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Neue Nutzung für altes Krankenhaus

Ex-Romed-Klinik Wasserburg: Wann die ersten Flüchtlinge einziehen können

Die frühere Romed-Klinik Wasserburg (Haupteingang). Hier entsteht eine Flüchtlingsunterkunft.
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Die frühere Romed-Klinik Wasserburg (Haupteingang). Hier entsteht eine Flüchtlingsunterkunft.

Die Ex-Romed-Klinik in Wasserburg wird Flüchtlingsunterkunft. Jetzt steht fest, wann das Gebäude, das derzeit umgebaut wird, bezugsfertig ist und wie viele Geflüchtete hier einziehen könnten. Wie geht es mit dem Nebengebäude weiter, in dem noch eine Arztpraxis in Betrieb ist? Auch hierzu gibt es Neuigkeiten.

Wasserburg – Das Gebäude liegt verlassen da, die Parkplätze sind fast leer. Nur noch einige restliche Schilder weisen darauf hin, dass hier früher ein Krankenhaus in Betrieb war. Und der Lieferwagen eines Raumausstatters, das drinnen renoviert wird. Bald kommt in der Tat wieder Leben in das Gebäude der ehemaligen Romed-Klinik Wasserburg. Es wird eine Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete, Träger ist die Regierung von Oberbayern, teilt das Landratsamt Rosenheim auf Anfrage mit. Das Mietverhältnis beginnt am 1. August, so Pressesprecherin Tanja Pfeffer.

Kosten im „oberen fünfstelligen Bereich“

Die Arbeiten sind weit vorangeschritten. Notwendig seien nur noch einige geringfügige Reparaturen und Räumungen. „So müssen zum Beispiel nicht genutzte Gebäudeteile von den Heizungs-, Sanitär- und Elektrokreisen getrennt werden. An anderer Stelle sind Verglasungsarbeiten in Bezug auf Sonnenschutz und Sichtschutz notwendig sowie kleinere Reparaturen an Türen, Schlössern, Beschlägen oder auch partielle Ausbesserungen an den Böden. Die stillgelegten Etagenküchen, -duschen, -bäder und -WCs müssen reaktiviert sowie Waschmaschinenräume installiert werden. In den bisherigen Bädern werden zudem noch die Lüftungsanlagen überprüft“, berichtet das Landratsamt. Die Kosten für die Umbauarbeiten liegen nach Angaben der Behörde „im oberen fünfstelligen Bereich“. Die Zimmer würden bis auf die vorhandenen Einbauschränke und einige wenige Büromöbel von der Regierung von Oberbayern neu ausgestattet.

Bis zu 220 Personen könnten einziehen

Bis zu 220 Personen könnten in die Unterkunft laut Vertrag einziehen. Dieser laufe für vier Jahre ab Einzug des ersten Bewohners mit der Option, ein weiteres Jahr zu verlängern, erklärt die Pressestelle des Landratsamts. Die Nutzung der bisherigen Romed-Klinik als Flüchtlingsunterkunft ist jedoch eine temporäre Angelegenheit, betont der Landkreis. Das Areal soll zusammen mit der Stadt Wasserburg nach der Zeit als Flüchtlingsunterkunft zu Bauland entwickelt werden.

Im Klösterl entsteht eine Betreuung für Kinder

Während die frühere Klinik umgewandelt wird, ist im Nebengebäude nach wie vor die orthopädische Facharztpraxis von Dr. Jörg Schüler in Betrieb. Darf er noch bleiben? „Abhängig von der Belegung wird eine Betreuungseinrichtung für die untergebrachten Flüchtlinge und deren Kinder im ehemaligen Klösterl notwendig werden, so dass ab Herbst die Nutzung als Facharztpraxis nicht mehr möglich sein wird“, antwortet das Landratsamt. Schüler muss also ebenfalls raus. „Stand heute habe ich keinen Ersatz“, bedauert er auf Anfrage der Redaktion. Ein Aufschub sei ihm bis Ende Oktober in Aussicht gestellt, dann müsse er das Gebäude räumen.

Noch keine Ersatzräume gefunden

Was Schüler nicht versteht: „dass so ein großer Komplex wie das frühere Krankenhaus nicht ausreichend Platz bietet für eine Kinderbetreuung und unbedingt auf meine Praxis zugegriffen werden muss“. Passende Ersatzräume seien derzeit nicht verfügbar. Behelfslösungen würden an den baulichen Anforderungen für einen orthopädischen Praxisbetrieb mit Gerätemedizin scheitern. Bis jetzt habe er bereits 25 in Frage kommende Objekte besichtigt und über 300 Gespräche geführt, ohne Erfolg. „Ich könnte schon problemlos als Immobilienmakler arbeiten“, sagt Schüler mit Galgenhumor. Dabei ist ihm nicht zum Lachen zumute. Denn er fühle sich mit seinem Anliegen, eine Kompromisslösung bis Frühjahr 2024 zu erreichen, wie ein „lästiger Störenfried“. Er habe jedoch als Facharzt einen Versorgungsauftrag im Landkreis zu erfüllen.

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