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Weiterer DKB-Kunde meldet sich

Dubiose Überweisungen: Kolbermoorer hat wieder Zugriff auf sein Konto - so hoch ist der Schaden

Um mehrere fünfstellige Beträge von Helmut Wilhelms (rechts) Konto bei der DKB AG auf verschiedene Konten transferieren zu können, hatten sich Betrüger wohl Zugang zum DKB-Account des Kolbermoorers verschafft und dort eine andere Telefonnummer und ein anderes Mobilgerät für das TAN-Verfahren hinterlegt.
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Um mehrere fünfstellige Beträge von Helmut Wilhelms (rechts) Konto bei der DKB AG auf verschiedene Konten transferieren zu können, hatten sich Betrüger wohl Zugang zum DKB-Account des Kolbermoorers verschafft und dort eine andere Telefonnummer und ein anderes Mobilgerät für das TAN-Verfahren hinterlegt.

Wochenlang hat Helmut Wilhelm aus Kolbermoor nach einer Kontosperrung aufgrund betrügerischer Überweisungen auf neue Zugangsdaten oder einen Kontoauszug gewartet. Jetzt hat er wieder Zugang zu seinem Konto – und damit Gewissheit, wie hoch der Schaden ist.

Kolbermoor – Die Wochen der Ungewissheit sind vorbei: Helmut Wilhelm (66) aus Kolbermoor, dem sein Konto bei der DKB AG nach dubiosen Überweisungen Mitte November gesperrt worden war, kann endlich wieder auf sein Konto zugreifen.

Nach einer wochenlangen Hängepartie war es dem 66-Jährigen jetzt möglich, sich einen Überblick über den entstandenen Schaden zu verschaffen. Ergebnis: 34.800 Euro haben Betrüger von seinem Konto aus auf andere Konten transferiert. Ein Schaden, für den nach Ansicht von Wilhelm die Bank aufkommen muss. Wilhelm: „Da sind so viele Fehler passiert. Dass die DKB AG dafür geradestehen muss, steht für mich außer Frage.“

E-Mail der DKB AG lässt Wilhelm zum Telefon greifen

Aufgrund zweier Auslandsüberweisungen in Höhe von insgesamt 105.500 Euro von seinem Konto hatte die Deutsche Kreditbank AG (DKB) mit Sitz in Berlin per E-Mail Kontakt zu Wilhelm aufgenommen und um Freigabe der Aufträge gebeten. Nachdem Wilhelm die E-Mail am 24. November gelesen und sofort mit der DKB Kontakt aufgenommen hatte, da er selbst die Überweisungen nicht veranlasst hatte, teilte ihm ein DKB-Mitarbeiter telefonisch mit, dass die beiden Auslandsüberweisungen zurückgefordert worden seien. Allerdings informierte der Mitarbeiter Wilhelm auch darüber, dass just am selben Tag drei weitere Überweisungen in einer Gesamthöhe von 34.800 Euro ausgeführt worden seien.

Wilhelm ließ daraufhin sofort sein Konto sperren – was allerdings auch zur Folge hatte, dass der 66-Jährige den tatsächlichen Schaden wochenlang nicht überprüfen konnte. Neue Zugangsdaten ließen auf sich warten, der Wunsch nach einem Kontoauszug per Post bleib unbeantwortet. Weshalb sich der Kolbermoorer letztlich an eine Fachanwältin wandte, die mittlerweile beim Landgericht Traunstein Klage gegen die DKB, ein Tochterunternehmen der BayernLB, eingereicht hat.

Wenige Tage nach Neujahr – und somit rund sechs Wochen nach der ersten betrügerischen Abbuchung – hatte das bange Warten für Wilhelm dann ein Ende. Die neuen Zugangsdaten waren eingetroffen – und damit die Möglichkeit für Wilhelm gegeben, sich endlich einen Überblick über die betrügerischen Transaktionen zu verschaffen. Dort entdeckte der Kolbermoorer dann die vom DKB-Mitarbeiter bereits erwähnten drei Abbuchungen in einer Gesamthöhe von 34.800 Euro, die er nach eigenen Angaben nicht getätigt hatte. Dennoch zeigte sich der 66-Jährige gegenüber den OVB-Heimatzeitungen „in erster Linie erleichtert“, denn: „Es hätte ja auch sein können, dass die Betrüger mein ganzes Konto leergeräumt haben.“

Janett Moll, Anwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht mit Kanzlei in Rosenheim, hat mittlerweile ebenfalls Post von der DKB AG bekommen. Doch das Schreiben lässt sie nach eigenen Angaben eher ratlos zurück.

