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Diebstahl, Bedrohung, Körperverletzung

Randale in Wasserburg: Mehrere Patronen Reiz-Gas für Bändigung eines Wüterichs notwendig

Mehrere gewalttätige Vorfälle werden einem psychischen kranken Mann zur Last gelegt.
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Er benahm sich wie ein Berseker: Jetzt stand ein 36-Jähriger, der in Wasserburg ausgerastet war, vor dem Schöffengericht Rosenheim.

Er wütete an der Pforte des kbo-Inn-Salzach-Klinikums Wasserburg und war kaum zu bändigen: Jetzt stand ein 36-Jähriger wegen dieser und weiterer Ausraster vor dem Schöffengericht Rosenheim.

Wasserburg/Waldkraiburg – Seit über 20 Jahren verliert ein nun 36-Jähriger immer wieder die Kontrolle über sich, weil er sich hemmungslos betrinkt. Aus der JVA Stadelheim vorgeführt, gab sich der Angeklagte wortreich und wortgewandt, einsichtig und reumütig vor dem Schöffengericht Rosenheim. 13 Mal seit 2006 stand der Mann schon vor Gericht und dies ausnahmslos, weil er unter Alkoholeinfluss Straftaten beging. Dabei handelte es sich um Taten quer durch das Strafgesetzbuch: vom Diebstahl bis zur Bedrohung und vom Angriff auf Beamte bis zu Beleidigung und Körperverletzungen.

Dabei scheint er nüchtern ein umgänglicher, ja intelligenter Mensch zu sein, so der Eindruck vor Gericht. Wobei sich für Beobachter die Frage auftat, ob es sich auch um einen Mann handeln könnte, der, weil prozesserfahren, weiß, wie man sich möglichst positiv vor Gericht präsentieren sollte.

Betrunken in Wasserburg randaliert

Zwischen Ende Mai und Ende Juni 2024 zeigte er nun auch betrunken in Waldkraiburg und Wasserburg seine abstoßende Kehrseite. Schnaps stehlen, in der Wohnung seiner Ex-Freundin randalieren, Polizisten attackieren und gar die Eingangspforte des kbo-Inn-Salzach-Klinikums völlig demolieren, bis man ihn daraufhin festsetzte und er sich nun wegen eines Bewährungswiderrufes aus einem Urteil vom 8. Juli 2023 in Haft befindet.

Der Verteidiger Rechtsanwalt Maximilian Hoh erklärte bereits eingangs des Verfahrens, dass sein Mandant umfänglich geständig sei. Dieser könne sich jedoch wegen seiner damaligen Alkoholisierung kaum an seine Vergehen erinnern. Aber sicherlich hätten sich diese – wie in der Anklage beschrieben – auch so abgespielt.

Zeugen beschreiben Angeklagten als Berserker

Die Zeugen aus den sieben Vorfällen und Straftaten beschrieben einen hemmungslosen Berserker, der völlig ohne Anlass ausrastete und nur gewaltsam zu bändigen war. Der Angeklagte ist zudem ein großer muskulösenrTyp. In dem abgeschlossenen Eingangsbereich des kbo-Inn-Salzach-Klinikums (ISK) waren gar mehrere Patronen Reizgas vonnöten, bevor der Angeklagte überwältigt werden konnte, schilderten Zeugen.

Vor Gericht bat der Angeklagte alle Betroffenen um Entschuldigung und erklärte, dass es sein Ziel sei, mittels einer Langzeit-Therapie in einem Maßregelvollzug von seiner Alkoholsucht loszukommen. Der forensische Gutachter Oberarzt Dr. Josef Eberle führte aus, dass sich augenscheinlich bei dem Angeklagten eine „Nachreifung“ vollzogen habe. Obschon vor fünf Jahren eine ebensolche Therapie wegen Rückfalles abgebrochen werden musste, könne nun eine solche geschlossene Therapie durchaus Erfolg haben.

Mann stand unter Führungsaufsicht

Ein zusätzlicher strafbarer Umstand war die Tatsache, dass der Mann aus einer Vorverurteilung einer Führungsaufsicht unterzogen worden war, der er sich jedoch ab Februar 2024 entzogen hatte.

Als der Angeklagte dahin ausweichen wollte, dass er wohl oftmals nicht Herr seiner Sinne gewesen und darüber hinaus nicht selten von Polizeibeamten provoziert worden sei, erklärte ihm die Vorsitzende Richterin des Rosenheimer Schöffengerichtes Isabella Hubert: „Sie sind möglicherweise ein Opfer ihrer Sucht – aber sicher nicht Opfer ihrer Straftaten!“

So waren in der Summe zwei Verurteilungen zu vollziehen, wobei wegen des Verstoßes gegen die Führungsaufsicht das Urteil aus 2023 mit einzubeziehen war. Zum Zweiten die Taten aus 2024.

Therapie im geschlossenen Maßregelvollzug

Dies bemaß der Staatsanwalt in seinem Schlussvortrag mit zweimal je zwei Jahren und neun Monaten. Dazu beantragte er, gemäß dem Anraten des forensischen Gutachters, eine Therapie im geschlossenen Maßregelvollzug. Weil dieser jedoch lediglich mit einer Dauer von zwei Jahren zu beziffern war, beantragte er einen Vorabvollzug von 20 Monaten, um das Strafmaß entsprechend zur Wirkung kommen zu lassen.

Der Verteidiger verwies auf das umfassende Geständnis seines Mandanten und bat um eine möglichst umgehende Unterbringung in die auch von seinem Mandanten angestrebte Therapie, damit im Sinne der Gesellschaft und für seinen Mandanten dieser von seiner Sucht loskommen könne.

Das Schöffengericht entsprach in allen Punkten dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Es sei Aufgabe des Gerichtes, die Gesellschaft vor dem Angeklagten und ihn selber vor sich zu schützen.

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