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Bauantrag als „menschenunwürdig“ abgelehnt

Landratsamt prüft Kolbermoors „Nein“ zur Flüchtlingsunterkunft – und weist harsche Kritik zurück

Den Bauantrag für eine Flüchtlingsunterkunft für 212 Personen auf diesem Gelände hatte der Kolbermoorer Bauausschuss abgelehnt, unter anderem aufgrund der „menschenunwürdigen“ Platzverhältnisse, wie Kolbermoors Bürgermeister Peter Kloo (oben) betonte. Landrat Otto Lederer hat zu diesem Vorwurf jetzt Stellung bezogen.
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Den Bauantrag für eine Flüchtlingsunterkunft für 212 Personen auf diesem Gelände hatte der Kolbermoorer Bauausschuss abgelehnt, unter anderem aufgrund der „menschenunwürdigen“ Platzverhältnisse, wie Kolbermoors Bürgermeister Peter Kloo (oben) betonte. Landrat Otto Lederer hat zu diesem Vorwurf jetzt Stellung bezogen.

Nach dem „Nein“ aus Kolbermoor zur geplanten Flüchtlingsunterkunft richten sich nun alle Augen aufs Landratsamt Rosenheim. Wird die Aufsichtsbehörde das Votum der Stadt kassieren? Und wie reagiert der Landrat auf die Vorwürfe einer „menschenunwürdigen“ Planung?

Kolbermoor – Nachdem der Kolbermoorer Bauausschuss den Bauantrag für eine Flüchtlingsunterkunft für 212 Personen an der Rosenheimer Straße am Dienstagabend (11. Februar) abgelehnt hat, richten sich die Blicke nun nach Rosenheim: Denn das dort ansässige Landratsamt Rosenheim wird darüber entscheiden, ob die Einwände aus Kolbermoor rechtmäßig sind – oder eben nicht. Eine Entscheidung dazu wird nach Angaben von Simone Beigel, Sprecherin des Landratsamtes, wohl in rund vier Wochen fallen.

Mit einem einstimmigen Votum hatte der Bauausschuss gegen den Bauantrag der Quartier Kolbermoor Projekt GmbH aus dem niederbayerischen Wörth an der Isar gestimmt. Nicht, weil sie grundsätzlich gegen die Aufnahme von Flüchtlingen seien, wie Ausschussmitglieder parteiübergreifend betonten. Sondern aufgrund der nach Angaben von Kolbermoors Bürgermeister Peter Kloo (SPD) „menschenunwürdigen“ Wohnsituation, der die Menschen dort ausgesetzt werden sollen.

Ausgehandelter Mietvertrag hat eine Laufzeit von 15 Jahren

Der Bauwerber, der mit dem Landratsamt bereits einen Mietvertrag für eine Laufzeit von 15 Jahren ausgehandelt hat, will auf dem Areal an der Rosenheimer Straße 62 und 62a zwei Gebäudekomplexe errichten, in denen insgesamt 212 Flüchtlinge untergebracht werden können. Laut Kolbermoorer Stadtverwaltung würden jedem Bewohner dort rund elf Quadratmeter Platz zur Verfügung stehen – inklusive Anteilen an gemeinsamen Aufenthaltsbereichen. Ein laut Bauausschuss-Mitgliedern „Zusammenpferchen“ von Menschen, das sie entschieden ablehnten. Und das nach deren Ansicht mit baurechtlichen Vorgaben nicht vereinbar sei.

Das Ende des Projekts ist durch das Kolbermoorer Votum allerdings nicht besiegelt. Der Bauantrag werde nun „regulär wie jeder andere vom Landratsamt auf seine Genehmigungsfähigkeit überprüft“, teilte Landratsamt-Sprecherin Beigel mit. Sollte sich dieser als genehmigungsfähig herausstellen, bestehe seitens des Bauwerbers ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Baugenehmigung.

„Gegebenenfalls müsste dann das verweigerte gemeindliche Einvernehmen ersetzt werden“, so Beigel weiter. Ein Vorgehen, das der Kolbermoorer Bauausschuss bereits aus dem Jahr 2023 kennt. Damals wurde seitens der Stadt die Umwandlung eines ehemaligen Altenheims in eine Flüchtlingsunterkunft in Hinblick auf die Stellplatzsatzung abgelehnt. Eine Entscheidung, die seitens des Landratsamtes dann aufgehoben wurde. Auch in Feldkirchen-Westerham hatte die Aufsichtsbehörde vor wenigen Monaten das Nein gegen den Bau einer Flüchtlingsunterkunft für 160 Personen im Gemeindeteil Westerham kassiert.

Mehr Platz für die Bewohner? „Aus Ermangelung derartiger Angebote leider nicht umsetzbar“

Gegenüber dem OVB betonte Behördensprecherin Beigel, dass es auch aus Sicht von Landrat Otto Lederer (CSU) „wünschenswert“ sei, „mehr Quadratmeter zur Verfügung zu stellen“. Dies sei aber „in Ermangelung derartiger Angebote leider nicht umsetzbar“. Beigel betonte zudem, dass die beantragte Unterkunft den Vorgaben aus dem Innenministerium entspräche. Das Ministerium habe in Leitlinien festgehalten, dass bei derartigen Einrichtungen „die durchschnittliche Wohn- und Schlafraumfläche von sieben Quadratmetern pro Person nicht unterschritten werden“ solle. „Der Unterbringungsstandard dieser Einrichtung entspricht den Standards an anderen Standorten“, so die Behördensprecherin weiter.

Dass mit dem Bauwerber über eine Reduzierung der Personenzahl verhandelt wird, scheint eher unwahrscheinlich. „Dem Landratsamt wurde das Objekt mit der entsprechenden Größe und Personenzahl angeboten“, beantwortete Beigel eine OVB-Frage hinsichtlich möglicher Verhandlungen mit der Quartier Kolbermoor Projekt GmbH. „Es liegt über den Mindeststandards.“

Beigel verwies zudem darauf, dass der Bedarf an Unterkunftsplätzen „nach wie vor hoch“ sei. „Für die in den Ankunftseinrichtungen (Turnhallen) untergebrachten Personen besteht ein dringender Bedarf an einer Anschlussunterbringung“, so die Behördensprecherin. „Vor diesem Hintergrund ist der Spielraum für eine Reduzierung der Personalzahl sehr begrenzt.“

Kolbermoorer schreckt auch vor rechtlichen Schritten nicht zurück

Läuft also alles darauf hinaus, dass die Aufsichtsbehörde das Kolbermoorer Votum kassiert und die Stadt anschließend den Klageweg beschreitet? Die Stadt Kolbermoor hatte im Rahmen der Bauausschusssitzung jedenfalls bereits angekündigt, rechtliche Schritte zu prüfen, sollte das Landratsamt die „vorgebrachten Bedenken“ gegen die geplante Flüchtlingsunterkunft nicht berücksichtigen.

Welche finanziellen Auswirkungen es für den Landkreis hätte, wenn der zwischen Bauwerber und Landratsamt ausgehandelte Mietvertrag letztlich doch nicht zustande käme, dazu wollte die Aufsichtsbehörde gegenüber dem OVB keine Auskunft geben. Beigel: „Zur Ausgestaltung des Mietvertrags können wir bekanntermaßen keine Auskunft geben.“

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