Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Antrag der Verteidigung abgelehnt

Befangenheitsantrag abgelehnt! – So geht es jetzt im Hanna-Prozess am Landgericht Traunstein weiter

Der Eiskeller-Prozess, ein Drama mit Fortsetzung: Richterin Jacqueline Aßbichler, Anwältin Regina Rick, Nebenkläger-Vertreter Holderle.
+
Ein Drama mit Fortsetzung: Richterin Jacqueline Aßbichler, Anwältin Regina Rick, Nebenkläger-Vertreter Holderle.

Es geht weiter mit dem Mordprozess um den Tod von Hanna W. in Aschau: Am Donnerstag (29. Februar) wird am Landgericht Traunstein nun ein wichtiger Beschluss vorgetragen. Was jetzt im Prozess als nächstes ansteht.

Aschau/Traunstein – Es kann weitergehen im sogenannten Eiskeller-Prozess, die Verhandlung um den mutmaßlichen Mord an Hanna W. in Aschau kann nun in die finale Phase eintreten – und zwar in gewohnter Besetzung: Die Erste Jugendkammer des Landgerichts Traunstein hat den Befangenheitsantrag gegen Richterin Jacqueline Aßbichler und zwei ihrer Kollegen – der Antrag richtetete sich auch gegen Richterin Bartschmid und Richter Salzinger – am Dienstag, 27. Februar, abgelehnt. Offiziell mitgeteilt wurde die Entscheidung am Mittwoch, 28. Februar. Damit bleibt die Zweite Jugendkammer in diesem Marathon-Prozess am Ruder.

Landgericht: Aßbichler hielt sich an die Strafprozessordnung

Zur Begründung hat die Erste Jugendkammer ausgeführt, „dass sowohl aufgrund des Kontexts des E-Mail-Verkehrs als auch aufgrund des weiteren Verfahrensgangs – die Vorsitzende Richterin erteilte in der nächsten Hauptverhandlung einen rechtlichen Hinweis, der im Wesentlichen den Inhalt der rechtlichen Erörterungen zwischen ihr und dem Sitzungsvertreter wiederholte – eine Besorgnis der Befangenheit nicht besteht.“

Die Kammer wies insbesondere darauf hin, dass die Vorsitzende Richterin zur Abgabe von rechtlichen Hinweisen gemäß Paragraph 265 der Strafprozessordnung sogar verpflichtet war.

Nächster Termin im Hanna-Prozess am Donnerstag, 29. Februar

Wie vorgesehen kommt es am Donnerstag, 29. Februar, zum nächsten Verhandlungstag am Landgericht Traunstein. „Es wird darum gehen, wann die nächsten Termine angesetzt werden“, sagte Verteidiger Harald Baumgärtl, „man muss ja auch erstmal sehen, wer von den Anwälten wann kann.“ Außerdem wird der Beschluss zur Ablehnung des Befangenheitsantrags vorgetragen. Ein weiterer Termin ist bereits für 5. März angesetzt.

Anwältin Rick hatte angeblich verfängliche Korrespondenz entdeckt

Wahlverteidigerin Regina Ric hatte das Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit im Namen ihres Mandanten Sebastian T. eingereicht, nachdem sie in den Ermittlungsakten auf eine E-Mailkorrespondenz zwischen Richterin Aßbichler und Staatsanwalt Wolfgang Fiedler gestoßen war.

Rick hatte eine Absprache zwischen den beiden vermutet. Auch seien möglicherweise entlastende Gutachten über fehlende DNA-Spuren von Hanna W. nicht in den Prozess eingeflossen.

Eltern-Anwalt verurteilte Antrag von Anfang an

Das hatte Walter Holderle, Anwalt von Hannas Eltern, schon im Gespräch mit dem OVB vehement bestritten. „Paragraph 265 verpflichtet das Gericht sogar ausdrücklich zu einem solchen Hinweis und kann deshalb per se schon kein Grund für eine Befangenheit des Gerichts sein“, sagte Holderle. Eine Ansicht, die Richterin Heike Will in der Ersten Jugendkammer ausdrücklich teilt. Damit rücken die Plädoyers näher – der aufwändigste Indizienprozess Südostbayerns der vergangenen Jahre nähert sich seinem Ende.

Hannas Eltern hätten den Beschluss „positiv“ registriert, besonders überraschend aber sei die Entscheidung nicht gekommen. überrascht, sagte Walter Holderle. „Das war für uns nichts wirklich neues.“ Es habe sich abgezeichnet, dass sich die Kollegin mit der Strafprozessordnung vertan habe.

Auch was das angebliche Unterdrücken von Gutachten betrifft, hatte Holderle sich schon vergangene Woche klar geäußert. „Es wurde eine Polizeibeamtin vernommen, welche das Fehlen von DNA-Spuren bereits in das Verfahren eingeführt hat. Wenn Nachermittlungen an diesem bereits gefundenen Ergebnis nichts ändern, braucht das Ergebnis aus diesen Nachermittlungen nicht zusätzlich nochmals in das Verfahren eingeführt werden.“

Holderle hat Strafanzeige erstattet

Der Geduld von Hannas Eltern hatte der Befangenheitsantrag offenbar den Rest gegeben. Die Eltern reichten über Walter Holderle Strafanzeige ein. Wegen der „Weitergabe von Akteninhalten“ aus dem Aschauer Mordprozess. Offiziell gegen niemand Bestimmten, doch zielte die Anzeige gegen Regina Rick.

Sie hatte offenbar Unterlagen und Fotos aus den Obduktionsberichten an einen Gutachter von der Uni Hamburg-Eppendorf weitergegeben. Des Weiteren waren im Befangenheitsantrag Abschnitte aus der E-Mail-Korrespondenz zwischen Aßbichler und Fiedler enthalten. Diese Abschnitte waren zuerst in der „Bild“-Zeitung aufgetaucht.

Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat die Angelegenheit mittlerweile an die Generalstaatsanwaltschaft weitergereicht, damit sie an eine neutrale Staatsanwaltschaft übergeben werde, die mit dem Aschauer Mordprozess nichts zu tun hat. „Ein Vorgehen, das ich für sinnvoll und fair halte“, sagte Holderle.

Regina Rick setzt auf das BGH

Verteidigerin Regina Rick setzt derweil auf die nächste Runde im Rechtsstreit. Das letzte Wort werde der Bundesgerichtshof in Karlsruhe haben. „Die ,Traunsteiner Rechtsauffassung‘ – dass Erörterungsgespräche ohne Beteiligung der Verteidigung geführt werden dürfen, wenn danach ein Hinweis erteilt wird – wird der BGH aller Voraussicht nach nicht teilen“, sagte sie dem OVB. Ob die entlastenden Gutachten noch in die Hauptverhandlung eingeführt werden, bleibe abzuwarten.

Kommentare