Das rät der Kinderschutzbund
Prozess gegen Wasserburger: Verdacht auf sexuellen Missbrauch – Was sind die Warnsignale?
Das Landgericht Traunstein verhandelt einen mutmaßlichen Fall von schwerem sexuellen Kindesmissbrauch in Wasserburg. Wie Eltern und Angehörige Kinder schützen und wie sie Warnzeichen erkennen können, sagt Barbara Heuel vom Kinderschutzbund Rosenheim im OVB-Interview.
Wasserburg – Seit dem 6. März verhandelt das Landgericht Traunstein wegen eines Falls von mutmaßlich schwerem sexuellen Kindesmissbrauch. Der Vorwurf: Ein Wasserburger soll seine damals zehn- bis elfjährige Tochter mehrfach sexuell misshandelt haben. Die Mutter, seit Jahren getrennt lebend vom Vater der Tochter, wusste lange Zeit nichts von den Vorwürfen, reagierte aber richtig, als sie auf den Verdacht aufmerksam wurde. Inzwischen ist der Prozess auf einen unbestimmten Zeitpunkt vertagt, weil Prozessbeteiligte am Landgericht kurzfristig verhindert sind.
Es gilt die Unschuldsvermutung. Doch der Fall sorgt für ein unbehagliches Gefühl bei vielen Eltern. Es ist die Angst, dass die eigenen Kinder Missbrauch oder Gewalt erleben, ohne dass dies bemerkt wird. Wie können Warnzeichen erkannt werden? Und wie sollte man das Kind auf einen solchen Verdacht ansprechen? Barbara Heuel vom Kinderschutzbund Rosenheim, der auch eine Außenstelle in Wasserburg hat, gibt im Interview Tipps.
Eigentlich sollte es niemals zu sexuellen Kindesmissbrauch kommen. Wie können Eltern oder andere Angehörige und Erwachsene Kinder präventiv aufklären und sicherstellen, sodass die Heranwachsenden verstehen, welche Handlungen nicht mehr in Ordnung sind?
Barbara Heuel: Prävention beginnt mit einer offenen, altersgerechten Kommunikation über Körper, Gefühle und Grenzen. Darunter fällt, dass Körperteile korrekt benannt werden. Es sollte stets vermittelt werden, dass der eigene Körper einem selbst gehört. Am besten immer wieder ganz normal in den Alltag eingebettet und nicht als Spezialthema.
Auch sollten Kinder von Anfang an ermutigt werden, Nein zu sagen, wenn ihnen etwas unangenehm ist – auch bei vertrauten Personen wie Großeltern oder anderen Verwandten. Eltern und Angehörige selbst sollten die Grenzen ihres Kindes, vor allem im Körperkontakt, respektieren. Auch das Selbstbewusstsein des Kindes sollte gestärkt werden, Eltern sollten aktiv dabei helfen, Ängste zu überwinden, denn Zutrauen schafft Selbstvertrauen.
Außerdem sollte mit Kindern über ‚gute‘ und ‚schlechte‘ Geheimnisse gesprochen werden. ‚Gute Geheimnisse‘ machen Freude und fühlen sich warm an, es ist zum Beispiel eine Überraschung. ‚Schlechte Geheimnisse‘ fühlen sich unangenehm oder schwer an und dürfen nicht nur erzählt werden, sondern sollten unbedingt ausgesprochen werden.
Zudem sollten Eltern ihre Kinder wissen lassen, dass sie immer mit ihnen sprechen können, ohne Angst zu haben. Nach dem Motto: ‚Nichts ist so schlimm, als dass man nicht mit jemand darüber sprechen könnte. Du hast das Recht, dich jederzeit sicher zu fühlen und dich zu wehren, wenn du dich unsicher fühlst.‘ Wichtig außerdem: Angst, zum Beispiel mit der Aussage ‚wenn du nicht sofort kommst, lasse ich dich stehen‘, ist kein hilfreiches Erziehungsmittel.
Die Website der Initiative ‚Trau dich!‘ vermittelt Kindern und Jugendlichen unter www.trau-dich.de Informationen und Hilfe zum Thema sexueller Missbrauch. Ebenso gibt es dort ein Portal für Erwachsene. Bücher und Materialien zur Prävention, die auch in den örtlichen Büchereien und Bibliotheken zu finden sind, können helfen, das Thema spielerisch und angstfrei zu vermitteln.
Trotz aller Prävention kommen Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch vor. Wie können ein Elternteil oder Angehörige eines Kindes feststellen, ob dieses von Kindesmissbrauch betroffen ist? Welche Warnzeichen gibt es?