Doch nicht nur Wilhelm hat mittlerweile Post von der DKB bekommen. Auch bei dessen Rechtsanwältin Janett Moll, Anwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht mit Kanzlei in Rosenheim, ist ein am 3. Januar 2023 verfasstes Schreiben der Bank eingegangen. Darin spricht die Bank davon, den „Sachverhalt eingehend geprüft“ zu haben.

Und geht dabei insbesondere auf den Umstand ein, dass zwischen 16. November und 21. November 2022 im Banken-Account des Kolbermoorers einmal dessen Handynummer geändert, ein anderes Mal ein neues Mobilgerät für das TAN-Verfahren zur Freigabe von Aufträgen hinterlegt worden war. „Da unsere Kunden die TAN geheim halten und vor dem Zugriff Dritter schützen müssen, durften wir davon ausgehen, dass sowohl die Hinterlegungen einer neuen Mobilfunknummer als auch die Aktivierung der TAN2go-App auf dem neuen Gerät durch ihn selbst erfolgte“, so das Unternehmen weiter.

DKB antwortet auf zentrale Frage

Auch auf die zentrale Frage, die Wilhelm und Moll umtreibt, wieso das Bankenhaus wegen zweier Überweisungen eine Freigabe durch den 66-Jährigen angefordert hatte, drei Überweisungen aber einfach ausführte, geht die DKB in dem Brief ein. „Betreffend der Transaktionen nach Spanien und Italien ist festzuhalten, dass diesbezüglich eine Empfängerdatensperre zur Separierung der Transaktionen geführt hat“, begründet das Unternehmen, weshalb bei Wilhelm eine Bestätigung im Falle dieser beiden Überweisungen, die später zurückgeholt werden konnten, angefragt worden war.

„Die Aussteuerung erfolgte insofern nicht beruhend auf einem Anfangsverdacht auf Betrug“, so die DKB weiter. Formulierungen, mit denen selbst Expertin Moll allerdings wenig bis nichts anfangen kann. „Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was mir die Bank damit sagen will“, so die Anwältin gegenüber den OVB-Heimatzeitungen. Nach Angaben der DKB-Pressestelle kann eine derartige Sperre „genutzt werden, um beispielsweise bei Betrugsverdacht bestimmte Empfängerkonten zu sperren“. „Dies ist präventiv und kann betroffene Kunden schützen“, teilte DKB-Sprecher Tobias Campino-Spaeing auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen weiter mit.

Für Moll ist die Schuldfrage eindeutig – zumal die DKB nach Angaben der Anwältin beweisen müsste, dass die Änderungen der TAN-Einstellungen sowie die Überweisungen seitens ihres Mandaten getätigt worden sind. „Ich sehe keinen Anhaltspunkt, wieso wir diesen Rechtsstreit verlieren sollten“, so die klare Ansage der Fachanwältin.

Und auch Wilhelm will, dass die Bank den Schaden bis zum letzten Cent begleicht. Ein möglicher Vergleich, wie seitens der DKB im Schreiben an Moll in den Raum geworfen, kommt für Moll und ihren Mandanten „nach derzeitiger Sachlage überhaupt nicht infrage“. Notfalls wolle sie das Recht ihres Kunden vor Gericht durchsetzen. Die DKB hingegen will sich auch weiterhin zu einem möglichen gerichtlichen Verfahren nicht äußern.

Fall Wilhelm nur die Spitze des Eisbergs?

Und vielleicht ist der Fall Wilhelm auch nur die Spitze des Eisbergs: Denn mittlerweile hat sich nach Angaben von Moll bei ihr ein weiterer DKB-Kunde aus dem Raum Rosenheim gemeldet, dessen Geschichte deutliche Parallelen zu Wilhelms Fall aufweist. Auch von dessen Konto wurden mehrere 10.000 Euro auf fremde Konten transferiert. Auch dieser Kunde musste laut Moll wochenlang auf neue Zugangsdaten warten und sich stundenlang in der Warteschleife der DKB-Hotline gedulden, ohne letztlich Hilfe zu bekommen.

Für Moll ist dabei der Umstand, dass sich wohl Betrüger Zugang zu den Konten der Kunden verschaffen konnten, noch nicht einmal das Schlimmste. Moll: „Das Erschreckende ist, wie die Bank anschließend mit ihren Kunden umgeht und sie mit ihren Ängsten und Sorgen völlig alleine lässt.“

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