Weiterer Bauernhof kontrolliert
Zweites Tierdrama bei Griesstätt? Anonyme Anzeige ruft Veterinäramt auf den Plan
Gibt es einen weiteren Bauernhof bei Griesstätt, bei dem Mängel festgestellt wurden? Ein anonymer Hinweis legt dies nahe. Das Veterinäramt hat eine Kontrolle durchgeführt. Was dabei herausgekommen ist.
Griesstätt – Gibt es einen zweiten Hof in Griesstätt, bei dem Mängel festgestellt wurden? Ein anonymer Hinweis legt dies nahe. Angeblich gebe es in der Gemeinde einen zweiten landwirtschaftlichen Hof, bei dem es ebenfalls Fälle von Tierwohlgefährdung gekommen sei.
Das Landratsamt Rosenheim bestätigt auf Anfrage, dass ein zweiter Betrieb bei Griesstätt anonym beim Veterinäramt Rosenheim angezeigt wurde. Dieser sei zeitnah von Mitarbeitern des Veterinäramtes unangekündigt kontrolliert. Dabei wurden gering- bis mittelgradige Mängel festgestellt.
Bei Kontrollen durch das Veterinäramt sei es durchaus üblich, dass punktueller Verbesserungsbedarf festgestellt werde. Solche Mängel können beispielsweise sein, dass sich stellenweise nicht ausreichend Einstreu auf der Liegefläche befindet oder es Nachholbedarf bei der Klauenpflege der Tiere gibt. Der Betrieb sei mündlich und schriftlich angewiesen worden, diese zu beheben. Im Austausch zwischen Veterinäramt und Landwirten gelingt es in der Regel zügig, notwendige Verbesserungen umzusetzen. Dies ist auch im aktuellen Fall so. Die Aufhebung der Mängel werde vom Veterinäramt überprüft, so die Behörde.
Das Landratsamt betont allerdings, dass die vorgefundene Situation auf dem landwirtschaftlichen Betrieb ist in keiner Weise mit den tragischen Fällen in Griesstätt oder Bad Aibling vergleichbar sei.
Im Landkreis Rosenheim gab es jüngst zwei Fälle von Tierwohlgefährdung innerhalb kürzester Zeit: Nachdem das Veterinäramt erst Ende März auf einem Bauernhof in Griesstätt zahlreiche tote Rinder und Schafe entdeckt hatte, wurde nur zwei Wochen später ein ähnlicher Fall in Bad Aibling bekannt. Dort wurden ebenfalls mehrere tote Rinder entdeckt. Ein weiteres Tier musste aufgrund des schlechten Gesundheitszustandes noch vor Ort eingeschläfert werden, wie das Landratsamt Rosenheim mitgeteilt hatte. In beiden Fällen wurde die Behörde durch einen anonymen Hinweis aus der Bevölkerung auf die Missstände aufmerksam.
Unterschied zwischen Fachrechts- und Anlass-Kontrollen
Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben können grundsätzlich unterschieden werden in sogenannte systematische Fachrechtskontrollen und Anlasskontrollen, teilt das Landratsamt Rosenheim mit. „Bei den sogenannten systematischen Fachrechtskontrollen, wie zum Beispiel zur Überprüfung der Tierkennzeichnung, werden vorgegebene Prüfparameter nach einheitlichen Vorgaben in zentral ausgewählten Betrieben überprüft. Anlasskontrollen werden zeitnah erforderlich, wenn das Veterinäramt beispielsweise über konkrete Tierschutzverstöße oder über Mängel im Rahmen der Lebensmittelproduktion informiert wird“, teilt die Behörde weiter mit.
Weiter teilt die Behörde mit, dass ein landwirtschaftlicher Hof die Aufnahme der Tätigkeit der Tiere, also beispielsweise die Milcherzeugung, einmalig beim zuständigen Veterinäramt melden müsse. „Milchliefernde landwirtschaftliche Betriebe werden grundsätzlich nicht anders oder vermehrt durch das zuständige Veterinäramt kontrolliert“, so die Behörde.