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Bundesgerichtshof muss entscheiden

„Konsterniert“: Spiegel-TV fällt Urteil im Revisions-Prozess um Mord an Hanna - der Ärger ist groß

Entscheidung am BGH im Mordfall um Hanna W.: Für den angeklagten Sebastian T. sowie seine Verteidiger Harald Baumgärtl, Dr. Markus Frank und Regina Rick steht bald die Revisionsentscheidung an.
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Entscheidung am BGH im Mordfall um Hanna W.: Für den angeklagten Sebastian T. sowie seine Verteidiger Harald Baumgärtl, Dr. Markus Frank und Regina Rick steht bald die Revisionsentscheidung an.

Vor einem Jahr, am 19. März 2024, fällte das Landgericht Traunstein den Schuldspruch im Mordfall Hanna. Der Angeklagte Sebastian T. legte Revision ein. Das Verfahren dürfte noch im Frühjahr 2025 entschieden werden. Sein eigenes Urteil hat dagegen „Spiegel TV“ gefällt. Und das sorgt für Ärger.

Aschau im Chiemgau – Vor genau einem Jahr, am 19. März 2024, endete der Mammutprozess um den gewaltsamen Tod von Hanna W. aus Aschau. Die 2. Jugendkammer des Landgerichts unter dem Vorsitz von Jacqueline Aßbichler verurteilte Sebastian T. wegen gefährlicher Körperverletzung und Mordes zu neun Jahren Haft. Sebastian T. sitzt noch immer in der JVA Traunstein, wo er seit seiner Festnahme im November 2022 untergebracht ist.

Kurz nach dem Urteil beantragten die Verteidiger – die Pflichtverteidiger Harald Baumgärtl und Dr. Markus Frank sowie die von der Familie des Angeklagten verpflichtete Anwältin Regina Rick – Revision. Diese Überprüfung befindet sich nun auf der Schlussgeraden: Der Bundesanwalt hat vor gut zwei Monaten die Unterlagen an den Bundesgerichtshof (BGH) geschickt. Mit der Empfehlung, die Revision zu verwerfen.

Mordprozess um Hanna: Spiegel mit klarem Urteil

Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall Hanna ist nach Auskunft des BGH kaum vor Mai zu rechnen. Doch „Spiegel TV“ hat sein Urteil schon gefällt: die Behörden sind schuldig. Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht: Sie alle haben einen Mordfall konstruiert. Und suchten einen Schuldigen.


Das ist die Geschichte, die „Spiegel TV“ in einer kürzlich auf RTL ausgestrahlten Sendung erzählte. Sebastian T., ein unbeholfener Außenseiter, sei unschuldig ins Visier der Ermittler geraten. Und das nur, weil ihn Zeugen in der Tatnacht – Hanna starb in den frühen Morgenstunden des 3. Oktober 2022 – beim Joggen in der Nähe des mutmaßlichen Tatortes gesehen hatten.

Ermittler sollen Geschichte erfunden haben

Die Behörden hätten ihre Geschichte „zusammengebastelt“. So heißt es in dem TV-Beitrag. Anwältin Regina Rick und Revisionsspezialist Dr. Yves Georg – er ist seit Juli 2024 mit an Bord – gehen mit der bayerischen Justiz hart ins Gericht. Die Ermittler hätten sich früh auf Mord festgelegt. „Da kam der arme Jogger gerade recht. Da hat man sich eine Geschichte ausgedacht, und das reicht in Bayern zur Verurteilung“, sagt etwa Rick.

Im Wesentlichen gehe die Geschichte auf die Aussage des JVA-Zeugen Adrian M. zurück, der mit Sebastian T. in der U-Haft gesprochen haben will. Adrian M. habe „schon öfter ein Problem mit der Wahrheit“ gehabt. Ihm gegenüber soll, so die Überzeugung von Gericht und Staatsanwalt, Sebastian T. den Angriff auf Hanna und schließlich den Mord gestanden haben. Einen Angriff aus sexuellen Motiven.

Verteidiger hat den Mandanten zu schützen

Die Anwälte T.s präsentieren ihre Theorie. Was für einen Verteidiger angeht. Der Verteidiger hat sich schließlich für den Mandanten einzusetzen, mit allem, was ihm die Strafprozessordnung nicht verbietet. Er ist Beistand des Beschuldigten und in der Hauptverhandlung Angeklagten. Er informiert und berät, er soll dafür sorgen, dass die Rechte des Beschuldigten gewahrt und durchgesetzt werden. Anders sieht es mit der Rolle des „Spiegel“ aus. Der hat keinen Mandanten. Es sei denn, seine Leser und Zuseher.

Warum berichtet der Spiegel einseitig?

Warum aber äußern sich im Spiegel TV-Beitrag über den „Eiskellermord“ nur die Familie sowie die Verteidiger Regina Rick und Yves Georg, nicht aber Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Gericht? Walter Holderle, Vertreter von Hannas Familie, zeigt sich „konsterniert“ und verärgert über einen einseitigen Bericht. Er wurde nach seinen Worten nicht nach seiner Sicht der Dinge gefragt. Ebenso wie Landgericht und Staatsanwaltschaft, wie eine Nachfrage des OVB ergab.

„Spiegel“ schweigt zu Anfrage

Audiatur et altera pars: Es möge auch der andere Teil gehört werden. Das ist seit den Zeiten der Römer ein wichtiger Rechtsgrundsatz, der auch der Gegenseite das sogenannte rechtliche Gehör einräumt. Warum hält sich nach der „ZEIT“ auch der „Spiegel“ nicht daran?

Das OVB fragte nach. Beim Hamburger Verlag äußert man Wohlwollen für das Interesse, mehr aber auch nicht. „Danke für Ihre Anfrage“, lässt eine Sprecherin wissen. „Wir haben unserer Berichterstattung nichts hinzuzufügen.“

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