Droht ein Schandfleck nahe Autobahnausfahrt?
Schrottauto, Fernseher, Bürostuhl: Verkommt ein Bad Feilnbacher Stellplatz zur Müllhalde?
Seit Wochen wundern sich Autofahrer zwischen Bad Aibling und Bad Feilnbach über eine unschöne „Attraktion“. Auf einem Stellplatz entlang der Staatsstraße parkt ein Schrottauto – und vermittelt wohl den Eindruck einer Müllablagestelle. Was dahinter steckt.
Bad Feilnbach/Bad Aibling – Dass sogenannte „Schrottfahrräder“, die lange ungenutzt abgestellt wurden, irgendwann entfernt werden, zeigte zuletzt die sommerliche „Fahrrad-Tour“ in Bad Aibling. Dabei kontrollierten Bauhofmitarbeiter lange unbewegte Räder, um gegebenenfalls wieder Platz für noch tatsächlich genutzte Drahtesel zu schaffen. Doch wie verhält es sich eigentlich mit Autos, die lange an Ort und Stelle stehen und nicht wieder entfernt werden?
Fährt man von Bad Feilnbach über die Staatsstraße nach Bad Aibling, zeigt sich am rechten Fahrbahnrand kurz vor der Autobahnauffahrt ein ähnlicher Fall. Dort steht auf einem privaten Stellplatz seit vielen Wochen ein wohl fahruntüchtiger VW-Passat. Doch keiner weiß, wer das Fahrzeug dort abgestellt hat, geschweige denn, wem es gehört. Am dunkelgrünen Pkw fehlen die Kennzeichen, die Fenster sind zur Hälfte geöffnet und lassen einen Blick ins sichtlich vermüllte Innere zu. Hat dort also jemand versucht, sein in die Jahre gekommenes Fahrzeug unerlaubt und kostenfrei zu entsorgen?
Polizeiliche Halterabfrage läuft
Der Gemeinde Bad Feilnbach ist das abgestellte Auto dort mehr als bekannt. „Wir wissen natürlich davon, das Auto steht seit sehr vielen Wochen dort“, erklärt Helge Dethof, Geschäftsleiter der Feilnbacher Verwaltung, auf OVB-Anfrage. Brisant ist das Abstellen des Pkws auch deshalb, da es auf einem Grundstück der Gemeinde steht. Entfernen könne man das Auto selbst nicht, da die entsprechende Abfallentsorgung nicht Aufgabe der Kommune sei. Derzeit läuft jedoch über die Polizei eine Halterabfrage. Hierfür wurden entsprechende Hinweise mittels Aufkleber am Fahrzeug angebracht, die dem Halter die Möglichkeit geben, das Auto innerhalb einer Frist zu entfernen. Sollte nichts passieren, muss das Fahrzeug letztlich abgeschleppt werden.
Grundsätzlich gilt: Wenn ein Auto mit gültiger Zulassung auf einem gebührenfreien Parkplatz steht, wird nicht eingegriffen. Wie etwa die Stadt Bad Aibling kürzlich dem OVB mitteilte, reagiere man nur dann, wenn am Fahrzeug die Kennzeichen fehlen, es sich um ein „Schrottfahrzeug“ handelt oder die Plakette unkenntlich gemacht wurde. Hierfür werden zunächst besagte Hinweise angebracht, bevor das weitere Vorgehen geklärt wird.
Schrottauto zieht Unrat an
Doch im Bad Feilnbacher Fall ist es nicht beim reinen Schrottauto-Problem geblieben. Zwischenzeitlich hat dieses nämlich offensichtlich einen völlig falschen Eindruck erweckt und den ein oder anderen Bürger dazu animiert, dort noch mehr Müll abzustellen. So gesellten sich auf der Schotterfläche nach und nach etwa ein alter Bürostuhl oder ein in die Jahre gekommener Fernseher zu dem Auto. „Leider gibt es immer wieder Leute, die sich von so etwas animieren lassen und ihren Müll dann auch noch dort abstellen“, bedauert Bad Feilnbachs Geschäftsleiter Helge Dethof. Hier müsse dann meist der Bauhof aktiv werden, um die verbotenerweise abgestellten Gegenstände zu entfernen.
Völlig unverständlich sei ein solches Verhalten beispielsweise bei dem Fernsehgerät. „Das zu verstehen, fällt mir sehr schwer, zumal die Geräte kostenlos bei den Bauhöfen abgegeben werden können“, so Dethof. Trotz des Ärgernisses zeigt er sich dennoch optimistisch, dass der dunkelgrüne Passat nun bald vom Privatgrund der Gemeinde verschwinden wird.
Heikles Thema Falschparken
Abgesehen von rechtswidrig abgestellten Autos ohne Kennzeichen ist das unerlaubte Parken generell ein höchst sensibles Thema, welches längst die Justizbehörden in hohem Maße umtreibt. Und welches den Verursachern teuer zu stehen kommen kann. Dies zeigte ein Fall vor knapp zwei Jahren, bei dem ein Stellplatz-Zoff eskalierte und letztlich vor Gericht landete. Damals hatte eine Frau ihr Auto für knapp 20 Minuten auf einem privaten Stellplatz abgestellt. Der Parkplatzbesitzer schaltete einen Anwalt ein und bekam letztlich vor Gericht recht. Die Frau musste fast 800 Euro zahlen, die sich aus Kosten der Unterlassungsklage, der Halterermittlung sowie den Gerichts- und Anwaltskosten zusammensetzte.
Laut dem Amtsgericht Rosenheim stellt das Abstellen des Fahrzeugs auf einem Privatparkplatz eine „Besitzstörung“ dar, wodurch der Kläger den Anspruch auf Unterlassung gelten machen könne. Der Polizei sind in solchen Fällen oftmals die Hände gebunden, da sie für den öffentlichen Verkehrsraum zuständig ist und eben nicht für Privatparkplätze, wie damals ein Sprecher der Polizeiinspektion Bad Aibling erklärte. Ein fremdes Fahrzeug etwa durch ein Abschleppunternehmen versetzen zu lassen, müsse der Stellplatzbesitzer zunächst selbst bezahlen. Danach könne er versuchen, das Geld einzuklagen. Im Falle des Bad Feilnbacher Schrottautos jedoch ein schwieriges Unterfangen, da hier bislang kein Halter ausfindig gemacht werden konnte.