Heuel: Kindesmissbrauch findet zu über 90 Prozent im sozialen Nahraum statt und hinterlässt oft Spuren – emotional, körperlich oder im Verhalten des Kindes. Es gibt jedoch kein einzelnes, eindeutiges Anzeichen. Mögliche Warnsignale können sein: plötzliche Verhaltensänderungen wie Ängstlichkeit, Rückzug oder Aggressivität, Albträume oder Schlafstörungen, regressives Verhalten, darunter fällt zum Beispiel das Einnässen nach langer Trockenphase oder ein Zurückfallen in Babysprache. Auch veränderte Zeichnungen oder Spielverhalten mit auffälligen Darstellungen, explizites Wissen oder Äußerungen über Sexualität, die nicht altersgemäß sind, das Vermeiden von bestimmten Personen oder Orten oder ungeklärte körperliche Beschwerden, wie zum Beispiel Bauch- oder Kopfschmerzen, können Hinweise sein.
Wichtig ist, keine voreiligen Schlüsse zu ziehen. Ein einzelnes Anzeichen bedeutet nicht automatisch Missbrauch. Wenn jedoch mehrere Warnsignale zusammenkommen oder sich das Bauchgefühl der Eltern meldet, sollten sie diese ernst nehmen und fachliche Unterstützung suchen, um der Ursache auf die Spur zu kommen. Und zwar am besten, bevor sie mit ihrem Kind sprechen.
Wenn sich der Verdacht erhärtet: Wie sprechen Eltern oder Angehörige am besten mit einem Kind, das möglicherweise von Missbrauch betroffen ist?
Heuel: Erwachsene können sich bei einer Fachkraft darüber informieren, wie sie in der jeweiligen Situation am besten vorgehen. Wichtig ist es, eine ruhige und geschützte Atmosphäre zu schaffen. Es sollten offene, behutsame Fragen gestellt werden, beispielsweise: ‚Gibt es etwas, das dir Angst macht?‘ oder ‚Hat jemand etwas getan, das du nicht mochtest?‘. Suggestivfragen wie ‚Hat XY dir wehgetan?‘ sollten auf alle Fälle vermieden werden, die Kinder könnten sich dadurch gedrängt fühlen. Wichtig ist es, dem Kind zu glauben, ohne zu dramatisieren. Dem Kind sollte klar gesagt werden, dass es nicht schuld ist und dass es Hilfe gibt.
Bevor weitere Schritte unternommen werden, sollte Unterstützung eingeholt werden. Dies ist besonders im Falle einer Anzeige unabdingbar, da die gestellte Anzeige von Missbrauch nicht mehr zurückgenommen werden kann und weitreichende Folgen hat – insbesondere für das Kind.
Bei einem Verdachtsfall oder sollte sich das Schlimmste bestätigen: Welche Hilfsmöglichkeiten gibt es konkret? An wen können sich betroffene Kinder oder auch angehörige Erwachsene wenden?
Heuel: „Es gibt verschiedene Anlaufstellen, die Betroffene und Angehörige beraten. Darunter fallen die Fachberatungsstellen für sexualisierte Gewalt, beispielsweise MaVia Rosenheim, früher auch Frauen- und Mädchen-Notruf genannt, oder auch Erziehungsberatungsstellen. Bei der Nummer gegen Kummer, die 116 111 für Kinder und Jugendliche sowie die 0800 111 0550 für Eltern, bekommen Personen anonyme, vertrauliche und kostenfreie telefonische Beratung. Ansprechpartner, wenn Kindeswohlgefährdung vermutet wird, ist das Jugendamt, bei akuter Gefahr sollte die Polizei informiert werden. Körperliche Hinweise auf mögliche sexuelle Gewalt können Kinder- und Jugendärzte abklären. Wir als Kinderschutzbund bieten Erstentlastung und können bei der Weitervermittlung helfen.
Über das bundesweite Hilfe-Portal www.hilfe-portal-missbrauch.de sind lokale Anlaufstellen, Notdienste und Therapeuten zu finden. Ebenfalls bundesweit geschaltet ist das anonyme, kostenfreie und vertrauliche Hilfe-Telefon „Sexueller Missbrauch“ unter der Nummer 0800-22 55 530. Die Website der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) ist unter www.beauftragte-missbrauch.de das zentrale Informationsportal für das Themenfeld sexueller Missbrauch von Kindern für Betroffene, Angehörige und Fachkräfte.
Mütter und Väter können sich zudem mit der Broschüre ‚Mutig fragen – besonnen handeln‘ informieren. Sie ist über das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter wwww.bmfsfj.de als Download oder Printversion erhältlich.
Grundsätzlich gilt: Eine Beratung ist auch anonym möglich. Der wichtigste Schritt ist, sich Hilfe und Unterstützung zu holen, wenn Eltern oder andere Erwachsene unsicher sind. Kinderschutz bedeutet, hinzusehen und zu handeln – ohne zu überstürzen, aber auch ohne zu schweigen. Es gibt Hilfe und Unterstützung, niemand muss mit dem Verdacht allein bleiben.“