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Prozessbeginn am Landgericht Traunstein

„Wenn Sie Ihr Kind lieben, gestehen Sie“: Wasserburger wegen Missbrauchs an Tochter (11) vor Gericht

Gewalt gegen Kinder
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Das Landgericht Traunstein verhandelt derzeit in einem Fall von schwerem sexuellen Kindesmissbrauch (Symbolbild).

Ein 41-jähriger Wasserburger ist angeklagt wegen schweren sexuellen Missbrauchs an seiner 11-jährigen Tochter. Die Vorwürfe sind erschütternd. Die Details kaum zu ertragen. Der Fall zeigt, wie Kinder durch die Hölle gehen und wie das Gericht darum ringt, dem jungen Opfer die Aussage zu ersparen.

Wasserburg/Traunstein – Das Jahr 2022 wurde für die damals elfjährige Simone (Name geändert) zum Albtraum. Es ist das Jahr, in dem ihr Vater begann, sie sexuell zu missbrauchen. Nun, am 6. März, startet der Prozess vor dem Landgericht Traunstein. Der Vorwurf, der an diesem Donnerstag im Raum steht: schwerer sexueller Kindesmissbrauch. Vier Seiten umfasst die Anklage, die an diesem Tag von der Staatsanwaltschaft vorgelesen wird. Die Details sind teils schwer zu verdauen.

Zusammengefasst soll der Vater, ein 41-jähriger Wasserburger, das Mädchen mindestens siebenmal sexuell berührt haben. Einmal verlangt er von ihr, ihn mit der Hand zu befriedigen, ein weiteres Mal zwingt er sie zum Oralverkehr. Mindestens einmal verübt er auch Oralverkehr an ihr. Zwei Jahre braucht Simone, um sich ihrer besten Freundin anzuvertrauen. Diese ermutigt sie, es der Mutter, die seit Simones frühster Kindheit vom Vater getrennt lebt, zu erzählen. Vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts wird der Fall nun verhandelt.

„Das Kind ist psychisch angeschlagen“

Vorsitzende Richterin Jaqueline Aßbichler nutzt die ersten Minuten im Saal für eine Gewissens-Ansprache gegenüber dem Angeklagten. „Das Kind ist psychisch angeschlagen“, stellt Aßbichler fest. Ob es an den mutmaßlichen Vorfällen liege oder andere Hintergründe habe, könne an dieser Stelle noch nicht sicher gesagt werden. Tatsache sei aber, dass das Mädchen Suizidgedanken geäußert habe. „Wenn Sie Ihr Kind in gewisser Weise noch lieben, dann seien Sie geständig“, mahnt Aßbichler. Ansonsten müsse Simone im Laufe der Verhandlungen „durch die Hölle gehen“. Denn es müssten ihr auch unangenehme Fragen gestellt werden, Fragen, die auf sie wirken könnten, als würde ihr nicht geglaubt, und es werde sowohl für die Geschädigte als auch für den Angeklagten „sehr intim werden.“

Bei einem Geständnis könnte aber auf die Aussage von Simone verzichtet werden. Entsprechend stark würde sich ein Geständnis auf die drohende Freiheitsstrafe auswirken. Vier bis fünf Jahre, statt acht, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, stellt die Richterin in Aussicht.

Mit einem Nicken gibt der Angeklagte – ein groß gewachsener, dünner Mann im schwarzen Strick-Pullover – an, dass er verstanden hat. Sonst ist von ihm an diesem Tag wenig Regung wahrzunehmen, meist blickt er starr auf den Tisch vor sich, ab und an zuckt es im Mundbereich oder an den Händen. Umso erleichterter wirkt allerdings Richterin Aßbichler, als die Verteidiger Harald Baumgärtl und Wolfgang Holderle nach eineinhalb Stunden Bedenkzeit ausrichten, dass ihr Mandant geständig sei.

Düstere Tagebucheinträge

Die einzigen Zeugen an diesem Prozesstag sind deshalb drei Polizeibeamtinnen, die von ihren Ermittlungen berichten. Doch ihre Aussagen sind eindrücklich genug. Jedes zweite Wochenende, berichtet eine von ihnen, habe die Tochter bei ihrem Vater verbracht. Sie habe ihn auch sehr gerne gemocht, bis sie ihn im Juli 2022 plötzlich nicht mehr besuchen wollte. Die Mutter habe nach eigenen Angaben daraufhin das Jugendamt eingeschaltet, von einem sexuellen Missbrauch wusste sie bis dato aber noch nichts, denn Simone habe davon zunächst nichts erzählt.

Trotzdem wurden die Besuche vorerst ausgesetzt, berichtet eine Polizistin weiter, 2023 seien die Kontakte dann wieder aufgenommen worden. Die Tochter begann daraufhin, ins Bett zu nässen, zeigte selbstverletzendes Verhalten. Mehrfach machte das Mädchen Tagebucheintragungen mit dem Wort „Help“ (Englisch: Hilfe), fertigte dieses auch aus Blut. „Es waren sehr düstere Einträge“, berichtet die Beamtin. „Es muss eine wahrnehmbare Wesensveränderung gewesen sein.“

Von den Übergriffen des Vaters erzählt sie aber erst im Jahr 2024, nachdem sie einen Bericht über sexuellen Missbrauch im Fernsehen gesehen hat. Simone vertraut sich zunächst ihrer besten Freundin an, diese ermutigt sie, mit ihrer Mutter zu sprechen, die die Vorfälle gemeinsam mit der Tochter zur Anzeige bringt.

Am 18. März soll der Prozess vorgesetzt werden.

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