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Anwohner machen mobil

Emotionen kochen hoch: BI plant Bürgerbegehren gegen neues Quartierszentrum in Kolbermoor

Mitglieder der Bürgerintiative „Nord Ost Team“ (N.O.T.) vor dem Kolbermoorer Rathaus.
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Mitglieder der Bürgerintiative „Nord Ost Team“ (N.O.T.) vor dem Kolbermoorer Rathaus. Mit einem Bürgerbegehren wollen sie eine Entscheidung gegen das im Nordosten der Stadt geplante Quartierszentrum erreichen.

Die Kolbermoorer Bürgerinitiative N.O.T. plant ein Bürgerbegehren. Es richtet sich gegen das Vorhaben, auf einer rund 8 Hektar großen Fläche im Nordosten der Stadt ein neues Quartierszentrum zu errichten. Das sind die Hintergründe und das sagt die Stadt Kolbermoor dazu.

Kolbermoor – Seit Bekanntwerden der Pläne schwelt das Misstrauen bei Anwohnern im Kolbermoorer Nordosten. Auf einer rund acht Hektar großen Fläche möchte die Stadt Kolbermoor gemeinsam mit einem Projektentwickler, der Max von Bredow Baukultur GmbH, ein neues Quartierszentrum errichten. Das rief relativ schnell öffentlichen Protest hervor, Anlieger gründeten die Bürgerinitiative „Nord Ost Team“ N.O.T., verschickten Newsletter, verteilen Flyer. Jetzt – eine Online- und eine Präsenz-Informationsrunde sowie zwei Bürgerversammlungen später – mündet der Protest in den Start eines Bürgerbegehrens.

Das sagt die BI Über ihre Ziele

„Unser Ziel ist ein Bürgerentscheid, in dem demokratisch über das Vorhaben abgestimmt wird“, sagt Dr. Michael Rath, einer der BI-Sprecher, gegenüber dem OVB. Zu groß sei der Eingriff in das bestehende Areal und dessen Umgebung, zu gravierend die Auswirkungen hinsichtlich Verkehr, Grundwassersituation und Natur, zu wenig fühle man sich gehört mit seinen Sorgen und Belangen, begründen die BI-Mitglieder ihren Protest.

Grundlage für einen Bürgerentscheid

Ein Bürgerbegehren muss bei der Kommune eingereicht werden und unter anderem eine mit „Ja‘‘ oder „Nein‘‘ zu entscheidende Fragestellung sowie eine Begründung enthalten. Je nach Gemeindegröße muss es von mindestens drei bis zehn Prozent der Gemeindebürger unterschrieben sein. Bestehen gegen das Bürgerbegehren keine rechtlichen Bedenken, muss der Stadtrat dessen Zulässigkeit feststellen und einen Bürgerentscheid durchführen. Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage laut „Bayernportal“ in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde. Diese Mehrheit muss in Kommunen bis zu 50.000 Einwohnern mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten (wahlberechtigte Gemeindeangehörigen) betragen.

Unmittelbar nach der öffentlichen Planungs- und Informationsrunde, zu der die Stadt am 2. Dezember eingeladen hatte, habe die N.O.T. vom 3. bis 6. Dezember unter den registrierten Kolbermoorer Kontakten ihres Online-Accounts eine Online-Abstimmung zu zwei Fragen durchgeführt. Dabei sei die Frage „Lehnen Sie die Planungen überwiegend oder vollständig ab“ von einer überdeutlichen Mehrheit (89 Prozent) mit Ja beantwortet worden. Wesentlich geringere, in etwa gleich große Teile stimmten für „Mir sagen die Planungen überwiegend oder vollständig zu“ und „Ich schwanke noch zwischen Zustimmung und Ablehnung.“

Auch die Zustimmung zur Einleitung eines Bürgerbegehrens sei mit 90 Prozent eindeutig gewesen. Wie viele Personen in Zahlen abgestimmt hatten, war nicht zu erfahren, doch die BI hält sie für aussagekräftig genug, um verlässliche Schlüsse zu ziehen.

