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Sperr-Hotline
Bankkarte womöglich gestohlen? Welche Nummer man laut Verbraucherzentrale wählen sollte
Beim Verlust der Bankkarte sollten Betroffene schnell handeln, rät die Verbraucherzentrale – und erklärt, welche Maßnahmen man ergreifen sollte.
Wird die Bankkarte gestohlen oder geht sie verloren, sollten man die Karte sofort beim Kreditinstitut sperren lassen – und im Fall eines Diebstahls „anschließend den Verlust zügig der Polizei melden“. Das rät die Verbraucherzentrale, damit die Karte nicht in die Hände unbefugter Dritter gelangt und man am Ende in die Röhre schaut.
Verlust der Bankkarte – wobei hilft die Sperr-Hotline 116 116?
„Ein Anruf beim zentralen Sperr-Notruf 116 116 unterbindet den Einsatz der Karte in Verbindung mit der Geheimzahl“, heißt es in der Mitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Sperrvermittlung sei rund um die Uhr direkt erreichbar, eine gesonderte Registrierung nicht erforderlich und der Anruf bleibe aus dem Inland entgeltfrei. „Die Vermittlungskosten tragen die beteiligten Unternehmen.“ Die Polizei nehme zudem die sogenannte Kuno-Sperrung vor und informiere die zentrale Meldestelle des Handels, sodass auch elektronische Lastschriftverfahren mit Unterschrift ausgeschlossen seien.
Verbraucherzentrale: „Geld wird auch ohne PIN abgehoben“
„Ohne PIN sind nach landläufiger Meinung ohnehin keine Abhebungen an Geldautomaten möglich. Doch die Erfahrungen der Ratsuchenden sprechen eine andere Sprache – nach Verlust der Girocard erfolgen Abbuchungen, obgleich die PIN nirgends vermerkt war“, berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg außerdem auf ihrer Website. „Vor Gerichten kommen Verbraucherinnen und Verbraucher mit diesem Einwand jedoch sehr häufig nicht durch, denn die Gerichte urteilen, dass Abbuchungen vermutlich auf einen schludrigen Umgang mit der PIN zurückzuführen seien.“
Nur wer Bank und Polizei sofort informiere, könne unbefugte Abbuchungen und im schlimmsten Fall einen Berg Schulden vermeiden, so das Fazit der Verbraucherzentrale Hamburg.