Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

„Prävention gibt es schon seit Jahren“

Ein Joint vor dem Unterricht? So ändert der „neue Stoff“ das Schulleben im Chiemgau

Das Symbolbild zeigt eine Person, die einen Joint raucht (Symbolbild). Seit dem 1. April 2024 ist der Konsum der Droge Cannabis erlaubt
+
Seit dem 1. April 2024 ist der Konsum der Droge Cannabis erlaubt (Symbolbild). Auf die Gefahren von Drogen wird in den Schulen mit verschiedenen Präventionsprojekten hingewiesen. Gibt es hier Änderungen durch die Teil-Legalisierung?

Seit dem 1. April darf in Deutschland legal Cannabis konsumiert werden. Doch es gibt Einschränkungen. So gehen Schulen mit der Teil-Legalisierung um.

Prien/Chiemgau – „Finger weg von Drogen“, oder „Drogen machen abhängig und sind schlecht“. Sätze wie diese bekommen Jugendliche immer wieder zu hören. Im Rahmen der Suchtprävention in Schulen wird auf die Gefahren eingegangen, die Konsum und Sucht mit sich bringen können.

Doch eine Droge ist seit dem 1. April in Deutschland erlaubt: Cannabis. Volljährige dürfen 25 Gramm Cannabis bei sich führen und 50 Gramm zu Hause aufbewahren. Auch der Anbau von drei Pflanzen für den Eigenkonsum ist erlaubt.

Mitnahme von Cannabis in Schulen noch nicht geregelt

Schüler der oberen Jahrgangsstufen, zum Beispiel in der 12. Klasse des Gymnasiums, haben meist ihr 18. Lebensjahr vollendet. Sie sind somit berechtigt, Cannabis zu konsumieren. Doch nicht im Bereich der Schule. Denn der Konsum in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite ist nicht erlaubt, schreibt das bayerische Gesundheitsministerium. Mit Sichtweite ist ein Abstand von 100 Metern zum Eingangsbereich der Einrichtung gemeint. Ebenso darf Cannabis auch nicht in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren konsumiert werden.

„Aber, dass sie es nicht in die Schule mitnehmen dürfen, das ist noch nicht geregelt“, sagt Andreas Schaller, Schulleiter des Ludwig-Thoma-Gymnasiums in Prien. Ein Mitnahmeverbot werde an der Schule gerade ausgearbeitet, um es in die Hausordnung aufzunehmen. „Damit es wirksam wird, muss dann das Schulforum der Änderung mehrheitlich zustimmen“, fügt Schaller hinzu.

Dieses besteht aus dem Schulleiter, drei Lehrkräften, drei Elternbeiräten, drei Schülern (meist die Schülersprecher) und einem Vertreter des Sachaufwandsträgers, in diesem Fall des Landratsamts Rosenheim. Auch das Annette-Kolb-Gymnasium in Traunstein wolle den Weg wie in Prien gehen, teilt Schulleiterin Birgit Reiter mit.

Joint vor dem Unterricht hat Konsequenzen

Schüler sollten aber auch nicht vor Schulbeginn daheim oder womöglich in der Mittagspause, abgelegen vom Schulgelände, Cannabis zu sich nehmen. Denn alle Schüler haben sich während des Besuchs der Schule so zu verhalten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Das ist im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in Artikel 56 geregelt, wie eine Sprecherin des Bayerischen Kultusministerium mitteilt. Weiter heißt es, dass Schüler alles zu unterlassen haben, was den Schulbetrieb oder die Ordnung der von ihnen besuchten Schule oder einer anderen Schule stören könnte.

Ist das dennoch der Fall, kann die Schule selbst entscheiden, welche Maßnahmen sie laut Artikel 86 BayEUG ergreift. „Egal ob betrunken oder unter anderen berauschenden Mitteln, wir lassen den Schüler abholen und dann entscheiden wir über weitere Maßnahmen“, sagt der Priener Schulleiter Schaller.

Suchtprävention seit Jahren praktiziert und ausgeweitet

Um Schüler auf die Gefahren von Drogen oder einer Sucht aufmerksam zu machen, gibt es verschiedene Präventionsprogramme. „Die gibt es bei uns schon seit vielen Jahren“, erklärt Schaller. Sie beziehen sich zum Beispiel auf Handy-, Alkohol-, oder Drogensucht. „Und dazu machen wir jährlich Workshops“, fügt er hinzu. „Auch wir beschäftigen uns mit Präventionsprogrammen zu Suchtmitteln“, sagt die Traunsteiner Schulleiterin Birgit Reiter. Das gleiche ist auch an der Achental-Realschule in Marquartstein der Fall, informiert Schulleiter Christian Thoma.

Präventionsprogramme werden auch vom bayerischen Gesundheits-, sowie Kultusministerium angeboten, vor allem in den Mittelstufen, wie die Sprecherin des Kultusministeriums erklärt. Diese werden seit Jahren praktiziert und ausgeweitet.

So seien seit dem Start des bayerischen Schulprojekts zur Cannabis-Prävention im November 2022 bereits etwa 250 Moderatoren ausgebildet worden, die in Schulklassen Aufklärungsarbeit geleistet haben. „In der ersten Jahreshälfte 2024 sollen rund 200 weitere Moderatoren ausgebildet werden“, fügt die Sprecherin hinzu. Ziel sei es, das Programm zukünftig flächendeckend im Freistaat anbieten zu können. So soll zukünftig jede Schulklasse im Laufe der Jahrgangsstufen 8 bis 10 durch den Workshop eine altersbezogene Aufklärung zu Cannabis erhalten können. Eine Änderung des Lehrplans sei durch dieses große Angebot, dass stetig ausgeweitet wird, nicht erforderlich und auch nicht in Planung.

Kommentare