Über die Formulierung der Frage im Bürgerbegehren werde derzeit auch noch unter Berücksichtigung juristischer Anforderungen beraten. Ziel des Bürgerbegehrens sei es, zu erreichen, dass zunächst die Planungen für das Quartierszentrum eingestellt werden, um dann einen Bürgerentscheid zu erreichen, bei dem die ganze Kolbermoorer Bürgerschaft zu befragt werden soll, um „so eine auf einer breiten demokratischen Basis gründende Zustimmung oder Ablehnung des Projektes zu erhalten“, erklärt Dr. Rath.

Bürgermeister: „War zu erwarten“

Für die Stadt Kolbermoor kommt diese Entwicklung nicht überraschend: „Das war zu erwarten“, erklärt Bürgermeister Peter Kloo auf OVB-Anfrage. Unter anderem lag diese Vermutung für ihn nach einem Gespräch mit Vertretern der BI vor dem öffentlichen Termin am 2. Dezember nahe: Dabei sei seitens der Verwaltung versucht worden, die Fragen der BI sachlich zu beantworten, soweit dies möglich war. „Die anschließenden Newsletter der N.O.T. haben aber gezeigt, dass an einer sachlichen Auseinandersetzung mit den Themen offensichtlich wenig Interesse besteht, sondern weiterhin Emotionen geschürt werden“, bedauert der Bürgermeister.

Wie die Stadt auf die Ankündigung eines Bürgerbegehrens reagieren wird? „Wir müssen abwarten, ob und mit welcher Begründung Unterschriften gesammelt werden“, meint Kloo. Dann werde man weitersehen. Er betont, dass es durchaus auch positive Reaktionen auf die Pläne gebe – „auch von unmittelbaren Anwohnern“. Auch für die Bürgerveranstaltung am 2. Dezember habe es einige Mails gegeben, die sehr positiv gewesen seien.

Bereits zum dritten Mal

In Kloos Amtszeit als Bürgermeister wäre das die dritte Abstimmung via Bürgerentscheid. „Es gab bereits 2005 einen Bürgerentscheid als Folge eines Bürgerbegehrens“, erinnert er an die Auseinandersetzung um die Bebauung des Spinnereigeländes und die damit verbundenen Pläne für den Spinnereiwald. Damals befürwortete eine deutliche Mehrheit der Bürger das Projekt der Investoren Klaus und Thomas Werndl (Firma Quest), das bedeutete, dass der Spinnereiwald nicht in seiner Ursprünglichkeit belassen, sondern verändert werden durfte.

Erinnerungen an Bürgerentscheid „Krematorium“

Noch vielen in Erinnerung dürfte die teils erbitterte Diskussion um die Errichtung eines Krematoriums am neuen Friedhof aus dem Jahr 2019 sein. In diesem Fall hatte die Stadt ein Ratsbegehren auf den Weg gebracht, das in dem Bürgerentscheid mündete. Mit dem Ergebnis, dass die Planung eingestellt wurde. Werden Erinnerungen daran jetzt wieder bei ihm wach? „Es gibt durchaus Parallelen“, so Kloo. „Allerdings waren bei der Diskussion um das Krematorium wesentlich mehr Bürger und Bürgerinnen emotional betroffen. Hier geht es fast ausschließlich um die direkten Nachbarn, die letztendlich von der Haltung getrieben sind, ,Ich habe mein Haus, andere brauchen nichts, schon gleich gar nicht neben mir‘.“

Von der Max von Bredow Baukultur GmbH, die hier als Projektentwickler der Eigentümergemeinschaft auftritt und das Areal gemeinsam mit der Stadt entwickelt, war bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme zu der neuen Thematik „Bürgerbegehren“ zu erhalten.

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