Prozess beendet
„Nina hat mein Leben gefickt“: Urteil gegen Brandstifter vom Wasserburger Weberzipfel ist gefallen
Im Prozess gegen den Brandstifter vom Wasserburger Weberzipfel offenbart eine verstörende Tonaufnahme die vermeintlichen Worte des Angeklagten während der Brandnacht. Wie das Gericht darauf reagiert hat und welches Urteil Ömer A. erwartet.
Wasserburg – „Mein Name ist Ömür A.. Nina hat mein Leben gefickt“: Diese Tonaufnahme ist – neben den Zeugenaussagen – der wichtigste Beweis, den Ömür A. mit dem Brand am 8. Juni am Weberzipfel in Wasserburg in Verbindung bringt. Aufgenommen wurde sie von Angelo A.. Der Jugendliche lebte im ersten Obergeschoss am Weberzipfel 12. In der Tatnacht sei er vom Klingeln und lauten Türen schlagen im Haus aufgewacht, so Angelo A.. Diese Aussage hatte er schon zu Prozessbeginn gegen Ömür A. vor dem Landgericht Traunstein am Freitag (15. Dezember) gemacht.
Laute Geräusche aus Nachbarwohnung
Es sei kein ungewöhnliches Vorkommen im Haus gewesen, so der Zeuge. Ständig wäre es in der darüberliegenden Wohnung von Nina S. laut gewesen. Dennoch habe Angelo A. sein Handy gezückt und die Tonaufnahme gemacht. Diese wurde im Prozess abgespielt: Es ist poltern zu hören, die Schimpftirade einer Stimme, die – nach Einschätzung des Gerichts – eindeutig dem Angeklagten Ömür A. zuzuordnen sei. Die Worte sind kaum zu verstehen, es ist eine Mischung aus gebrochenem Deutsch, Türkisch und unverständlichem Geschimpfe. Das Wort „Hurensohn“ ist zu vernehmen und ein Satz: „Mein Name ist Ömür A.. Nina hat mein Leben gefickt.“
Sind es die Worte, die der zweifache Vater während der Brandstiftung ausgesprochen hat? Davon zeigt sich zumindest Staatsanwalt Moritz Weinhart überzeugt. „Kein Zweifel“ bestehe für ihn an der Täterschaft von Ömür A., stellte Weinhart in seinem Plädoyer fest. „Für mich ist es eine ganz, ganz klare Sache.“ Der Angeklagte sei gesehen worden, er sei aufgenommen worden. Was sich am 8. Juni in der Wasserburger Altstadt zugetragen habe, sei „wie in einem schlechten Film gewesen“, so der Staatsanwalt.
Von Eifersucht zerfressen
Von Eifersucht zerfressen habe sich Ömür A. an seiner Ex-Freundin Nina S. rächen wollen und habe den Brand gelegt, ist der Jurist überzeugt. Es bestehe keinerlei Zweifel daran, dass der Angeklagte die schwere Brandstiftung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung – einer der Zeugen des Brands erlitt eine Rauchvergiftung – zu verantworten hat, so Weinhart. Neun Jahre und sechs Monate forderte der Staatsanwalt für das Vergehen.
Aufgrund des Alkohol- und Drogeneinflusses unter dem Ömür A. zum Tatzeitpunkt gestanden habe, könne eine verminderte Schuldfähigkeit nicht ausgeschlossen werden, erklärte der Staatsanwalt. Entsprechend käme nur ein Strafmaß von bis zu elf Jahren und drei Monaten infrage. In diesem Rahmen sei die Strafe jedoch hoch anzusiedeln, forderte er.
Ömür A. habe „Leute in seinen Beziehungsstreit hineingezogen, die nichts mit der Sache zu tun haben“, so Weinhart. Sie müssten nun alle bei null anfangen. Zudem seien die psychischen Folgen für einige Anwohner enorm. „An einer Anklage wegen eines versuchten Tötungsdelikts schrammt Ömür A. nur haarscharf vorbei“, verdeutlichte der Staatsanwalt.
„Keine eindeutige Ursache festgestellt“
Pflichtverteidiger Dr. Markus Frank sah dies jedoch anders. Er bezog sich in seinem Plädoyer auf das Brandgutachten der Kriminalpolizei. „Die entscheide Frage ist: War er es?“, fragte Dr. Frank und zitierte aus dem Gutachten: „Aufgrund der Zerstörung konnte keine eindeutige Ursache festgestellt werden“, las er vor. Es seien auch keine Spuren von Brandbeschleuniger festgestellt worden und an der Kleidung von Ömür A. gebe es ebenfalls keine Rückstände, so Dr. Frank. Das T-Shirt würde kleine Brandlöcher aufweisen, wobei diese aber auch von Funkenflug, etwa von einem Lagerfeuer, stammen könnten, meinte der Pflichtverteidiger.
„Was wir wissen, ist, dass der Angeklagte vor Ort war. Dort war er, weil er sich mit Nina S. treffen wollte“, erläuterte Dr. Frank. „Es gibt aber keinen Beleg dafür, dass er die Wohnung betreten hat. Wir haben kleinere Gewebeschäden an einem T-Shirt, die könnten aber viel älter gewesen sein“, argumentierte der Verteidiger. Es seien berechtige Zweifel an der Täterschaft vorhanden, entsprechend käme nur Freispruch infrage, forderte Dr. Frank.
Keine überzeugende Argumentation
Eine Argumentation, die die Vorsitzende Richterin Christina Braune nicht überzeugte. Natürlich müsse der Angeklagte bei berechtigtem Zweifel freigesprochen werden, so die Richterin. Jedoch habe sich Ömür A. kurz vor dem Tatzeitpunkt im Haus aufgehalten. Er habe sich um fünf Uhr morgens mit Giuseppe M. vor dem Gebäude gestritten und nur eine Viertelstunde später sei der Brand festgestellt worden.
„Just in diesen fünfzehn Minuten müsste es zu einem technischen Defekt in der Wohnung gekommen sein, der zu einem Brand geführt hat. Das ist des Zufalls zu viel“, erklärte Braune und stellte ebenfalls fest: „Wir sind nicht weit weg von einem Tötungsdelikt.“ Nur durch das beherzte Eingreifen des Zeugen Ömer Sengül sei niemand zu Schaden gekommen, weshalb die Anklage nicht versuchter Totschlag oder Mord laute, verdeutlichte die Vorsitzende.
Sie verurteilte Ömür A. zu acht Jahren Haft wegen schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Es würde sich um eine Art der Brandstiftung handeln, die sich „deutlich negativ“ von anderen schweren Brandstiftungen unterscheide, erklärte Braune. Die psychischen Schäden für die Beteiligten seien enorm. Jedoch sei eine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund des Alkohol- und Drogeneinflusses nicht auszuschließen, so die Richterin.
Weiter ordnete sie eine Unterbringung in einer Erziehungsanstalt nach Paragraf 64 des Strafgesetzbuchs an. Dadurch könnte sich die Haftstrafe für Ömür A. nach einer erfolgreich abgeschlossenen Suchttherapie um zwei Drittel verringern. Voraussetzung sei allerdings, dass der Angeklagte sich mit der Straftat auseinandersetze und sich auf die Therapie einlasse, erklärte Braune abschließend.

