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Bürger konnten keine Stimme abgeben

Briefwahl-Zettel in der Region verschwunden: Dürfen Betroffene nachwählen?

Bild links: Die Stimmzettel für die Landtagswahl. Einige Bürger im Landkreis Rosenheim hatten Briefwahl beantragt, die Unterlagen jedoch nicht erhalten.
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Wo sind meine Briefwahlunterlagen abgeblieben? Das fragen sich einige Bürger im Landkreis Rosenheim. Weil sie diese nicht erhalten haben, konnten sie auch keine Stimmen abgeben.

Warten, warten, und nochmals warten. Und am Ende kommen sie doch nicht. Einige Bürger im Landkreis Rosenheim haben ihre Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl nicht bekommen. Können sie ihre Stimme noch nachreichen? Und wo sind die Briefe abgeblieben?

Bernau/Rosenheim – Die Landtagswahlen in Bayern sind vorbei. Die Bürgerinnen und Bürger haben ihre Kreuze gesetzt. Jedoch nicht alle. Die Einen wollten nicht, und andere wollten, aber sie konnten nicht. Sie hatten sich für die Briefwahl entschieden, ihre Anträge auch abgeschickt, doch bis zum Stichtag am 8. Oktober hatten sie die Unterlagen nicht erreicht.

So erging es Philipp Bernhofer aus Bernau am Chiemsee. Obwohl er die Unterlagen mehr als eine Woche vor der Wahl beantragt hatte, kamen sie nicht an. Somit konnte er keine Briefwahl einreichen. Und am Sonntag im Wahllokal durfte er keine Stimme abgeben, da er wegen der Briefwahl keinen Wahlschein hatte. Bürgermeisterin Irene Biebl-Daiber schätzt, dass in der Gemeinde 15-20 Bürger keine Unterlagen erhalten haben. Es handle sich dabei um Briefwahlunterlagen, die an einem bestimmten Tag weggeschickt wurden. „Das Rathaus haben die Unterlagen verlassen, das können wir auch nachweisen“, versichert Biebl-Daiber. „Sie müssen dann irgendwo bei der Post hängen geblieben sein. Anders kann ich mir das nicht erklären.“

Post habe alle Unterlagen zugestellt

Die Post sieht das jedoch anders. „Generelle Probleme bei uns gibt und gab es nicht“, sagt Dieter Nawrath, Pressesprecher der Deutschen Post für Südbayern. Zwar könne es bei der Zustellung vereinzelt zu kurzen Laufzeitverzögerungen gekommen sein, die Zustellung aller vorliegenden Wahlunterlagen sei aber rechtzeitig erfolgt.

Probleme nur im Stimmkreis „Rosenheim-Ost“

Bürgermeisterin Biebl-Daiber habe sich auch beim zuständigen Stimmkreisleiter informiert. Dieser teilte ihr mit, dass in der Wahlbekanntmachung vermerkt sei, dass, wenn die Unterlagen nicht ankommen, sie bis Samstag, 7.10., 12Uhr noch beantragt werden konnten. Dazu sei die Gemeindeverwaltung auch extra geöffnet gewesen. „Ich verstehe, dass man sich nicht den ganzen Text auf der Bekanntmachung durchlest, das ist eine Menge. Aber das wäre die einzige Möglichkeit gewesen.“ Auch wenn der Gemeinde Bernau die Hände gebunden sind, „werde ich die umliegenden Gemeinden kontaktieren, und mich dann trotzdem mit der Post in Verbindung setzen, wo es da genau die Probleme gab“, sagt Bürgermeisterin Biebl-Daiber.

Aber nicht nur Bernau war betroffen. Ebenfalls nicht wählen konnte eine Leserin aus Rosenheim (Name liegt der Redaktion vor). „Das geht doch nicht“, klagt sie gegenüber dem OVB. Sie hatte ihre Unterlagen für die Briefwahl am 2. Oktober beantragt. Bis zum Samstagabend vor der Wahl war sie verreist, und als sie zu Hause ankam, lagen keine Unterlagen vor. Somit konnte sie keine Stimmen abgeben - weder per Briefwahl, noch im Wahllokal. Und noch weitere Bürger haben sich diesbezüglich beim OVB gemeldet.

Wie berichtet, ist das in der Stadt Rosenheim aber auch kein Einzelfall. Warum der Versand in einzelnen Fällen länger dauert, könne von der Stadt aber nicht beantwortet werden, sagte dazu Christian Schwalm, Pressesprecher der Stadt. Diese Probleme scheinen jedoch nur im Stimmkreis „Rosenheim-Ost“ des Landkreises aufgetreten zu sein, „im Stimmkreis Rosenheim-West gab es keine Probleme bei der Zustellung der Briefwahlunterlagen“, heißt es von Tanja Pfeffer, Pressesprecherin am Landratsamt Rosenheim.

Bürger können nicht klagen oder Stimmen nachreichen

Können die Bürger Klage einreichen? „Nein“, sagt Karl Andreas Brock, Rosenheimer Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht. Parteien könnten das Ergebnis anfechten, sollte bayernweit ein großer Prozentsatz betroffen sein. Das sei aber laut bayerischem Innenministerium nicht der Fall. „Dass in Bayern vermehrt Fälle aufgetreten wären, in denen Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig angekommen sind, ist uns nicht bekannt“, sagt Jasmin Sikler, stellvertretende Pressesprecherin.

Sie bestätigt auch die Aussagen von Bernaus Bürgermeisterin Irene Biebl-Daiber, dass Betroffene die Möglichkeit haben, bis 12 Uhr am Tag vor der Wahl einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen. Dazu müssen sie glaubhaft versichern, dass der beantragte Wahlschein nicht zugestellt wurde. So ist es im §25 Abs. 10 Satz 2 der Landeswahlordnung festgelegt. Zudem bestätigt sie die Aussage von Bernaus Bürgermeisterin Biebl-Daiber, dass dieser Hinweis ebenso auf der amtlich vorgesehenen Wahlbenachrichtigung steht. „Im Übrigen besteht die Möglichkeit, bis zu diesem Zeitpunkt die Briefwahl im Wahlamt der Gemeinde auszuüben“, sagt Sikler.

Am Wahltag selbst kann ein Stimmberechtigter, für den Briefwahlunterlagen ausgestellt sind, in einem Wahllokal seines Stimmkreises nur mit gültigem Wahlschein wählen. Dieser hätte also dementsprechend am Vortag bis 12 Uhr in der Gemeinde abgeholt werden sollen. Denn „nach Ablauf der Wahlzeit kann nicht mehr gewählt werden“, betont Sikler.

Es gibt also keinen Trost oder eine zweite Chance für die Betroffenen. „Für die nächste Wahl sollten sich die Verantwortlichen aber bemühen, dass sie eine Lösung finden, wie man als Betroffener am Sonntag auch noch wählen kann“, betont Philipp Bernhofer aus Bernau. „Das sollte doch in der heutigen Zeit mit Internet doch sicherlich möglich sein.“

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