Rechtsanspruch auf Baugenehmigung?
Wird Kolbermoorer „Nein“ zu Flüchtlingsunterkunft kassiert? Wann die Entscheidung fallen könnte
Wird das „Nein“ aus Kolbermoor zur geplanten Flüchtlingsunterkunft an der Rosenheimer Straße Bestand haben? Eine Antwort auf diese Frage steht noch aus. Wann es diese geben könnte – und was seitens des Landratsamtes Rosenheim bereits geprüft wird.
Kolbermoor – Kassiert das Landratsamt Rosenheim als Aufsichtsbehörde die einstimmige Entscheidung des Kolbermoorer Bauausschusses? Oder folgt die Behörde der Auffassung des Gremiums, dass eine Flüchtlingsunterkunft für 212 Menschen an der Rosenheimer Straße nicht mit dem Baurecht vereinbar ist? Wer sich eine schnelle Antwort auf diese Fragen erhofft hat, wird sich noch etwas gedulden müssen. Denn die Prüfung wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen, wie jetzt aus einer Stellungnahme des Landratsamtes zu entnehmen ist.
Mitte Februar hatte das Rosenheimer Landratsamt noch angekündigt, dass die Überprüfung der Bauausschuss-Entscheidung rund vier Wochen in Anspruch nehmen werde. Nach Angaben der Aufsichtsbehörde ist aber „der Beschlussauszug der Stadt Kolbermoor zum verweigerten Einvernehmen“ erst am 26. Februar in der Behörde eingegangen, wie Landratsamt-Sprecherin Simone Beigel jetzt auf OVB-Anfrage mitteilte.
Mietvertrag soll über 15 Jahre laufen
Die Entscheidung selbst, den von der Quartier Kolbermoor Projekt GmbH aus dem niederbayerischen Wörth an der Isar eingereichten Bauantrag abzulehnen, war bereits am 11. Februar einstimmig gefallen. Das Unternehmen will auf dem Areal an der Rosenheimer Straße 62 und 62a, auf dem einst ein Autohändler sein Domizil hatte, eine Flüchtlingsunterkunft für 212 Personen errichten und hatte dafür bereits mit dem Landratsamt einen über 15 Jahre laufenden Mietvertrag ausgehandelt.
Doch die Mitglieder des Kolbermoorer Bauausschusses verweigerten ihre Zustimmung für dieses Vorhaben. Und zwar nicht, weil sie grundsätzlich gegen die Ansiedlung weiterer Flüchtlinge in Kolbermoor seien, wie sie unisono betonten. Sondern, weil sie die räumlich beengte Planung dort für „menschenwürdig“ empfinden und derartige Wohnverhältnisse aus ihrer Sicht gegen rechtliche Vorgaben verstoßen würden. Eine Einschätzung, die das Landratsamt bereits zurückgewiesen hatte und unter anderem andere Unterkünfte mit einem ähnlichen Platzangebot pro Geflüchtetem anführte.
Doch wie geht es nun weiter? Als nächster Schritt erfolge „die Überprüfung des vom Eigentümer eingereichten Bauantrags auf seine Genehmigungsfähigkeit“, teilte Behördensprecherin Beigel mit. „Dazu zählt unter anderem die Statikprüfung, die bereits läuft.“ Das Ergebnis hierzu liege aber noch nicht vor.
Stadt Kolbermoor bekommt Frist von einem Monat „zum Überdenken“ eingeräumt
Und wenn das Landratsamt als Aufsichtsbehörde die Entscheidung aus Kolbermoor für nicht rechtens ansieht? „Sollte sich der eingereichte Bauantrag als genehmigungsfähig herausstellen, besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Baugenehmigung“, macht Beigel gegenüber dem OVB deutlich. „Gegebenenfalls müsste dann das verweigerte gemeindliche Einvernehmen ersetzt werden.“
Zuvor werde der Stadt Kolbermoor nach Angaben der Behördensprecherin jedoch eine Frist von einem Monat eingeräumt, „um ihre bisherige ablehnende Entscheidung zu überdenken“. Beigel geht daher davon aus, dass mit der Erteilung der Baugenehmigung „frühestens in zwei Monaten zu rechnen“ ist.