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Prozesstag 27: Wird Tragödie von Aschau geklärt?

Welche Rolle spielt ein sichergestellter Stein? Die letzten Fragen im Mord-Prozess Hanna

Fall Hanna W. aus Aschau im Chiemgau. Prozess vor dem Landgericht Traunstein.
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Fall Hanna W. aus Aschau im Chiemgau. Prozess vor dem Landgericht Traunstein.

Verirrte Zeugen und letzte Fragen: Nähert sich der Mordprozess um den gewaltsamen Tod von Hanna W. in diesen Tagen dem Abschluss? Noch stehen einige Aussagen aus. Und dann wäre noch zu klären, ob der Angeklagte Sebastian T. in der Tatnacht am Handy nur gedaddelt hat.

Aschau/Traunstein – Noch immer hält das Landgericht Traunstein für den Mordprozess von Aschau Termine bis zum 5. März frei, vorsichtshalber. Doch zeichnet sich nun ab, dass die Verhandlung um den gewaltsamen Tod von Hanna W. (23) doch früher enden könnte. Das Gericht unter dem Vorsitz von Jacqueline Aßbichler arbeitet alle Beweisanträge gleichermaßen akribisch und zügig ab, es geht voran. Kommt da noch viel?

Nebenklägeranwalt Walter Holderle sieht Fortschritte, auch nach dem verwirrenden 26. Tag der Hauptverhandlung am Dienstag, 23. Januar. Nun seien die Weg-Zeit-Berechnungen abgehakt, es sei so weit klar, welche Wege der Angeklagte wann gelaufen sein kann, meint Holderle. „Da gibt es ein lückenloses Muster.“

Rätsel um Hannas Tod: Ist es bald geklärt?

Ein Muster, das seiner Ansicht nach keinen anderen Schluss zulässt als diesen: Sebastian T. hat Hanna W. am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 bewusstlos geschlagen und im Bärbach ertrinken lassen. Zwölf Stunden später, am Nachmittag des 3. Oktober, entdeckte ein Spaziergänger ihre Leiche in der Prien – rund zwölf Kilometer flussabwärts. .

Holderle warnt dennoch vor übertriebenen Hoffnungen auf einen schnellen Abschluss des Mordprozesses. „Es sind noch einige Beweisanträge ausstehend“, sagt er. „Ich vermute auch, dass sogar noch weitere Beweisanträge kommen werden. Da müssen wir uns überraschen lassen.“

Fall Hanna: Zeugen haben sich verfahren

Was am Donnerstag, 25. Januar, folgen wird: Drei von der Verteidigung benannte Zeugen werden aussagen. Sie waren in der Nacht auf den 3. Oktober 2022 im Auto in Aschau unterwegs, verfuhren sich und wendeten auf der Kampenwandstraße, und zwar auf Höhe der Seitenstraße „Am Hofbichl“. Sah einer von ihnen Sebastian T. joggen, und wenn ja, um welche Uhrzeit?

Außerdem könnte es an diesem 27. Verhandlungstag erneut um Daten auf einem der Handys von Sebastian T. gehen. Bekannt ist, dass er in der möglichen Tatnacht auf dem Smartphone das Spiel „Clash of Clans“ spielte. Die finnischen Spieleentwickler stellten fest, dass T., eingeloggt über den Router im Elternhaus, ab 2.42 Uhr spielte.

Verteidigung hofft auf Entlastung durch Handy

Das Spiel allein kann Sebastian T. also kein Alibi geben. Denn die Zeit zwischen Hannas letztem Lebenszeichen um 2.32 Uhr und dem Spielbeginn zehn Minuten später hätte locker gereicht, um vom vermuteten Tatort in Hohenaschau zum Elternhaus zu laufen und zu daddeln. Doch entdeckten die Experten noch Anzeichen für weitere Internetaktivitäten. War Sebastian T. möglicherweise einige Minuten zuvor schon online gewesen, um sich zum Beispiel ein Youtube-Video anzusehen?

Eine solche Aktivität könnte für ihn sprechen. Klärungsbedarf besteht in den Augen von Verteidiger Harald Baumgärtl im übrigen auch noch in der Frage der Uhrzeiten und der Laufstrecken, die Sebastian T. am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 zurückgelegt haben soll. „Hier muss man in nächster Zukunft mal ausrechnen, welche Zeiten festzustellen sind, um zu sehen, wann der Angeklagte wo gewesen sein konnte“, sagte Baumgärtl.

War ein Stein die Tatwaffe?

Möglicherweise wird es auch in dieser Frage Klärung geben. In der Verhandlung am Dienstag (23. Januar) war von einem sichergestellten Stein die Rede gewesen. Ist es ein Stein, den die Forensiker als Tatwaffe vermuten? Bislang ist im Hauptverfahren noch nicht die Rede von diesem Stein gewesen. „Der Stein ist bislang noch nicht thematisiert worden“, sagte Baumgärtl dem OVB am Dienstag. Man werde am nächsten Verhandlungstag erfahren, wo der Stein gefunden wurde, und welche Rolle er möglicherweise am 3. Oktober 2022 gespielt habe.

Weniger überzeugt von der Wichtigkeit des Steins ist Walter Holderle, Rechtsbeistand von Hannas Eltern. Der Stein werde nicht die zentrale Rolle spielen. Es sei vielmehr so gewesen, dass Sebastian T., als er lediglich als Zeuge vernommen wurde, selber einen Stein als mögliche Tatwaffe ins Spiel gebracht habe. An Aufklärung glaubt Holderle nicht: „Das Tatwerkzeug wird sicher im Ungewissen bleiben.“

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