„Badewannen-Mord“ von Rottach-Egern
Justizopfer Genditzki muss 100.000 Euro zahlen – für Kost und Logis im Gefängnis?
„Auf diese Kost und Logis hätte er gern verzichtet“: Die Generalstaatsanwaltschaft München hat dem Justizopfer Manfred Genditzki (“Badewannen-Mord“ von Rottach-Egern) offenbar knapp 100.000 Euro berechnet – die Hälfte davon für Essen und Unterkunft im Gefängnis. Seine Anwältin Regina Rick hält das für „absurd“.
München/Rottach-Egern – Manfred Genditzki saß 13 Jahre lang unschuldig im Gefängnis. Dafür will der 63-jährige frühere Hausmeister aus Rottach-Egern (Kreis Miesbach) wie berichtet einen Schadenersatz vom Freistaat. Doch die Generalstaatsanwaltschaft München hat Genditzki laut Medienberichten nun knapp 100.000 Euro berechnet – unter anderem für Essen und Unterkunft im Gefängnis.
Rechtlich steht Genditzki eine Haftentschädigung von 75 Euro pro Tag zu, die er unschuldig im Gefängnis saß. Das waren 4916 Tage – so kommt eine Summe von rund 368.700 Euro zusammen. Darüber hinaus will Genditzki Schadensersatz vom Freistaat. Unter anderem, weil er durch die Haft seinen Job als Hausmeister verloren hat. Er fordert mindestens 750.000 Euro für die 13 Jahre, die er zu Unrecht in Haft saß. Außerdem stehen ihm Zahlungen für Verdienstausfall und ähnliches zu. Doch hiervon hat ihm der Staat rund 100.000 Euro abgezogen, wie seine Anwältin Regina Rick gegenüber unserer Zeitung bestätigt. Davon etwa 50.000 Euro für den Verdienst in der JVA (Stundenlohn: zwischen 1,29 Euro und 1,99 Euro pro Stunde), die anderen rund 50.000 Euro für Kost und Logis in der Haftanstalt. Rick hält diesen Abzug für „absurd“, sagte sie. „Auf diese Kost und Logis hätte er gerne verzichtet.“ Genditzki werde gerichtlich dagegen vorgehen. „Wir lassen uns das nicht gefallen.“
Genditzkis Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Dem 63-Jährigen war der Mord an einer Seniorin in Rottach-Egern vorgeworfen worden, die tot in ihrer Badewanne gefunden worden war. In einem Wiederaufnahmeverfahren stellte sich heraus, dass sie durch einen Unfall ums Leben gekommen war. Genditzki wurde freigesprochen.
Dass von Justizopfern Geld für die Unterbringung in Haft gefordert werden kann, ist legal. Der bisherige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte das mit einem Gesetz beenden wollen. Doch dann kam der Bruch der Ampel dazwischen. (dg/kwo)