Ganoven stehlen fast 35.000 Euro
Klage gegen DKB Bank nach Konto-Plünderung: Bleibt Kolbermoorer (67) auf dem Schaden sitzen?
Fast 35.000 Euro haben Kriminelle vom DKB-Konto eines Kolbermoorers (67) gestohlen. Da die Bank den Schaden nicht ersetzen will, hat er Klage eingereicht. Am 12. Oktober kommt es in Berlin zum Prozess vor dem Landgericht. Bleibt der 67-Jährige auf dem Verlust sitzen?
Kolbermoor/Berlin – Hat Helmut Wilhelm (67) aus Kolbermoor durch einen unvorsichtigen Umgang mit seinem Account selbst dazu beigetragen, dass Ganoven 34.800 Euro von seinem Konto bei der Deutschen Kreditbank AG gestohlen haben? Oder waren Sicherheitslücken des Bankenhauses für den finanziellen Schaden verantwortlich? Diese entscheidenden Fragen sollen nun am Donnerstag, 12. Oktober, vor dem Landgericht Berlin-Mitte geklärt werden, wenn dort die Klage Wilhelms gegen die DKB AG verhandelt wird. „Ich denke, dass es für mich sehr gut aussieht“, ist der 67-Jährige überzeugt. „Ich habe mir nichts vorzuwerfen.“
Im Herbst 2022 hatte sich der Kolbermoorer Wilhelm an die Rosenheimer Anwältin Janett Moll gewandt, nachdem es mehrere seltsame Zugriffe auf sein Bankkonto bei der DKB AG mit Sitz in Berlin, einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft der BayernLB, gegeben hatte. Aufgrund zweier Auslandsüberweisungen in Höhe von insgesamt 105.500 Euro hatte das Bankenhaus per E-Mail Kontakt zu Wilhelm aufgenommen und um Freigabe der Aufträge gebeten.
DKB reagiert zunächst auf auffällige Überweisungen
Nachdem Wilhelm die E-Mail am 24. November gelesen und sofort mit der DKB Kontakt aufgenommen hatte, da er nach eigenen Angaben selbst die Überweisungen nicht veranlasst hatte, teilte ihm ein DKB-Mitarbeiter telefonisch mit, dass die beiden Auslandsüberweisungen zurückgefordert worden seien. Allerdings informierte der Mitarbeiter Wilhelm auch darüber, dass just am selben Tag drei weitere Überweisungen in einer Gesamthöhe von 34.800 Euro ausgeführt worden seien.
Wilhelm ließ daraufhin sofort sein Konto sperren – was allerdings auch zur Folge hatte, dass der 67-Jährige den tatsächlichen Schaden wochenlang nicht überprüfen konnte. Neue Zugangsdaten ließen auf sich warten, der Wunsch nach einem Kontoauszug per Post blieb unbeantwortet. Weshalb sich der Kolbermoorer letztlich an eine Fachanwältin wandte. Im Zuge des Schriftverkehrs war es dann zwar zu einem Vergleichsangebot seitens der DKB gekommen. „Das haben wir aber abgelehnt“, erklärt Wilhelm gegenüber dem OVB. „Ich habe ja nichts falsch gemacht.“ So sieht es auch Anwältin Moll, die schließlich im Namen ihres Mandanten Klage gegen die DKB eingereicht hatte.
Zentrale Frage: Hat der Kolbermoorer „grob fahrlässig“ gehandelt?
Moll beruft sich bei der Klage auf Paragraph 675u des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) mit dem Titel „Haftung des Zahlungsdienstleisters für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge“, der festlegt, dass im Regelfall Geldinstitute für Zahlungen, die vom Kunden nicht autorisiert worden sind, geradestehen müssen. Eine Ausnahme wäre beispielsweise, wenn der Kunde „grob fahrlässig“ gehandelt und beispielsweise nicht sorgfältig mit seinen Log-in-Daten fürs Online-Banking umgegangen wäre. „Da sehe ich überhaupt keinen Ansatzpunkt, wie die DKB das nachweisen will“, ist Moll überzeugt davon, dass ihr Mandant am Ende Recht bekommen wird.
In den Prozess einfließen werden sicherlich auch die Ermittlungsergebnisse der Kriminalpolizei Rosenheim, die laut Moll unter anderem, ergeben hätten, dass „die Vorbereitungen für die eigentliche Tat schon einige Tage vor den Überweisungen stattgefunden haben“. Im Mittelpunkt stehen dabei beispielsweise IP-Adressen, die für verschiedene Log-ins verwendet worden waren, sowie ein rätselhafter gleichzeitiger Log-in zweier Nutzer aufs Konto des 67-Jährigen und etwaige Phishing-Mails. „Meiner Meinung nach ist es aufgrund aller vorliegenden Fakten unbestritten, dass Herr Wilhelm das nicht selbst ausgelöst hat und keinerlei Schuld dafür trägt“, sagt Moll, die sich vor Prozessbeginn in puncto Beweislage und Prozessstrategie nicht weiter in die Karten schauen lassen will.
DKB-Sprecher verweist auf „laufendes Klageverfahren“
Selbiges gilt für die DKB, die auf Fragen seitens des OVB zum Prozess auf die bevorstehende Verhandlung verweist. „Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund des laufenden Klageverfahrens in der Causa Wilhelm derzeit keine Auskünfte tätigen werden“, teilte Unternehmenssprecher Hauke Kramm schriftlich mit.
Helmut Wilhelm jedenfalls geht fest davon aus, dass er beim Prozess am 12. Oktober in Berlin als Sieger hervorgehen wird. Zumal für ihn das Verhalten des Berliner Bankenhauses nach den Vorfällen ebenfalls ein deutliches Indiz sei, dass die DKB mittlerweile gemerkt habe, dass deren Sicherheitssystem Lücken aufweise. „Die DKB hat in den vergangenen Monaten die Sicherheitsverfahren deutlich verschärft“, erzählt der Kolbermoorer. „Das ist für mich ein klarer Beweis dafür, dass es dort Lücken gegeben hat.“