Verteidiger Harald Baumgärtl.
Tobias A. könnte in eine Klinik eingewiesen werden
Daraus, und aus den Erkenntnissen der italienischen und deutschen Ermittler, wird die Staatsanwaltschaft in Rosenheim ihre Antragsschrift nach Paragraf 63 des Strafgesetzbuches formulieren. Die Verhandlung könnte noch im laufenden Winter über die Bühne gehen. Für Tobias A. geht es dann nicht um eine Gefängnisstrafe wegen Mordes oder Totschlags. Es geht um die Interbringung in einer psychiatrischen Klinik – unter Juristen gilt die Entscheidung auf Unterbringung in solchen Fällen oft als das „wahre Lebenslänglich“.